Die 7-Tages-Inzidenz liegt nun auch im Landkreis Mühldorf a. Inn seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 1000. Deshalb werden die regionalen Hotspot-Regelungen ab Dienstag, 7. Dezember 2021, aufgehoben.
Folgende Einrichtungen und Betriebe dürfen daher unter der Einhaltung der 2Gplus-Regel (geimpft bzw. genesen und einem maximal 24 Stunden alten Schnelltest) wieder öffnen bzw. unter diesen Voraussetzungen können Veranstaltungen stattfinden:
• Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen
• Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten
Unter Einhaltung der 2G-Regel dürfen folgende Betriebe und Einrichtungen wieder
öffnen:
• Gastronomie
– Diskotheken, Bars und Kneipen müssen geschlossen bleiben
– Von 22.00 Uhr bis 05.00 gilt eine Sperrstunde
– 2G Regel gilt auch für den Außenbereich
• Beherbergungsbetriebe auch für touristische Zwecke
• Hochschulen
• Außerschulische Bildungsangebote
• Bibliotheken und Archive
• Körpernahe Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder
pflegerischen Leistungen sind (Kosmetik- , Nagelstudios)
In Handel-, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher als ein Kunde je 10 m² sein.
Ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt im Handel die 2G Regel. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf.
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten Bereich sind bereits seit Samstag in Kraft: Eine ungeimpfte Person darf sich demnach mit höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Für Kinder gilt in diesem Zusammenhang die Altersbeschränkung bis 12 Jahre und 3 Monate.
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