Landkreis Rosenheim:  COVID19-Lagebericht
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Landkreis Rosenheim: COVID19-Lagebericht

+++ Update +++ Rund 58.000 Impfungen in Stadt und Landkreis Rosenheim  +++ Update +++

Die 7-Tage-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage) liegt mit Stand 9.4.2021 (0:00 Uhr) für die Stadt Rosenheim bei 124,31 (am 31.3.: 107,00), für den Landkreis Rosenheim bei 86,10 (am 31.3.: 114,41).

Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 31.3.2021 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 357
neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Bisher sind insgesamt 15.405 Fälle von
COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 12037, Stadt: 3368).
Mittlerweile wurde bei mindestens 13.666 Personen eine Genesung dokumentiert. 490 Personen (am 31.03.: 487) sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 435, Stadt: 55). Von den Verstorbenen waren 17 (am 31.03.: 16) Personen unter 60 Jahren. 334 (am 31.03.: 334) Verstorbene waren über oder gleich 80 Jahre alt. Dem Gesundheitsamt wurden 3 Personen (am 31.03.: 6) gemeldet, die seit dem letzten Wochenbericht verstorben sind. Hiervon waren zwei Personen zwischen 60 und 80 Jahren und eine Person unter 60 Jahre. Keiner dieser Verstorbenen war in einem Heim betreut worden.

Bislang wurden dem Gesundheitsamt 1.367 Fälle (Landkreis 1.024, Stadt 343) (am 31.03.: 1.154)
einer bestätigten besorgniserregenden Variante gemeldet. In einem Fall handelt es sich um die
südafrikanische Variante (B1.351), über den bereits berichtet wurde, in allen anderen Fällen um
die britische (B.1.1.7). Hiervon wurden dem Gesundheitsamt seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 31.3. 24 Uhr 213 Fälle gemeldet. Alle Fälle sind bei der Gesamtfallzahl von COVID-19-
Fällen enthalten. 86 (am 31.3.: 99) COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich 18 Patienten (am 31.03.: 18) auf einer
Intensivstation.

Imfpungen

Insgesamt sind ca. 58.000 Impfungen seit Impfstart vor allem in Alten- und Pflegeheimen,
Krankenhäusern sowie dem gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim auf der Loretowiese erfolgt. 37.478 davon waren Erstimpfungen, 20.566 Zweitimpfungen. Insgesamt 9.090 dieser Impfungen wurden in stationären Einrichtungen sowie betreuten Wohnformen in Stadt und Landkreis Rosenheim verabreicht. Seit dem 29.03.2021 ist das zweite Impfzentrum auf der Loretowiese in Betrieb, sodass – abhängig von der verfügbaren Menge an Impfstoff – die Impfkapazität des gemeinsamen Impfzentrums Rosenheim deutlich erhöht werden konnte.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Impfung gegen COVID-19 im Impfzentrum eine
Registrierung unter https://impfzentren.bayern zu erfolgen hat. Besteht ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Registrierung bei der Impfhotline unter der Rufnummer 08031/ 365 8899 möglich.

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+++ Update +++ Im Landkreis Rosenheim gelten wieder die Bestimmungen für Inzidenzphase über 100 +++ Update +++

Seit Freitag liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Rosenheim wieder über 100. Nachdem dieser Wert drei Tage in Folge überschritten worden ist, musste das Landratsamt heute eine Allgemeinverfügung erlassen. In ihr werden coronabedingte Einschränkungen gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Sie treten um Mitternacht in Kraft.

Private Kontakte, egal ob im öffentlichen Raum oder in privat genutzten Räumen und Grundstücken, beschränken sich auf Angehörige des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich einer Person. Die Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren ist zulässig, wenn sie nicht geschäftsmäßig ist und Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

Die genannten Beschränkungen im privaten Bereich gelten auch für die Ausübung von kontaktfreiem Sport. Er ist nur im Freien erlaubt, zudem ist Mannschaftssport untersagt.

Ladengeschäfte müssen geschlossen bleiben. Bisher zulässige Click und Meet-Konzepte dürfen nicht mehr umgesetzt werden. Click und Collect bleibt dagegen erlaubt. Ausnahmen gelten weiterhin, beispielsweise für Baumärkte und Gärtnereien.

