EU-Roaming-Gebühren abgeschafft?
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EU-Roaming-Gebühren abgeschafft?

Wie manche Mobilfunkanbieter weiter versuchen Kasse zu machen.

Seit dem 15. Juni entfallen die Roaming-Gebühren für Anrufe, SMS und die Internetnutzung innerhalb der EU. Das bedeutet, dass Verbindungskosten für Telefonate, Kurznachrichten und mobiles Internet im EU-Ausland grundlegend nicht teurer sein dürfen als innerhalb des eigenen Tarifs in Deutschland.

Eine Recherche des Verbraucherportals aboalarm hat jedoch ergeben, dass Kunden mit Roaming-Flatrates bestehender Verträge diese zum Teil auch nach dem 15. Juni weiterzahlen müssen, sofern sie diese nicht kündigen. Anbieter wie O2 und Base aus dem Hause Telefónica und auch 1&1 begründen das damit, dass einige europäische Länder mit in den Leistungsbereich der Flatrate gehören, die von der neuen EU-Verordnung ausgenommen sind.

Einige schwarze Schafe: Gleiches Geld für viel weniger Leistung

Einige Anbieter ermöglichen es den Kunden, ihre bestehenden Roaming Flatrates per SMS (O2), im Service-Chat (Base) oder über den Kundenservice (1&1) zu kündigen. Sie haben ihre Kunden darauf auf der Website hingewiesen. Wer das allerdings nicht aktiv tut, zahlt weiter.

Im diesem Fall zahlen Kunden die Kosten von rund 5 Euro pro Monat nach dem 15. Juni für nur noch sehr wenige Länder: Beispielsweise die Schweiz, Andorra, San Marino und die Isle of Man. Der Verbraucher zahlt hier also gleiches Geld für viel weniger Leistung. Da jeder künftige Roaming-Mobilfunktarif die 28 Länder der EU sowie Norwegen, Island und Liechtenstein von vornherein beinhalten muss, werden Bestandskunden, die nicht selbst reagieren, hier benachteiligt.

Meist transparente Verfahrensweise bei All-Inclusive Tarifen

Bei All-inclusive Tarifen, bei denen Roaming-Flatrates in der Vergangenheit bereits enthalten waren, gehen alle großen Mobilfunkanbieter transparent vor und haben die Tarife bereits an die neuen Bestimmungen angepasst. Sie stellen die Tarife automatisch auf die neuen Optionen um, ohne dass Kunden etwas dafür tun müssen und informieren ihre Bestandskunden rechtzeitig.

Verträge prüfen und im Zweifel frühere Roaming-Flatrates kündigen

aboalarm rät Verbrauchern, die früher eine Roaming-Flat abgeschlossen haben, genau zu prüfen, welche Länder außerhalb der EU-Verordnung in ihrer Option enthalten sind. Sie sollten sich fragen, ob die Kosten dafür im Verhältnis zum individuellen Bedarf stehen. Wer sich beispielsweise viel in der Schweiz aufhält, kann davon noch immer profitieren. Ist man nur ab und an in den von der EU-Verordnung ausgeschlossenen Ländern, braucht es die monatliche Option für meist rund 5€ eher nicht.

Verbraucher sollten dann besser auf die angebotenen Tage- oder Wochen-Pakete der Anbieter zurückgreifen. Gründer und Geschäftsführer Bernd Storm van’s Gravesande sagt dazu: “Wir fordern von den Mobilfunkanbietern transparente Umstellungsmaßnahmen und Sonderkündigungsoptionen für solche Extrapakete. Es kann nicht sein, dass Kunden für weniger Leistung gleiches Geld berechnet wird. Das könnte sich langfristig als Milchmädchenrechnung für die Anbieter herausstellen, wenn Kunden so vergrault werden.”

Lesen Sie hier den Artikel: (A)Soziales Netzwerk? Rechtliche Hinweise zu Facebook, Twitter und Co.

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