Alltagsmaske am Rückspiegel aufhängen? Dürfen wir das?
Foto: ERGO Group
Prosepkt Box

Alltagsmaske am Rückspiegel aufhängen? Dürfen wir das?

Im Straßenverkehr fällt auf, dass immer mehr Menschen ihre Maske am Rückspiegel ihres Autos aufhängen. Ist das überhaupt erlaubt? Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO klärt auf:

Egal ob zum Einkaufen oder beim Tanken: Eine Alltagsmaske muss in Zeiten von Corona immer dabei sein. Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, bewahrt daher meist einen Mund-Nasen-Schutz in seinem Fahrzeug auf. Damit der immer griffbereit ist und zum Beispiel beim Bäcker nicht vergessen wird, hängen viele Autofahrer die Maske an den Rückspiegel. Das ist zwar erlaubt, jedoch nicht ratsam: Denn das Sichtfeld des Fahrers muss immer frei bleiben.

Die Mund-Nasen-Bedeckungen sind meist deutlich größer als zum Beispiel ein Duftbaum und können dadurch die Sicht stark beeinträchtigen. Zusätzlich kann das Hin- und Herbaumeln während der Fahrt die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen. Denn wer dauerhaft eine Bewegung am Rand des eigenen Blickfeldes wahrnimmt, gewöhnt sich daran. Das führt dazu, dass Autofahrer beispielsweise Bewegungen von anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Fahrradfahrern erst sehr spät wahrnehmen. Im schlimmsten Fall kommt es dann zu einem Unfall. Besser ist es daher, die Maske in einem der Staufächer, zum Beispiel im Handschuhfach, aufzubewahren. In einer Tüte oder einem kleinen Beutel ist sie zudem vor Verschmutzungen geschützt.

Lesen Sie hier:
Richtig oder falsch? Die Wahrheit über die häufigsten Rechtsirrtümer
Neues Jahr – neue Gesetze: Das ändert sich 2021
Berichte aus der Region lesen Sie hier.

Aktuelle Ausgaben

Rosenheim

Rosenheim

Wasserburg

Wasserburg

Inntal

Inntal

Mangfalltal

Mangfalltal

Inn-Salzach

Inn-Salzach

Mühldorfer Wochenblatt

Muehldorfer Wochenblatt

Freizeit Spezial

Freizeit Spezial