Außerschulische Bildung in Präsenzform ist nicht mehr möglich. Dies gilt für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbaren Angeboten anderer Träger. Auch Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Ausgenommen sind dagegen Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sowie der theoretische und praktische Fahrschulunterricht.

Ab Dienstagabend gilt im Landkreis Rosenheim wieder eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. In der Allgemeinverfügung werden aber auch Ausnahmen genannt. Diese sind medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, unaufschiebbare medizinische Behandlungen, berufliche oder dienstliche Tätigkeiten, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, die Begleitung Sterbender oder Handlungen zur Versorgung von Tieren.

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+++ Update +++ 7-Tage-Inzidenz über 200: Ab morgen gelten weitere Beschränkungen +++ Update +++

Aufgrund des Anstiegs der 7-Tage-Inzidenz auf über 200 in der Stadt Rosenheim wird die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim in einigen Punkten an den Anstieg des Infektionsgeschehens angepasst.

Im Einzelnen gilt bis auf weiteres:

  • Maskenpflicht in allen ausgewiesenen Fußgängerzonen im Stadtgebiet (u.a. Max-Josefs-Platz, Münchener Straße, Ludwigsplatz, Salzstadel, Salinplatz)
  • auf den gesamten Marktflächen im Stadtgebiet, während der Durchführung von zugelassenen Marktveranstaltungen,
  • am Busbahnhof in der Stadtmitte (Heilig-Geist-/Stollstraße) und am Bahnhof (Südtiroler Platz und Luitpoldstraße), sowie allen Bushaltestellen im Stadtgebiet,
  • in der Fußgängerunterführung zw. Klepperstraße und Bahnhof,
  • in der Münchener Straße (beidseitig) beginnend von der Haus. Nr. 10 (Karstadt) bis zur Haus. Nr. 76 (Hauptzollamt) und
  • in der Bahnhofsstraße (beidseitig) beginnend von der Haus. Nr. 1 bzw. 2 bis zur Haus. Nr. 12 bzw. 27 (Kreuzung Luitpoldstraße)

Zum Verzehr von Speisen und Getränken oder auch zum Rauchen, gelten keine Ausnahmen von der Maskenpflicht.

Bibliotheken und Archive müssen geschlossen werden.

Versammlungen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes unter freiem Himmel sind auf max. 120 Minuten beschränkt, in geschlossenen Räumen auf max. 60 Minuten. Die Teilnehmerzahl unter freiem Himmel ist auf max. 100 Personen beschränkt, in geschlossenen Räumen auf max. 30 Personen. Versammlungen unter freiem Himmel dürfen nur ortsfest durchgeführt werden. Diese Beschränkungen gelten nicht für Aufstellungsversammlungen politischer Parteien für die Bundestagswahl.

Die neuen Regelungen treten am Donnerstag, 17.3.2021, 0 Uhr in Kraft und gelten zunächst bis zum 28.3.2021.

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+++ Udpate +++ Besorgniserregende Varianten +++ Infektionsquellen +++ Impfzahlen +++ Update +++

Der vorliegende Lagebericht soll die aktuelle Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim zu Erkrankungen mit dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) widerspiegeln. Die Daten beruhen auf den Meldedaten nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 11.3.2021, 24 Uhr. Aufgrund von Aktualisierungen kann es zu Veränderungen kommen.

Aktuelle Lage:

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass der seit Ende Dezember bestehende klare Trend für eine Abschwächung des Infektionsgeschehens in der Region gestoppt ist und die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Fälle bezogen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen) seit Mitte Februar wieder ansteigt. In der Stadt Rosenheim wurde der niedrigste Wert der 7-Tage Inzidenz am 18. Februar mit 36,2 erreicht und liegt aktuell bei 138,5. Im Landkreis Rosenheim stieg dieser Wert von 42,5 am 13. Februar auf 80,0 am 11. März.

Seit dem letzten Wochenbericht wurden dem Gesundheitsamt Rosenheim täglich zwischen 16 und 61 neue Fälle gemeldet, dies bedeutet eine Zunahme im Vergleich zum letzten Wochenbericht.

