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Freitag, 09.04.2010 - 10.40 Uhr Zurück zur News-Übersicht

dpa
Falschparker muss für Unfallschaden mitzahlen

Wer falsch parkt, zahlt Unfallschäden an seinem Wagen unter Umständen teilweise selbst. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss ein Taxifahrer ein Drittel des Schadens tragen, nachdem ein Bus



seinen teils im Halteverbot abgestellten Wagen gestreift hatte.
Sinn des absoluten Halteverbotes an der betreffenden Stelle sei es, den dort verkehrenden Bussen das Umfahren der Kurve zu erleichtern, erläuterte das Gericht sein am Dienstag veröffentlichtes rechtskräftiges Urteil (AZ 341 C 15805/09).
Für ein Mitverschulden des Taxifahrers spreche auch, dass die Schäden an seinem Fahrzeug ausschließlich an Teilen entstanden, die sich im absoluten Halteverbot befanden. Der Falschparker müsse deshalb ein Drittel des Schadens selbst tragen.
Der Mann hatte sein Taxi im Januar 2009 in der Münchner Innenstadt so geparkt, dass es 1,28 Meter ins absolute Halteverbot ragte. Kurz danach kam ein Omnibus an dem geparkten Taxi vorbei und streifte es.
Dabei wurde die Stoßstangenverkleidung hinten links eingekerbt, die Heckleuchte verschrammt und das Seitenteil hinten links eingedrückt. Den Schaden von 3588 Euro wollte der Taxiunternehmer ersetzt bekommen.
Das Busunternehmen sah jedoch ein Mitverschulden des Taxifahrers und zahlte nur 60 Prozent. Daraufhin zog der Taxifahrer vor Gericht. Der Erfolg seiner Klage blieb aber gering: Der Busunternehmer muss nun nicht 60, sondern 66,6 Prozent des Schadens zahlen - den Rest trägt der Kläger.


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