„Bürgerprotest“ gegen Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes: „PAG wahrscheinlich verfassungswidrig“
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„Bürgerprotest“ gegen Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes: „PAG wahrscheinlich verfassungswidrig“

Die von der bayerischen Staatsregierung geplante Neuordnung des Polizeirechts erfährt massiven Widerstand: Ein breites Bündnis aus mehr als 40 Parteien, Verbänden, Vereinen und Organisationen will die Verabschiedung des überarbeiteten Polizeiaufgabengesetzes (PAG) verhindern. Das „PAG-Neuordnungsgesetz“ soll am 15. Mai vom Landtag beschlossen werden. Die CSU kann es dank ihrer absoluten Mehrheit im Alleingang verabschieden. SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben bereits Verfassungsklage angekündigt, eine ePetition auf weact.campact.de wird von knapp 100.000 Unterstützern getragen und das Bündnis „noPAG – Nein! zum neuen Polizeiaufgabengesetz Bayern“ will an Christi Himmelfahrt, 10. Mai, mit einer Kundgebung auf dem Münchner Marienplatz dem „Bürgerprotest“ Nachdruck verleihen.

Das PAG-Neuordnungsgesetz bezweckt, Gefahren oder drohende Gefahren für bedeutende Rechtsgüter, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, sprich: Straftaten zu verhindern, bevor sie begangen werden. Dazu wird die „Gefahrenkategorie der drohenden Gefahr“ eingeführt. Hiernach muss eine konkrete Gefahr nicht mehr zwangsläufig vor einem Richter belegt werden, ein Verdacht kann ausreichen. Gefahrverursacher aus unterschiedlichen Bereichen – vom Hooligan über potenzielle Sexualstraftäter bis hin zum islamistischen Gefährder und Terroristen – sollen von ihrem gefährdenden Tun räumlich wie zeitlich abgehalten werden. Die Polizei soll in begründeten Einzelfällen Wohnungen verdeckt betreten, durchsuchen und verwanzen dürfen sowie private Daten abgreifen können – auf Computern, Smartphones, in der Cloud und in verschlüsselten Chats. Außerdem wird die präventive, richterlich angeordnete und überwachte Postsicherstellung „unter strengen Voraussetzungen“ ermöglicht. Überdies dürfen die „Gefährder“ vorsorglich weggesperrt werden.

Ausgehend von der technischen Entwicklung werden die „polizeilichen Befugnisnormen“ zur Durchsuchung elektronischer Speichermedien durch eine „rechtsklare Regelung“ ergänzt. Die Datenerhebung kann zudem „durch die molekulargenetische Untersuchung aufgefundenen Spurenmaterials unbekannter Herkunft zum Zwecke der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters, des Geschlechts, der Augen-, Haar- und Hautfarbe, des biologischen Alters und der biogeographischen Herkunft des Spurenverursachers erfolgen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen können verpflichtet werden, der Polizei personenbezogene Daten zum Zwecke des Abgleichs mit anderen Datenbeständen zu übermitteln, wobei die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes sowie Berufsgeheimnisträger davon ausgenommen sind.

Das PAG-Neuordnungsgesetz regelt zudem Aufnahmen und Übersichtsaufzeichnungen bei großen oder unübersichtlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen. So soll die Polizei auf Demonstrationen filmen dürfen, auch wenn dort nicht mit Straftaten zu rechnen ist. Überdies soll die automatische Gesichtserkennung erlaubt und der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen, also Drohnen, geregelt werden. Begründet werden die umfänglichen Ergänzungen des Polizeiaufgabengesetzes mit dem Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität, Terrorismus und Cyberkriminalität. Im Gesetzentwurf selbst wird zuförderst auf die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 vom 27. April 2016 hingewiesen und den Zwang zur Anpassung an die sich mittelbar auswirkenden Maßgaben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und der Neufassung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG-E).

„Freistaat wird zum Polizeistaat“?

Kritiker des PAG-Neuordnungsgesetzes monieren, dass die Polizei im Freistaat eine Fülle neuer Kompetenzen erhalten soll und gleichzeitig die Bürgerrechte massiv eingeschränkt würden. Damit überschreite der Staat seine Grenzen, heble teilweise die Justiz aus. Sie wehren sich gegen präventive DNA-Proben ohne konkreten Anlass, die Einführung einer Videoüberwachung mit automatisierten Abgleichen von Fahndungsbildern, die Wiedereinführung von Abhörmaßnahmen und den im PAG-Neuordnungsgesetz verankerten Begriff der „drohenden Gefahr“, welcher die Einsatzschwelle für Polizeimaßnahmen senken könnte. „Mit diesem Gesetz würde Bayern zum Polizeistaat werden“, heißt es dazu in der ePetition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact. „Fakt ist: Wir haben die niedrigste Kriminalitätsbelastung seit 30 Jahren in Bayern. Wozu braucht es also mehr Überwachung?“, fragt Initiator Nicolai Wilke.

„Der Entwurf ist maßlos, wahrscheinlich auch verfassungswidrig“, kritisiert die Landesvorsitzende der BayernSPD, Natascha Kohnen. Ihre Partei lehne die neuen Befugnisse „geschlossen“ ab. Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, findet deftigere Worte: „Die CSU befindet sich im Überwachungsrausch“, beschwert sie sich. AfD-Landesvorsitzender Martin Sichert spricht sogar von einem „sicherheitspolitischen Amoklauf“ der Staatsregierung. Neben Netzaktivisten und den Digitalpolitikern der Piratenpartei stemmen sich auch Journalisten gegen das PAG-Neuordnungsgesetz. So bedeuten die Pläne der Staatsregierung für den Bayerischen Journalisten-Verband (BJV) laut Geschäftsführer Dennis Amour „eine massive Gefahr“ für die freie Berichterstattung: „Unter dem Deckmantel erhöhter Sicherheitsanforderungen wird die Arbeit der Presse bedroht, indem die Hürden zur Überwachung von Journalisten abgesenkt werden.“ Dieser Entwicklung stelle sich der BJV „entschieden entgegen“. Die fraktionslose Landtagsabgeordnete Claudia Stamm begründet wiederum ihr Vorhaben, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das PAG-Neuordnungsgesetz zu klagen, mit der Einlassung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), das Gesetz als Muster für den Bund und andere Bundesländer zu nehmen.

Die CSU und Innenminister Joachim Herrmann beklagen hingegen eine gezielte „Desinformationskampagne“: Die maßvolle Anpassung der Befugnisse diente vielmehr der Verteidigung der Sicherheit und Freiheit in Bayern, die Novelle stärke sogar die Bürgerrechte. „In Anbetracht der Gefahrenlage“ sieht auch der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, Robert Kopp, „selbstverständlich“ einen Fortschritt im PAG-Neuordnungsgesetz: Gewisse Gefahren wären mit den veränderten Befugnisnormen eher in den Griff zu bekommen, etwa durch die Telekommunikationsüberwachung. Kopp verweist dabei auf den rechtlichen Anpassungszwang und beruhigt: „Wir leben in einem Rechtsstaat“.

Der 101-seitig Gesetzentwurf ist online einsehbar via https://tinyurl.com/y7vlcto7, die Standpunkte des „noPAG“-Bündnisses abrufbar unter https://no-pag.de.

Olaf Konstantin Krueger

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