Polzei mischt sich unters Partyvolk » Ein Party-Veranstalter hatte seine Einlasskontrollen nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt und muss wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Schlosser

Ein Party-Veranstalter hatte seine Einlasskontrollen nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt und muss wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Schlosser


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