Im Zuge der laufenden Kampfmittelräumung am Mühldorfer Hart führt die beauftragte Firma am Mittwoch, 3. Juni, ab 10 Uhr eine Sprengung von Kampfmitteln vor Ort durch, die nicht mehr transportfähig sind. Das Landratsamt erweitert daher das bestehende Betretungsverbot am Mühldorfer Hart.
Zusätzlich zum festgesetzten Gefahrenbereich und Betretungsverbot in einem Radius von 500 Meter rund um das ehemalige Bunkergelände ist der Wirtschaftsmittelweg am ganztägig gesperrt.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Betretungsverbote, errichteten Absperrungen und Beschilderungen unbedingt zu beachten sind! Die Einhaltung wird von den Behörden vor Ort kontrolliert.
Die Räumarbeiten gehen auch nach den Sprengarbeiten am 3. Juni weiter. Da es sich um detonationsfähigen Sprengstoff handelt, bittet das Landratsamt die Bürgerinnen und Bürger zu ihrem eigenen Schutz und Sicherheit, den per Allgemeinverfügung vom 11. März 2019 (AZ 32/2-131-2) gekennzeichneten Gefahrenbereich und das erlassene Betretungsverbot zu beachten.
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