Besorgniserregende Varianten:

Zunehmend gewinnen die besorgniserregenden Varianten des Coronavirus auch in der Region an Bedeutung: Nachdem nunmehr viele Labors das Testverfahren einer variantenspezifischen PCR-Untersuchung (vPCR) etabliert haben, werden dem Gesundheitsamt zunehmend bestätigte Fälle der britischen Variante (B1.1.7.) gemeldet. Wie bereits mitgeteilt reicht für die Bestätigung einer britischen Variante aufgrund einer aktuellen Regelung des Bayerischen Gesundheitsministeriums ein Nachweis mittels einer positiven vPCR aus. Für den Nachweis der südafrikanischen (B1.351) sowie der brasilianischen Varianten (B.1.1.28 P.1) ist weiterhin ein aufwändiges Laborverfahren, die sogenannte Gesamtgenomsequenzierung, notwendig. Bislang wurden dem Gesundheitsamt 482 Fälle einer bestätigten besorgniserregenden Variante gemeldet. Seit dem letzten Wochenbericht wurden 152 Fälle der britischen Variante von zuvor positiv in der PCR getesteten Personen gemeldet. Bislang ist in der Rosenheimer Region weiterhin lediglich ein bestätigter Fall der Südafrika-Variante aufgetreten, über den bereits berichtet wurde. Die brasilianische Mutation wurde nicht nachgewiesen.

Für Verdachtsfälle sowie bestätigte Fälle einer besorgniserregenden Variante gelten strengere Infektionsschutzmaßnahmen: Neben einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann, ist für die Beendigung der Quarantäne zusätzlich ein negatives Testergebnis erforderlich. Diese Maßnahmen gelten auch für die engen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts sind die Gebiete mit einem erhöhten Auftreten der Virusvarianten ausgewiesen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Infektionsschutzmaßnahmen:

Trotz steigender Fallzahlen kann das Gesundheitsamt weiterhin die positiv Gemeldeten tagesaktuell telefonisch und schriftlich über ihre Infektion informieren und die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen anordnen. Auch die engen Kontaktpersonen können zeitnah kontaktiert und ebenfalls eine häusliche Quarantäne angeordnet werden.

„Leider ist in der Stadt und im Landkreis Rosenheim der robuste Abwärtstrend des Infektionsgeschehens gestoppt. Wir sehen seit Mitte Februar einen Wiederanstieg der Fallzahlen und der 7-Tage-Inzidenz. Die Stadt hat bereits am 5. März die Marke von 100 in der 7-Tage-Inzidenz überschreiten. Der Landkreis verharrt aktuell im hohen zweistelligen Bereich. Wir beobachten im Gesundheitsamt eine klare Trendumkehr in der Region. Aus meiner Sicht stehen wir am Beginn einer 3. Welle. Große Sorge bereitet uns die Verbreitung der besorgniserregenden Varianten. Bei etwa der Hälfte der im März gemeldeten Fälle wird im Labor mittlerweile die britische Variante festgestellt. Die besorgniserregenden Varianten können den Verlauf der Pandemie verschlimmern, zu einer schnelleren Verbreitung der Infektionen, zu schwereren Verläufen, zu erhöhter Sterblichkeit und zu einer Überlastung der Intensivstationen führen. Unklar ist momentan die Datenlage, ob von einzelnen Varianten auch eine schlechtere Schutzwirkung der Impfung resultieren kann.

Weiterhin liegt es in der Verantwortung des Einzelnen, die weitere Entwicklung der Infektionszahlen zu beeinflussen: die bekannten Regeln – Kontaktreduktion, mind. 1,5 Meter Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Masken tragen und lüften – sind konsequent einzuhalten, um die Ausbreitung der Virusvarianten zu verlangsamen. Auf Reisen sollte derzeit unbedingt verzichtet werden“, bewertet Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim die Lage.

