Eltern können ab sofort auch selbst testen!
Für nicht eingeschulte Kinder mit leichten Krankheitssymptomen reicht ab sofort ein negativer Selbsttest zu Hause, damit sie in den Kindergarten oder eine Kindertagesstätte gehen dürfen. Die Mädchen und Buben, die ihre Betreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, benötigen lediglich eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist.
Ein Vordruck für die erforderliche Bestätigung kann auf der Internetseite des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales heruntergeladen werden: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/kinderbetreuung/20211020_bestaetigung_selbsttest_formular.pdf
Für den Test zu Hause können die Antigen-Selbsttests verwendet werden, auf die Familien mit Kiga- und Kita-Kindern Anspruch haben. Eltern erhalten in den Einrichtungen Berechtigungsscheine, mit denen sie die kostenfreien Tests in den Apotheken abholen können.
Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.
Kinder mit leichten Symptomen werden darüber hinaus weiterhin auch im kommunalen Testzentrum am Volksfestplatz Mühldorf kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest
getestet. Für angeordnete Tests durch das Gesundheitsamt – z.B. aufgrund eines Ausbruchs
oder zum Freitesten aus der Quarantäne – ist ein Selbsttest nicht ausreichend. Hierfür
ist weiterhin ein Schnell-Test an einer Teststation erforderlich.
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