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Samstag, 30.01.2010 - 12.24 Uhr Zurück zur News-Übersicht

djd/HDI Gerling
Zugeschneite Schilder trotzdem gültig - Unfall und Bußgeld drohen

Wer annimmt, dass zugeschneite Straßenschilder nicht gültig sind, liegt unter Umständen falsch. „Schilder mit einer markanten Form sind auch in verschneitem Zustand gültig", erklärt Fachmann Engelke



„Das gilt für das Stoppschild genauso wie für das dreieckige Vorfahrt-gewähren-Schild." Wer diese Schilder missachtet, riskiert einen Unfall und ein Bußgeld.
Ortskundige Autofahrer umgehen oft auf Schleichwegen Verkehrsbehinderungen oder Engpässe. Sie wollen damit Zeit und Nerven sparen. Im Winter kann es aber riskant sein, diese Wege zu benutzen. „Gerade wenig befahrene Nebenstraßen und Wege werden nicht geräumt oder gestreut und können daher ein besonderes Sicherheitsrisiko bergen. Auch auf Brücken oder in Waldschneisen sollte man sich nicht zu sicher fühlen. Der eisige Wind, der über diese Stellen weht, lässt die Fahrbahn schneller als an anderen Stellen zur Rutschbahn werden", sagt Dierk Engelke von HDI-Gerling.


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