Der Christkindlmarkt in Gars a.Inn ist immer einen Besuch wert. Bild: Dr. Mladen Prica

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Rechtsprechung zu „Fundtieren“: Tierfunde sind bei der Fundbehörde anzuzeigen

Ein „Fundtier“ kann vom Finder nur dann bedenkenlos bei einem Tierheim abgeliefert werden anstatt bei der zuständigen Fundbehörde der Kommune, in welcher das Tier aufgegriffen wurde, wenn der Tierschutzverein mit der Kommune eine Vereinbarung zur Inobhutnahme und Kostenübernahme abgeschlossen hat. …

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