Landkreis Mühldorf a. Inn: Corona-Ampel springt auf dunkelrot
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Prosepkt Box

Landkreis Mühldorf a. Inn: Corona-Ampel springt auf dunkelrot

+++ Update +++ Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis steigt rasant an +++ Update +++

Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis steigt rasant an. Am Dienstag, 26.10.2020, Stand 8 Uhr belief sich die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner wie in der täglichen Statusmeldung bereits veröffentlicht  auf 147,6. Ohne Infektionsgeschehen am Putenschlachthof Ampfing liegt diese bei 91,5. Mit den im Laufe des heutigen Tages bekannt gewordenen weiteren Neuinfektionen wird die 7-Tages-Inzidenz morgen insgesamt über 150 liegen und auch ohne das Infektionsgeschehen am Putenschlachthof Ampfing den Inzidenz-Wert von 100 überschreiten.

Daher hat der Corona-Krisenstab des Landratsamtes heute beschlossen, die verschärften Regeln bei Überschreitung der neuen 100er-Grenze bei der 7-Tages-Inzidenz anzuwenden. Der Landkreis hat heute eine geänderte Allgemeinverfügung veröffentlicht, so dass die Neuregelungen am 27.10. in Kraft treten.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Auflagen bei Überschreitung der 50er-Inzidenz gelten damit ab Dienstag, 27.10.2020 folgende Einschränkungen:

 Gastronomie:
Die Sperrstunde gilt ab 21 Uhr bis 6 Uhr! Tankstellen dürfen ebenfalls ab 21 Uhr bis 6 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr.

Teilnehmerbegrenzung bei Veranstaltungen aller Art:
Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art. Dies gilt auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie in den Bereichen Kultur, Musik, Theater, für Vereinsveranstaltungen und in Kinos. Ausgenommen sind Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.

Die Regelungen im Detail sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-mue.de direkt unter der Rubrik „Allgemeinverfügung“ zu finden.

Landrat Max Heimerl erklärt: „Das Infektionsgeschehen außerhalb des Putenschlachthofs Ampfing ist extrem dynamisch. Daher mussten wir unverzüglich handeln. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die zusätzlichen Einschränkungen und um ihre Unterstützung. Wir alle müssen jetzt unsere Kontakte noch weiter einschränken. Ich hoffe, dass wir es so gemeinsam schaffen, die Verbreitung des Virus wieder einzudämmen.“

Die neue Allgemeinverfügung in der Fassung vom 26.10.2020 tritt mit Wirkung ab dem 27.10.2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 02.11.2020. Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung können im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, Zimmer 0.111 während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Internetseite unter www.lra-mue.de abrufbar.

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Im Laufe des 14. Oktober hat der Landkreis den kritischen Wert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner überschritten. Der Landkreis hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die Beschränkungen vorsieht, um das Infektionsgeschehen zu begrenzen.

Landrat Max Heimerl erklärt dazu: „Wir sind nicht nur im Sinne des Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet, Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Verbreitung zu erlassen. Sondern diese Maßnahmen liegen auch im ureigenen Interesse aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis zum Schutz der eigenen Gesundheit und um unsere Familien, Freunde und Bekannten zu schützen.“ Und er appelliert: „ Helfen Sie mit! Halten Sie sich an die zeitlich begrenzten Einschränkungen, damit wir das Infektionsgeschehen schnellstmöglich unterbinden können.“

Die wichtigsten Regelungen der Allgemeinverfügung im Überblick:

  1. Im öffentlichen Raum dürfen sich statt bisher zehn Personen nur noch fünf Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands ist weiterhin ohne Beschränkung der Personenzahl gestattet. Berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten sind hiervon nicht erfasst.
  2. Dasselbe gilt für Zusammenkünfte in privaten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken.
  3. An Veranstaltungen mit einem nicht beliebigen Publikum bzw. einem absehbaren Teilnehmerkreis, z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereinssitzungen, dürfen in geschlossenen Räumen maximal 25 Personen, unter freiem Himmel maximal 50 Personen teilnehmen.
  4. An Bahnhöfen und Bushaltestationen gilt Maskenpflicht.
  5. Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr. Das heißt in dieser Zeit dürfen keine Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort abgegeben werden. Jedoch dürfen auch während dieser Zeit Speisen und Getränke mitgenommen werden.
  6. In Pflegeheimen, Krankenhäusern, Altenheimen und vergleichbaren Einrichtungen, darf ein Patient oder Bewohner maximal einen Besucher pro Tag empfangen. Bei minderjährigen Patienten, bspw. im Krankenhaus, dürfen jedoch auch die Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam einen Besuch machen. Die Einrichtungen dürfen aber auch strengere Maßnahmen erlassen. Sterbebegleitung bleibt möglich.
  7. Für Schulen gilt:
    • Maskenpflicht für alle Schüler auch am Sitzplatz
    • Maskenpflicht für alle Lehrkräfte und sonstiges Personal auch am Arbeitsplatz
    • Alle 45 min muss in Klassenräumen ein kompletter Austausch der Luft durch Stoßlüften stattfinden.
  1. Für die Kinderbetreuung gilt:
    • Maskenpflicht für Beschäftigte innerhalb von Gebäuden
    • Es müssen feste Gruppen gebildet werden, auch bei Mahlzeiten

Die Regelungen unter 1-6  gelten ab Freitag, 16. Oktober, die Regelungen betreffend Schulen und Kindergärten ab Montag, 19. Oktober, jeweils bis vorerst zum Ablauf des 23. Oktober 2020.

Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung können im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn, Zimmer 0.111 während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Internetseite unter www.lra-mue.de abrufbar.

Das Landratsamt hat darüber hinaus eine Hotline für Bürgeranfragen geschalten: Fragen rund um die Allgemeinverfügung des Landkreises beantwortet das Team unter 08631/699 407, für Fragen rund um gesundheitliche Themen zu Corona stehen Mitarbeiter unter 08631/699 330 zur Verfügung. Fragen können aber auch gerne unter corona@lra-mue.de gestellt werden.

Darüber hinaus werden die Testkapazitäten am Volksfestplatz ausgeweitet. Eine Testung ist zusätzlich samstags von 10 Uhr bis 14 Uhr möglich. Auch hier ist eine vorherige Anmeldung unter 08631/365511 erforderlich.

Lesen Sie hier:
Elterntalk in Mühldorf a. Inn: Gesund aufwachsen trotz Corona-Krise

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