Infektionsquellen:

Infektionsübertragungen ereignen sich weiterhin überwiegend im privaten Umfeld, das ca. 74 Prozent der bekannten Infektionsursachen ausmacht. Etwa 14 Prozent fallen auf den Arbeitsplatz. Vereinzelt (ca. 2 Prozent) kommt es zu Infektionserkrankungen in Einrichtungen wie Kliniken, Pflege- und Behindertenheimen. Als Lichtblick sieht das Gesundheitsamt, dass kaum mehr Infektionen bei Bewohnern von Heimen auftreten. „Dies ist ein großer Erfolg der Impfungen in den Einrichtungen“, so Hierl. Es ereignen sich auch wieder einzelne Fälle und Ausbrüche in Schulen und Kitas (ca. 5 Prozent). Auf den Freizeitbereich fallen etwa 5 Prozent der Fälle.

Impfungen:

Insgesamt sind ca. 34.600 Impfungen seit Impfstart vor allem in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie dem gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim auf der Loretowiese erfolgt. 23.501 davon waren Erstimpfungen, 11.050 Zweitimpfungen. Insgesamt 8.214 dieser Impfungen wurden in stationären Einrichtungen sowie betreuten Wohnformen in Stadt und Landkreis Rosenheim verabreicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Impfung gegen COVID-19 eine Registrierung unter https://impfzentren.bayern zu erfolgen hat. Es darf sich bereits jeder impfwillige Bürger registrieren, unabhängig von der Priorisierung nach der Coronavirus-Impfverordnung und der jeweiligen Mobilität. Besteht ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Registrierung bei der Impfhotline unter der Rufnummer 08031/ 365 8899 möglich. Vorrangig soll die Registrierung jedoch online vorgenommen werden. Sobald Termine verfügbar sind und die jeweilige Priorisierungsgruppe an der Reihe ist, werden die registrierten Personen automatisch per E-Mail bzw. SMS benachrichtigt. Bisher haben sich 68.320 Menschen auf der Registrierungsplattform angemeldet.

Die bayerische Software errechnet automatisch nach bestimmten Algorithmen die Priorisierung anhand der erfolgten Angaben des Bürgers, das Impfzentrum oder das Gesundheitsamt können hierauf keinen Einfluss nehmen. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zur Höherpriorisierung oder vorgezogenen Impfungen an das Impfzentrum oder das Gesundheitsamt ab. Seit heute (12.03.2021) können bereits registrierte Personen einsehen, welcher Priorität diese von der Software zugeordnet worden sind. Hierfür muss man sich mit dem bei der Registrierung vergebenen Passwort im Account unter https://impfzentren.bayern einloggen. Anschließend können auch die eingegebenen Daten überprüft und ggf. aktualisiert werden.

Die Impfberechtigung muss am Impftag belegt werden (z. B. mittels eines gültigen Ausweisdokuments oder einer Arbeitgeberbescheinigung). Ein Formblatt für eine Arbeitgeberbescheinigung und eine Bestätigung für enge Kontaktpersonen von schwangeren und nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen kann auf der Homepage des Landkreises Rosenheim heruntergeladen werden.

Um Warteschlagen vor dem Impfzentrum zu vermeiden, werden die Bürgerinnen und Bürger mit Termin gebeten, pünktlich zu erscheinen.

Seit dem 103.2021 können Personen mit seltenen Erkrankungen, die in der jetzigen Impfverordnung wegen ihres relativ seltenen Vorkommens und damit verbundener ungesicherter Evidenz noch nicht berücksichtigt wurden, Anträge bei der neu eingerichteten Bayerischen Impfkommission (www.impfkommission.bayern) einreichen. Diese prüft, ob der Antragsteller mit hoher oder erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen COVID-19 hat. Eine Einordnung in die höchste Priorisierungsgruppe ist jedoch nicht möglich.

Fallzahlenentwicklung:

Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 4.3.2021, 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 297 neue Fälle (am 4.3.: 281) für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Bisher sind insgesamt 14.039 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 11.031, Stadt: 3.008). Mittlerweile wurde bei mindestens 12.595 Personen eine Genesung dokumentiert. 477 Personen (am 04.03.: 475) sind bis zu diesem Zeitpunkt mit oder an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 424, Stadt: 53). Von den Verstorbenen waren 15 (am 04.03.: 15) Personen unter 60 Jahren. 328 (am 04.03.: 326) Verstorbene waren über oder gleich 80 Jahre alt. Dem Gesundheitsamt wurden zwei Personen gemeldet, die seit dem letzten Wochenbericht verstorben sind. Die Personen waren über oder gleich 80 Jahre alt, sie waren nicht in einem Heim untergebracht.

