Eine Entscheidung, die Leben rettet
Foto: organspende.de

Eine Entscheidung, die Leben rettet

Zu allen Fragen rund ums Thema Organspende antworteten Heike Groh und Claudia Linne vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier einige Fragen und Antworten noch einmal zusammengefasst.

Wenn ich als Organspender infrage komme, wird die Spende dann in irgendeiner Weise vergütet oder werden eventuell die Bestattungskosten bezahlt?
Weder noch, denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die Spende ausschließlich auf einer freien, humanitären Entscheidung beruhen soll.

Ich habe mich für die Entnahme meiner Organe entschieden, um vielleicht jemandem zu helfen. Kann ich sicher sein, dass ich dann wirklich tot bin?
Ja. Für eine mögliche Organspende muss der Hirntod des Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Das heißt, zwei Ärzte, die nichts mit der Transplantation zu tun haben, müssen unabhängig voneinander den Hirntod zweifelsfrei feststellen. Zum anderen muss für die Entnahme von Organen und Geweben eine Einwilligung vorliegen – entweder eine mündliche bzw. schriftliche Einverständniserklärung des Verstorbenen – zum Beispiel ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung – oder die Angehörigen stimmen im Sinne des Verstorbenen einer Entnahme zu.

Ich würde meine Organe spenden. Doch dann könnten meine Verwandten mich ja wohl nicht noch einmal sehen, um Abschied zu nehmen – oder?
Es spricht nichts dagegen. Der Leichnam wird durch eine Organ- und Gewebespende nicht entstellt. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper des Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, einmal selbst ein Organ zu benötigen?
Rein statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal ein Organ zu benötigen, dreimal größer als die, Organspender oder Organspenderin zu werden. Jeder Mensch kann in diese Lage kommen – durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung.

Ich habe gehört, dass nur selten Menschen am Hirntod versterben. Damit können wohl nur wenige tatsächlich Organe spenden?
Ja, es kommen tatsächlich nur sehr wenige Verstorbene als mögliche Organspender in Betracht. Von den jährlich rund 400.000 Menschen, die in deutschen Krankenhäusern versterben, erleiden nur ein Prozent den Hirntod. Vom Hirntod spricht man, wenn die Gehirnfunktionen bereits erloschen sind, das Herz-Kreislauf-System aber durch eine Intensivtherapie noch künstlich aufrechterhalten werden kann. In den allermeisten Sterbefällen tritt allerdings der Herzstillstand vor dem Hirntod ein.

Gibt es eine Altersbegrenzung, um als Organspender infrage zu kommen?
Nein. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Ein höheres Alter ist auf jeden Fall kein Hinderungsgrund. Der älteste Organspender war 96 Jahre alt. Die älteste Gewebespenderin war sogar 102 Jahre alt.

Vor 20 Jahren hatte ich einen Hirntumor. Ist es da noch sinnvoll, dass ich mir einen Organspendeausweis besorge?
Ob Organe entnommen werden können, entscheidet sich erst im Falle eines Hirntodes. Es ist jedoch sinnvoll, wenn Sie Ihre Erkrankung mit Auftrittsdatum auf dem Ausweis vermerken. Wer eine akute Krebserkrankung oder eine HIV-Infektion hat, kann keine Organe spenden.

Informationsquellen:
Über das gebührenfreie Infotelefon Organspende können unter 08 00/90 40 400  Informationsmaterialien angefordert werden.  Das geht auch per E-Mail unter order@bzga.de sowie unter infotelefon@organspende.de

Über diese Adressen kann man auch einen Organspende-Ausweis zugeschickt bekommen.

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