Polzei mischt sich unters Partyvolk » Ein Party-Veranstalter hatte seine Einlasskontrollen nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt und muss wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Schlosser
Ein Party-Veranstalter hatte seine Einlasskontrollen nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt und muss wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Schlosser