Landkreis Mühldorf a. Inn: Jetzt kommt die Bezahlkarte für Asylbewerber
Foto: Frank Harms
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Landkreis Mühldorf a. Inn: Jetzt kommt die Bezahlkarte für Asylbewerber

Seit 20. März 2024 läuft die Pilotphase zur Einführung der Bezahlkarte für AsylbLG-Leistungsberechtigte in vier Kommunen. Nun startet die Umsetzungsphase auch in anderen kreisfreien Städten und Landkreisen. Der Landkreis Mühldorf a. Inn gehört zu den ersten Kommunen in Oberbayern, in denen das Bezahlkartensystem umgesetzt wird. Das teilte das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration dem Landratsamt Mühldorf a. Inn mit. „Wir sehen die Vorteile, die das System bringen wird und haben uns deshalb um eine schnelle Einführung in unserem Landkreis bemüht“, sagt Landrat Max Heimerl.

Die Bezahlkarte soll unkontrollierte Geldtransfers ins Ausland und an Schleuser verhindern. „Sie ist damit ein wichtiger Baustein, um Zuzugsanreize zu verringern und irreguläre Migration zu begrenzen“, so Landrat Heimerl. Darüber hinaus wird die Bezahlkarte den monatlichen Auszahlungsprozess im Landratsamt Mühldorf a. Inn vereinfachen. Etwa 850 Personen im Landkreis Mühldorf a. Inn, die nach dem AsylbLG leistungsberechtigt sind und mindestens 14 Jahre alt sind, erhalten eine solche Karte. Die ersten Karten werden noch im April an neu angekommene Asylbewerber ausgegeben. Bestandsfälle erhalten die Karte voraussichtlich ab Mai. Die Leistungsbehörde bucht den jeweiligen Betrag monatlich als Guthaben auf die Karte. Eine Barauszahlung ist nicht mehr möglich. Die Karte kann in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern, die Mastercard akzeptieren, eingesetzt werden – allerdings nur im gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich. Mit der Bezahlkarte können alle Waren des täglichen Gebrauchs wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Kommunikation bezahlt werden. Bargeld kann nur noch in Höhe von bis 50 Euro pro Monat abgehoben werden. Überweisungen und Online-Käufe sind grundsätzlich ausgeschlossen, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind gesperrt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bezahlkarte vom Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zusammengefasst:

Wie wird die Karte aussehen?
Wie eine normale EC- oder Debitkarte. Ein neutrales Design verhindert Stigmatisierung.

Wer bekommt die Bezahlkarte?
Grundsätzlich jeder Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG ab 14 Jahren. Minderjährige werden nur über einen Teil des gesamten Bedarfs verfügen können, der der Familie zusteht.

Wie viel Geld wird monatlich auf die Bezahlkarte gebucht?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Alter, Familienstand und Art der Unterbringung. Die Asylbewerber erhalten ein Guthaben auf der Karte, das ihrem individuellen, nicht als Sachleistung gewährten AsylbLG-Anspruch entspricht. Das sind beispielsweise bei einem alleinstehenden Erwachsenen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, in der Regel 460 Euro im Monat, bei einem alleinstehenden Erwachsenen, der im ANKER (mit Verpflegung) wohnt, knapp 134 Euro im Monat.

Wie viel Bargeld kann pro Monat abgehoben werden?
Und wo? Maximal lassen sich 50 Euro pro Person und Monat als Bargeld abheben: an jedem Geldautomaten und an Supermarktkassen, soweit der jeweilige Händler dies anbietet. Wenn beispielsweise schon 30 Euro abgehoben wurden (egal, wo), dann können noch 20 Euro abgehoben werden (egal, wo). Bargeldlose Zahlungen sind bis zur Höhe des auf der Karte verfügbaren Guthabens möglich.

Gibt es regionale und sonstige Beschränkungen?
Ja, wobei an die geltenden Regeln zum Aufenthaltsbereich im Asyl- und Aufenthaltsgesetz angeknüpft wird. Eine Beschränkung der regionalen Gültigkeit ist daher bis auf Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Stadt möglich. Außerdem sind grundsätzlich keine Online-Käufe und keine Überweisungen möglich.

Wird der Erwerb einzelner Waren (z. B. Alkohol oder Tabakwaren), Branchen oder Händlergruppen ausgeschlossen?
Der Ausschluss einzelner Warengruppen ist technisch nicht möglich. Möglich ist der Ausschluss von Händlergruppen wie z. B. Geldübermittlungsdiensten (z. B. Western Union oder MoneyGram). Diese werden ausgeschlossen.

Wer gibt die Bezahlkarten aus?
Zuständig sind – wie bisher schon für die Geldleistungen – die Landratsämter und kreisfreien Städte.

Kann das 49-Euro-Ticket mit der Bezahlkarte bezahlt werden?
Ja. Die Online-Zahlung ist ausgeschlossen, kann aber von der Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) für einzelne Angebote, beispielsweise das 49-Euro-Ticket, freigeschaltet werden.

Wer übernimmt die Kosten für die Bezahlkarten?
Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Karten und das Bezahlkartensystem und entlastet damit die Kommunen.

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