Bayerisches Feuerwehrgesetz wird geändert
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Bayerisches Feuerwehrgesetz wird geändert

Das Bayerische Feuerwehrgesetz wird nun in diesem Jahr geändert. Vorschläge für Verbesserungen des Gesetzes konnten die Vertreter der Feuerwehren, Behörden und Bürgermeister aus dem Landkreis Rosenheim nun direkt an die Politik weitergeben.

Der Landtagsabgeordnete Otto Lederer lud hierzu seine Kollegen, den Vorsitzenden des Innenausschusses im Bayerischen Landtag, Dr. Florian Herrmann, und den Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner ein. Dabei wurde mit über 70 Fachfrauen und -männern aus der Region über die Verbesserungen, die das Gesetz mit sich bringen soll, diskutiert.

Welche Änderungen das neue Gesetz mit sich bringt:

Insgesamt sind rund zehn Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz angedacht. Die beiden Hauptpunkte sind, wie Dr. Florian Herrmann betonte, die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst als ehrenamtlicher Feuerwehrfrau oder -mann und die Beibehaltung der ehrenamtlichen Funktion der Kreisbrandrätinnen und Kreisbrandräte. Großes Interesse weckten jedoch auch die Themen Kinderfeuerwehr und Inklusion.

Die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr soll mit dem neuen Gesetz vom vollendeten 63. Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr angehoben werden. Wie Dr. Florian Herrmann hier richtig anmerkte, „werden die Menschen im Alter immer leistungsfähiger“. Und „auch die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen „Feuerwehrler“ untertags wird aufgrund der beruflichen Anforderungen immer schwieriger“. Deshalb sei dies ein sehr wichtiger Punkt im Gesetz, der geändert werden müsse, fügt Lederer an, der selbst aktiver Feuerwehrmann ist.

Der zweite große Punkt betrifft, wie bereits erwähnt, die ehrenamtliche Funktion der Kreisbrandräte. „Eine viel diskutierte Änderung der Struktur zu einer hauptamtlichen Tätigkeit wird nicht umgesetzt“, erklärt Dr. Herrmann. Demnach bleibt die Arbeit der Kreisbrandrätinnen und Kreisbrandräte ehrenamtlich.

Kinderfeuerwehr: Wer übernimmt Verantwortung?

Einen größeren Rahmen nahm im Gespräch der Vertreter der Feuerwehren mit den beiden Landtagsabgeordneten auch das Thema Kinderfeuerwehr ein. Wer übernimmt hier die Verantwortung für die Kinder? Wann darf wer welche Gerätschaften nutzen? Diese Fragen trieb die anwesenden Fachfrauen und -männer um. Antworten konnte hier der Stadtbrandrat der Stadt Rosenheim, Hans Meyrl, liefern. Dieser bringe, wie Otto Lederer anmerkte, in diesem Bereich sehr viel Erfahrung mit. Meyrl führte aus, dass es hierfür bislang keine unüberwindbaren Hürden gebe.

Die Voraussetzungen seien ähnlich wie bei der Jugendfeuerwehr. Hierfür werde das Bayerische Innenministerium entsprechende Richtlinien erarbeiten, so Dr. Herrmann. Ein wichtiges Argument brachte zu diesem Thema auch der Kreisbrandrat des Landkreises Rosenheim, Richard Schrank, zur Sprache. Wie er sagte, seien zur Nachwuchsgewinnung in den Ortsfeuerwehren nicht nur die Kinder und Jugendlichen wichtig, sondern auch Quereinsteiger. Diese brächten oft sehr gute Qualifikationen durch ihre berufliche Ausbildung mit, so Schrank.

Aktive Mitarbeit für Menschen mit Handicap wird möglich

Besonders erfreulich für viele Betroffene: Das Thema Inklusion wird nun auch im neuen Gesetz verankert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird es möglich, dass Menschen mit Handicap nun auch im aktiven Dienst mitwirken können. Diese Mitarbeit wird auf bestimmte, der Eignung entsprechende Aufgaben, wie zum Beispiel Ausbildung, beschränkt. „Dies ist vor allem für jahrelang aktive „Feuerwehrler“ eine Errungenschaft, die zum Beispiel durch einen Unfall aus dem aktiven Dienst ausscheiden mussten“, sagt Lederer. Solche Fälle gebe es immer wieder.  

Das Bayerische Feuerwehrgesetz wurde zuletzt vor neun Jahren geändert. Bislang ist der neue Gesetzentwurf des Bayerischen Innenministeriums mit den betroffenen Verbänden besprochen worden. Diese konnten weitere Vorschläge einbringen. In einem nächsten Schritt wird der endgültige Entwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht und dort in den zuständigen Ausschüssen wie dem Innenausschuss diskutiert. Das neue Gesetz kann dann aller Voraussicht nach im ersten Halbjahr 2017 in Kraft treten.  

Insgesamt gibt es derzeit über 6.700 aktive ehrenamtliche Feuerwehrfrauen und -männer in Stadt und Landkreis Rosenheim. Davon kommen laut Florian Herrmann in Bayern rund 25 auf 1.000 Einwohner. Nirgendwo sei diese Quote besser als in Bayern, betonte er. „Deutschlandweit sind es lediglich 13 Ehrenamtliche auf 1.000 Einwohner.“

Sie interessieren sich für ein Ehrenamt bei der Feuerwehr? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

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