Führerscheinumtauschpflicht: Graue und rosafarbene “Lappen” werden ungültig

Gemäß der dritten EU-Führerscheinrichtlinie müssen bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19.  Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Dabei gelten gestaffelte Fristen nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Bis zum 19. Januar 2022 müssen Führerscheindokumente … Führerscheinumtauschpflicht: Graue und rosafarbene “Lappen” werden ungültig weiterlesen