Kabinett beschließt neues Düngegesetz
Das neue Düngemittel-Gesetz ist ein Wichtiger Schritt für Höfe und Umwelt. Foto: re
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Kabinett beschließt neues Düngegesetz

Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Entwurf für ein neues Düngegesetz beschlossen. Damit geht die Ampelregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsfesten Düngepraxis, zu Verlässlichkeit für die Landwirtinnen und Landwirte und zu sauberen Gewässern. Zentrales Ziel ist es, das Verursacherprinzip weiter zu stärken.

Bundesminister Özdemir sagt dazu: „Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit sehr hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Ein Grund dafür sind Düngeregeln, die über die Jahre zwar immer wieder geändert wurden, aber nicht verlässlich und wirksam genug sind. Wir packen das jetzt an. Mit dem neuen Düngegesetz legen wir den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, mit denen Höfe Planungssicherheit haben, das Verursacherprinzip stärker Beachtung findet und unser Wasser sauber bleibt. Wer Wasser gefährdet, wird in die Pflicht genommen. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.“

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem werden einige Anforderungen der EU Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.

Mit dem neuen Düngegesetz sollen künftig die Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Ein wichtiger Fortschritt, denn so kann endlich geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind. Mittelfristig können die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden können, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit wird das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt.

Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

Hintergrund:
Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in unsere Böden gefährden die biologische Vielfalt, überdüngen die Gewässer und verschärfen die Klimakrise. Die hohen Nitratbelastungen in Grundwasser und in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährden die Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.

Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.

Es gilt, drastische Strafzahlungen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie endgültig abzuwenden. Deutschland hatte der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission machte deutlich, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet. Nach den Plänen des BMEL ist es das Ziel, Betriebe von Auflagen ausgenommen werden können, die in belasteten Gebieten Wasser schützen. Der Einsatz von Dünger sollte angemessen und fair bewertet wird. Das BMEL will deshalb ein System schaffen, das noch mehr dem Verursacherprinzip gerecht wird. Wer Wasser gefährdet, soll in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.

Mit den Änderungen des Düngerrechts wird das BMEL:
Das Verursacherprinzip stärken: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Es ist notwendig, in Deutschland endlich ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den „Roten Gebieten“, also in Zonen mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers.

Die Daten bzgl. Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten. eine größere Flexibilität ermöglichen, um z. B. den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln.

Die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene detaillierter und besser regeln und damit eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen ermöglichen – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben. bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.

Den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.

Die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken, indem z. B. eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird.

Diskussionsrunde zum “Klimafreundlichen Brennertransit”

 

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