München / Mühldorf a.Inn / Rosenheim / Traunstein — Ob ärztlicher Arbeitgeber, Pflegekraft oder Azubi: Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 15. März entweder einen Impf- oder Genesenennachweis zu erbringen oder ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, dass sie nicht gegen COVID-19 geimpft werden können. …
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