Mund-Nasen-Schutz kann durch Plexiglasvisiere nicht ersetzt werden
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Mund-Nasen-Schutz kann durch Plexiglasvisiere nicht ersetzt werden

Plexiglasschutzhauben bieten nicht den gleichen Schutz wie eine Mund-Nasen-Bedeckung. Darauf haben jetzt das Gesundheitsamt Rosenheim und das Sachgebiet Verbraucherschutz im Landratsamt Rosenheim aufmerksam gemacht. Auch das Robert-Koch-Institut und das Bayerische Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

In Lebensmittel- aber auch in anderen Geschäften trägt ein Teil des Personals eine Art Visier aus Plexiglas. „Sie stellen keinen ausreichenden Schutz dar“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim Dr. Wolfgang Hierl. Der Hauptübertragungsweg des neuartigen Corona-Virus sind feine Tröpfchen in der Atemluft. Aus diesem Grund wurde für bestimmte Bereiche im öffentlichen Leben eine Maskenpflicht eingeführt.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung soll vor allem andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln aus der Ausatemluft desjenigen schützen, der eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Im Unterschied dazu können sich Tröpfchen trotz Plexiglasschutzhauben nach wie vor leicht verteilen und andere Personen oder Risikogruppen gefährden. Dr. Hierl spricht sich daher klar für eine Mund-Nasen-Bedeckung aus: „Das Reduzieren von Viren in der Atemluft ist der eigentliche Grund für die Maskenpflicht. Durch sie lässt sich die Ausbreitung von COVID-19 eindeutig verlangsamen.“

Gleiches gilt im Übrigen auch für Plexiglasscheiben in Kassenbereichen. Sie helfen, wenn Tröpfchen in der Atemluft frontal auftreffen. Wenn Kunden aber seitlich von den Plexiglasscheiben stehen, beispielsweise um zu Zahlen oder um die eingekaufte Ware einzutüten, ist kein Schutz mehr vorhanden. Das bedeutet, Plexiglasscheiben im Kassenbereich stellen einen zusätzlichen Schutz dar, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung können sie nicht ersetzen.

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