| Donnerstag, 10.06.2010 - 15.10 Uhr | Zurück zur News-Übersicht |
Augen auf beim Motorradkauf - Probefahrt ist Pflicht
Jedes Jahr wechseln rund eine halbe Million Motorräder ihren Besitzer. Gerade zu Beginn der Saison herrscht auf dem Markt Hochsaison. Wer sich ein gebrauchtes Fahrzeug zulegt, sollte allerdings einen
Fachmann zu Rate ziehen, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA, denn nicht alle Mängel und unerlaubte Umbauten sind auf den ersten Blick zu erkennen. Bei technischen Veränderungen an Motor, Reifen und Verkleidung ist es wichtig, dass die entsprechenden Prüfzeugnisse vorliegen und die Änderungen – falls im Prüfzeugnis gefordert – in die Papiere eingetragen sind. Besonders ist darauf zu achten, dass im Prüfzeugnis exakt die Typbezeichnung des Motorrades wie im Fahrzeugschein aufgeführt ist.
Manche Mängel machen sich erst im Betrieb bemerkbar. Deshalb gehört auch eine Probefahrt mit den typischen Fahrsituationen zum Pflichtprogramm. Wichtig ist auch, alle wesentlichen Angaben des Verkäufers im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten, zum Beispiel Laufleistung, Originalzustand, bei jungen Motorrädern unter Umständen noch ausschlaggebend für Garantieleistungen, und Unfallschäden mit Schadenhöhe laut Reparaturrechnung. Wurde bei einer Maschine während einer Stilllegung eine Hauptuntersuchung fällig, muss sie bei der Inbetriebnahme nachgeholt werden. Darüber hinausbietet eine neue HU auch mehr Sicherheit beim Gebrauchtkauf.
Jedes Jahr wechseln rund eine halbe Million Motorräder ihren Besitzer. Gerade zu Beginn der Saison herrscht auf dem Markt Hochsaison. Wer sich ein gebrauchtes Fahrzeug zulegt, sollte allerdings einen
Fachmann zu Rate ziehen, empfehlen die Sachverständigen von DEKRA, denn nicht alle Mängel und unerlaubte Umbauten sind auf den ersten Blick zu erkennen. Bei technischen Veränderungen an Motor, Reifen und Verkleidung ist es wichtig, dass die entsprechenden Prüfzeugnisse vorliegen und die Änderungen – falls im Prüfzeugnis gefordert – in die Papiere eingetragen sind. Besonders ist darauf zu achten, dass im Prüfzeugnis exakt die Typbezeichnung des Motorrades wie im Fahrzeugschein aufgeführt ist.
Manche Mängel machen sich erst im Betrieb bemerkbar. Deshalb gehört auch eine Probefahrt mit den typischen Fahrsituationen zum Pflichtprogramm. Wichtig ist auch, alle wesentlichen Angaben des Verkäufers im Kaufvertrag schriftlich festzuhalten, zum Beispiel Laufleistung, Originalzustand, bei jungen Motorrädern unter Umständen noch ausschlaggebend für Garantieleistungen, und Unfallschäden mit Schadenhöhe laut Reparaturrechnung. Wurde bei einer Maschine während einer Stilllegung eine Hauptuntersuchung fällig, muss sie bei der Inbetriebnahme nachgeholt werden. Darüber hinausbietet eine neue HU auch mehr Sicherheit beim Gebrauchtkauf.
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