Corona-Krise: Ungeklärte Fragen beim Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

München / Mühldorf a.Inn / Rosenheim / Traunstein — Ob ärztlicher Arbeit­ge­ber, Pflege­kraft oder Azubi: Be­schäf­tig­te im Ge­sund­heits- und Pflege­be­reich sind ge­setz­lich ver­pflich­tet, bis zum 15. März ent­we­der ei­nen Impf- oder Ge­ne­se­nen­nach­weis zu er­brin­gen oder ein ärzt­li­ches Zeug­nis vor­zu­le­gen, dass sie nicht gegen COVID-19 geimpft wer­den kön­nen. … Corona-Krise: Ungeklärte Fragen beim Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterlesen