Abkochverfügung für Söchtenau erlassen
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Abkochverfügung für Söchtenau erlassen

+++ Update: Leitungsnetz wird jetzt desinfiziert  -++

Die Ergebnisse der weiterführenden Untersuchungen des Trinkwassers im Versorgungsbereich der Wassergenossenschaft Söc-tenau machen eine Desinfektion des Leitungsnetzes mittels Chlor erforderlich.

Wie das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim mitteilt, wurden im Bereich des Hochbehälters Enterokokken nachgewiesen, als eindeutiger Hinweis auf eine fäkale Verunreinigung des Trink- wassers. Durch die bereits seit 1. August bestehende Abkochverfügung und die nun begonnene Desinfektion des Trinkwassers mittels Chlor kann eine Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher ausgeschlossen werden.

Die Abkochverfügung gilt solange, bis eine ausreichende Chlorkonzentration im Leitungsnetz vorhanden ist. Bis dahin fordert das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim die Abnehmer auf, nur abgekochtes Wasser zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, zum Waschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen oder zur Mundhygiene gebraucht wird. Das Wasser muss mindestens sprudelnd aufkochen und anschließend 10 Minuten abkühlen, um vorhanden Keime wirksam abzutöten.

Gleichzeitig zur Desinfektion des Leitungsnetzes erfolgt eine konsequente Ursachenklärung.
Von der Abkochverfügung und Desinfektion betroffen sind folgende Ortsteile, die von der Wassergenossenschaft Söchtenau versorgt werden:

In der Gemeinde Söchtenau die Orte Haid, Hayng, Unterthal, Heumühl, Schürfmühl, Furtmühl, Esbaum, Berg, Straß, Aschau, Wilperting, Lampersberg, Rins, Spöck, Stucksdorf, Stetten, Dingbuch.

In der Gemeinde Halfing betroffen sind die Orte Mühldorf, Egg und Brüningsau. In der Gemeinde Vogtareuth betrifft es die Orte Straßkirchen, Hölking, Rackerting, Reipersberg, Entmoos, Forst und Wall.

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Bei routinemäßigen Trinkwasseruntersuchungen im Versorgungsgebiet der Wassergenossenschaft Söchtenau wurden an zwei Stellen im Leitungsnetz coliforme Keime nachgewiesen.

Die Ursache der Verunreinigung wird derzeit geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Es werden zudem engmaschige bakteriologische Kontrolluntersuchungen im gesamten Versorgungsgebiet durchgeführt. Bis die Ergebnisse vorliegen ist das Wasser vorsorglich für den menschlichen Gebrauch ab sofort abzukochen.

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim fordert die Abnehmer auf, Wasser nur abgekocht zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, zum Waschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird. Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens 10 Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten.

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