++ Braunbär ++ E-Bikes ++ Autogas ++ Krematorium ++ Zeitung ++ Gesundheitsmarkt ++ Drogen ++
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Bayern- & Deutschlandnews zum 23. Oktober 2019!

Vorbild-Bär besucht Bayern

Nach dem Wolf macht sich nun ein weiterer Ureinwohner Bayerns daran, nach seiner Ausrottung in den Freistaat zurückzukehren: der Braunbär. Schon seit längerer Zeit ist ein Tier entlang der bayerisch-österreichischen Grenze unterwegs. Jetzt gibt es den ersten Nachweis, dass der Bär die Grenze in den Freistaat schon einmal im Landkreis Oberallgäu überquert hat. Der LBV ruft zur Besonnenheit im Umgang mit dem Bären auf. „Der Braunbär verhält sich absolut unauffällig, er ist praktisch ein Vorbild-Bär. Die bereits lautgewordenen Abschussforderungen weißen wir deshalb strikt zurück“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter. „Wie für alle großen Beutegreifer gibt es auch für den Braunbär einen bayerischen Managementplan, der entsprechende Maßnahmen und Regelungen im Umgang mit dem Tier vorgibt. Damit kann Bayern dem neuen Bewohner gut gerüstet begegnen.“

Dienst-E-Bike ist „Must-Have“

Mit einem umfassenden Mobilitätsmanagement hat Bosch sich zum Ziel gesetzt, die Mobilität seiner über 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Raum Stuttgart zu optimieren, Stressfaktoren auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren und den Verkehr zu entlasten. Ein zentraler Baustein des Konzepts ist Dienstradleasing. Über 12.000 Beschäftigte von Bosch haben sich für ein Fahrrad oder E-Bike als Dienstrad entschieden.

E-MTB schaden alpinem Gelände

Elektro-Fahrräder sind ein wichtiges Element zur Umsetzung einer ökologischen Verkehrswende, meint der BUND Naturschutz in Bayern e. V. Doch im alpinen Gelände komme es zu besonderen Problemen. Der Verkauf und die Nutzung von E-Mountainbikes im alpinen Gelände habe in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Zudem würden die E-Mountainbikes immer leistungsfähiger. Dies führe zu drei Problemen. Erstens: Die besondere Qualität der bayerischen Alpen für Mensch und Natur habe viel mit der geringen Erschließungsdichte und dem Erhalt von Ruheräumen zu tun. Das E-MTB stelle eine „Erreichbarkeitsrevolution“ im alpinen Gelände dar. Daraus ergebe sich eine wesentliche räumliche, tageszeitliche und saisonale Ausweitung des Nutzungsdrucks des alpinen Geländes. Bedeutsame ökologische Schutzgüter und Ruheräume gerieten dadurch in Gefahr. Zweitens: Das bayerische Naturschutzgesetz lege bei der Nutzung von Wegen fest, dass Fußgänger Vorrang gebühre. Das Wandern sei die verträglichste Form des Naturgenusses in den Alpen. Doch mit massiv zunehmender Nutzungsintensität von Wanderwegen durch E-Mountainbike-Fahrer werde nicht nur der kontemplative Naturgenuss des Wanderers stark beeinträchtigt, es komme auch immer häufiger zu Gefahrensituationen. Drittens: Insbesondere das Befahren von Pfaden mit Rädern führe zu erheblichen Erosionsschäden. Zusätzlich seien bei zunehmender Nutzungsintensität Vegetationsschäden durch eine Verzweigung der Pfade die Folge. Das BN-Diskussionspapier ist auf der Website herunterladbar: bund-naturschutz.de.

Autogas bleibt „clevere Wahl“

Nachdem die Bundesregierung ihre Pläne einer CO2-Bepreisung für fossile Brenn- und Kraftstoffe veröffentlicht hat, fürchten viele Autofahrer steigende Spritpreise. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) erklärt, dass Autogas-Fahrer dank der niedrigeren Emissionswerte des Alternativkraftstoffes auch in Zukunft günstiger unterwegs sein werden als Verbraucher, die auf Benzin oder Diesel setzen. „Der Preisabstand zwischen Autogas und Benzin- oder Dieselkraftstoff wird mit dem CO2-Aufschlag zukünftig zugunsten von Autogas größer“, sagt DVFG-Vorsitzender Rainer Scharr. An der Zapfsäule werde sich deutlich bemerkbar machen, dass die Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Autogas um 21 Prozent niedriger ausfallen als die von Benzin und um 23 Prozent niedriger als die von Dieselkraftstoff, so Scharr. Der 2021 greifende Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 wird bei Superbenzin zu einer Preissteigerung von 2,3 Cent und bei Diesel von 2,7 Cent pro Liter führen.

Kein Krematorium in Kolbermoor

Beim Bürgerentscheid „Feuerbestattung Kolbermoor“ hat die Mehrheit das geplante Krematorium abgelehnt. In Zahlen: Wahlberechtigte insgesamt 14.603, beantragte Briefwahlunterlagen 2.235. Das gesetzlich vorgeschriebene Quorum (20 Prozent der Wahlberechtigten) lag bei mindestens 2.921 Stimmen für die Seite der Stimmenmehrheit. Vorläufiges Endergebnis: Ja-Stimmen 2.900, Nein-Stimmen 4.313, ungültige Stimmen 28, Wahlbeteiligung bei knapp 50 Prozent. Damit wurde weder bei der Mehrheit, nämlich den Nein-Stimmen, das Quorum klar erreicht. Der Bürgerentscheid ist damit bindend. Kolbermoors 1. Bürgermeister Peter Kloo erklärte nach der Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses, dass der „Bürger entschieden hat“.

