Gebühren-Rückerstattung für Kindertagesstätten
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Gebühren-Rückerstattung für Kindertagesstätten

Positives Signal: Kreisstadt Mühldorf will Eltern entlasten.

Für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen teilt die Kreisstadt Mühldorf a. Inn mit, dass eine Rückerstattung der Gebühren in Aussicht gestellt wird. „Es erreichen uns vermehrt Anfragen hinsichtlich einer möglichen Erstattung der Elternbeiträge“, betont Erste Bürgermeisterin Marianne Zollner. „Wir wollen den Eltern natürlich so weit wie möglich entgegenkommen. Und es gibt vom Freistaat Bayern endlich ein positives Signal dazu.“

Der Freistaat Bayern hat eine landesweit einheitliche Regelung dahingehend getroffen, dass für 3 Monate (April bis Juni 2020) die Elterngebühren durch den Freistaat Bayern übernommen werden. „Derzeit warten wir auf die Vollzugshinweise, wie konkret mit der Rückerstattung zu verfahren ist, auch im Hinblick auf in Anspruch genommene Notbetreuung“, betont Zollner.
Die Verträge der Eltern mit der Kreisstadt Mühldorf a. Inn beinhalten, dass die Elternbeiträge auch bei vorübergehenden Schließungen der Einrichtungen weiterhin zu leisten seien. Dies wird jedoch durch die neuen Regelungen geändert.

Die Abrechnung der Mittagsverpflegung und der Brotzeit werde im Mai für den Monat März erfolgen – nur für tatsächlich in Anspruch genommene Verpflegung.
Um die Verbreitung des Coronavirus´ einzudämmen, wurde durch die Bayerische Staatsregierung beschlossen, alle Kinderbetreuungseinrichtungen vom 16. März 2020 bis vorerst 10. Mai 2020 zu schließen bzw. einem Betretungsverbot zu unterstellen.

Eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen bzw. Alleinerziehenden ist in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Es ist aktuell noch nicht absehbar, wie lange die Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. das Betretungsverbot andauern wird.

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