Richtig versichert zum Semesterstart
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Richtig versichert zum Semesterstart

Die Studienzeit ist für die meisten jungen Menschen der erste Schritt in die Unabhängigkeit. Viele Dinge müssen erstmals selbst organisiert werden – wie zum Beispiel die eigene Krankenversicherung.

Wer zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kostenlos bei den Eltern familienversichert war, kann das bis zum 25. Geburtstag bleiben – sofern ein regelmäßiges Einkommen die Grenze von 415 Euro (bei Minijobbern 450 Euro) monatlich nicht überschreitet.

Ab dem 26. Lebensjahr oder wenn mehr dazuverdient wird, muss in der Regel die sogenannte Krankenversicherung der Studenten (KVdS) der gesetzlichen Krankenversicherungen abgeschlossen werden.

Ab dem 30. Geburtstag oder am Ende des 14. Fachsemesters hat die KVdS ausgedient. Dann muss man sich für einen neuen Tarif der gesetzlichen Krankenkasse entscheiden oder wechselt zu einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Generell gilt: Jeder Studienanfänger kann während der Einschreibung beziehungsweise binnen drei Monaten danach entscheiden, ob er in der GKV oder der PKV versichert sein möchte. Letztere bietet Studenten umfassende Leistungen wie freie Arztwahl, Zahnersatz oder Heilpraktikerbehandlung – und das zu einem Studententarif. Bei der Entscheidung über die eigene Krankenversicherung gilt es also, Kosten und Leistungswünsche genau abzuwägen. Eine professionelle Beratung ist deshalb wichtig.

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