Beschäftigte im Umweltschutz

Umweltschutz wirkt nicht nur auf die Umwelt selbst, sondern generiert auch Beschäftigungseffekte: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wirkten im Jahr 2017 – gemessen in Vollzeitäquivalenten – 263.883 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Herstellung von Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz mit. Im Jahr 2016 hatte die Beschäftigtenzahl bei 251 222 gelegen. Mehr als zwei Drittel (68,2 Prozent/179.943 Personen) dieser sogenannten „green jobs“ entfielen auf das Verarbeitende Gewerbe. Mit 62.296 waren die meisten davon im Maschinenbau tätig. Hier werden hauptsächlich Windkraftanlagen sowie energieeffiziente Antriebs- und Steuerungstechniken für den Umweltschutz produziert. Im Baugewerbe waren 45 301 Beschäftigte (17,2 Prozent) für den Umweltschutz tätig, zum Beispiel in den Bereichen Wärmedämmung von Gebäuden und Bau von Kanalisationssystemen. Im Dienstleistungssektor arbeiteten weitere 37.947 (14,4 Prozent) Beschäftigte für den Umweltschutz. Auf Architektur- und Ingenieurbüros entfiel mit 17.420 (45,9 Prozent) Beschäftigten der höchste Anteil im Dienstleistungssektor. Die Beschäftigten waren hier beispielsweise im Bereich der Planungen und Projektentwicklungen für Windenergie tätig.

Acht von zehn Deutschen lesen Zeitung

Egal ob Papier oder Pixel: Zeitungen sind immer stärker ein sowohl gedruckt als auch digital genutztes Produkt. Ihre Gesamtreichweite aus Print und Digital beträgt 79,4 Prozent. Damit lesen in Deutschland 56,1 Millionen Personen ab 14 Jahren mindestens wöchentlich Zeitung. Während die Printtitel mit jeder Ausgabe 58,1 Prozent beziehungsweise 41 Millionen Leser erreichen, nutzen 49,6 Prozent (35,1 Millionen) mindestens einmal wöchentlich das digitale Zeitungsangebot. Netto, also ohne Berücksichtigung der Doppelnutzer, erreichen die Zeitungsmarken damit fast 80 Prozent der Bevölkerung. Das zeigt eine Auswertung der ZMG Zeitungsmarkforschung Gesellschaft aus der Markt-Media-Studie best for planning (b4p 2019 I).

Verbraucherzentralen fragen zur DSGVO

Mit einer bundesweiten Umfrage möchten die Verbraucherzentralen ermitteln, welche Erfahrungen Verbraucher bisher mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gemacht haben. Das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 hat die Definition der „personenbezogenen Daten“ deutlich erweitert. Außerdem wurden neue Informationspflichten und Betroffenenrechte festgelegt. „Datenverarbeiter sind verpflichtet, einfach, knapp und verständlich darüber zu informieren, wer welche Daten verarbeitet und zu welchen Zwecken. Außerdem ist anzugeben, woher die Daten kommen und an wen diese weitergegeben werden“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Wenn Verbraucher sich nicht sicher sind, welche Daten von ihnen gespeichert wurden, sollten sie von ihren Auskunftsrechten Gebrauch machen. Verbraucherschützerin Tatjana Halm rät auch, sich nicht zu scheuen, die Berichtigung der Daten oder die Löschung unnütz gespeicherter Daten zu verlangen. Die Verbraucherzentralen rufen dazu auf, bis zum 30. November 2019 eigene Erfahrungen zu schildern. Mehr online: verbraucherzentrale-bayern.de.

Digitaler Gesundheitsmarkt in Europa wächst

Der Markt für digitale Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen kommt schneller voran als bislang vermutet: Bis zum Jahr 2025 wird das europaweite Marktvolumen voraussichtlich ca. 155 Milliarden Euro betragen – 38 Milliarden Euro davon allein in Deutschland. Dabei ist die Digitalisierung, insbesondere in Form von Künstlicher Intelligenz (KI), der größte Treiber dieser Transformation, so die neue Roland Berger-Studie „Future of Health: Eine Branche digitalisiert sich – radikaler als erwartet“. Für die Publikation wurden 400 internationale Experten aus dem Gesundheitsmarkt befragt.

Eigenbedarfsregelung für harte Drogen

Die drogenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, Catherina Pieroth, fordert, auch für harte Drogen eine Eigenbedarfsregelung einzuführen. Pieroth sagte rbb24, dass die Grenze für Kokain oder Heroin zum Beispiel bei drei Gramm liegen könnte. Rechtlich gesehen müssten für eine solche Regelung keine Gesetze geändert werden. Grünen-Justizsenator Dirk Behrendt könnte die Staatsanwaltschaft anweisen, das Betäubungsmittelgesetz weniger streng anzuwenden. Derzeit sehe er dafür aber keine Mehrheit im rot-rot-grünen Senat, teilte er rbb24 auf Anfrage mit.

Frauen wollen „Freundschaft plus“

Das Dating-Vergleichsportal onlinedating.de hat über 5,5 Millionen Tinder-Profile aus 16 Ländern mit künstlicher Intelligenz analysiert und genau betrachtet, was Singles in ihr Online-Dating-Profil schreiben – und wer diese Singles sind. Ergebnis: Deutsche Frauen wissen, was sie wollen – und das muss nicht unbedingt die große Liebe sein. Besonders jüngere Frauen finden Gefallen an Freundschaft+, auch bekannt als „friends with benefits“. Bei diesem neueren Partnerschaftsmodell wird die Liebe und vor allem die feste Beziehung ausgeklammert: Sex mit befreundeten Personen, ohne Gefühle und feste Bindung.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

• Hier geht’s zu den Bayern- & Deutschlandnews vom 1. Oktober 2019.

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