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Trittbrettfahrer werden belangt: Falsche Bombendrohung ist kein Dummejungenstreich

Die Anspannung ist hoch nach den beiden Terrorakten in Würzburg und Ansbach und dem Amoklauf in München. Unruhestiftende Trittbrettfahrer verunsichern die Bevölkerung zusätzlich und bewirken unnötige Polizeieinsätze. Dabei ist ihr Tun kein „Dummejungenstreich“, sondern kann straf- und zivilrechtlich geahndet werden …

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