Bislang wurden dem Gesundheitsamt 482 Fälle (Landkreis 395, Stadt 87) (am 04.03.: 330) einer bestätigten besorgniserregenden Variante gemeldet. In einem Fall handelt es sich um die südafrikanische Variante (B1.351), über den bereits berichtet wurde, in allen anderen Fällen um die britische (B.1.1.7). Hiervon wurden dem Gesundheitsamt seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 04.03. 24 Uhr 152 Fälle (am 04.03.: 143) gemeldet. Alle Fälle sind bei der Gesamtfallzahl von COVID-19-Fällen enthalten, der Anteil der besorgniserregenden Varianten an der Gesamtfallzahl seit dem letzten Wochenbericht beträgt 51,2%.

103 (am 4.3.: 103) COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich 17 Patienten (am 4.3.: 18) auf einer Intensivstation.

Die 7-Tage-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage) liegt mit Stand 12.03.2021 (0:00 Uhr) für die Stadt Rosenheim bei 138,47 (am 04.03.: 91,27), für den Landkreis Rosenheim bei 79,98 (am 04.03.: 85,33).

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+++ Update +++ 7-Tage-Inzidenz über 100: Beschränkungen müssen fortbestehen +++ Update +++

Die Stadt Rosenheim hat seit dem vergangenen Wochenende den Grenzwert von 100 bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Damit müssen laut Bekanntmachung des bayerischen Gesundheitsministeriums vom 7. März 2021 wesentliche Corona-Beschränkungen fortbestehen. Im Wesentlichen gelten – bis auf wenige Änderungen – die bisherigen Regelungen der vergangenen Wochen fort.

Im Einzelnen gilt bis auf weiteres:

  • Treffen sind nur zulässig mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person.
  • Erlaubt ist die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren aus max. zwei Hausständen in familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften.
  • Kontaktfreier Sport ist zulässig unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Mannschaftssport ist weiterhin untersagt.
  • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Wäschesalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.
  • Präsenzunterricht findet statt in allen Abschlussklassen der Mittel- und Realschulen sowie an den drei Gymnasien, soweit der Mindestabstand durchgehend eingehalten werden kann oder Wechselunterricht, soweit der Abstand nicht möglich ist. In allen anderen Schularten und Jahrgangsstufen gilt Distanzunterricht.
  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Ferientagesbetreuungen sind geschlossen. Es gibt Möglichkeiten zur Notbetreuung.
  • Veranstaltungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform sind untersagt. Ausgenommen sind Ausbildungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sowie Erste Hilfe-Kurse und der Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen, auch für notwendige praktische außerschulische Ausbildungsteile zur Vorbereitung zeitnah stattfindender Kammerprüfungen.
  • Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
  • Kulturstätten wie Museen, Theater und Ausstellungen bleiben geschlossen.
  • Es gilt neuerlich eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr.

 Diese Regelungen gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung können frühestens gelockert werden, wenn in der Stadt Rosenheim der Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

In diesem Zusammenhang wurde auch die bestehende Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim bis zum 28.3.2021 verlängert. Danach bleiben Besuche in Kliniken und Pflegeheimen beschränkt. Zudem gilt Maskenpflicht für alle zugelassenen Märkte, für die Busbahnhöfe am Bahnhof und an der Heilig-Geist-Str./Stollstr. sowie an allen Bushaltestellen und in der Fußgängerunterführung zwischen Klepperstraße und Bahnhof.

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+++ Update +++  Ungebremster, exponentieller Anstieg der Fallzahlen – auch Oberbürgermeister März positiv  +++ Update +++

Dem Gesundheitsamt wurden aktuell 873 neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Bisher sind insgesamt 5507 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 4284, Stadt: 1223). Mittlerweile wurde bei mindestens 3322 Personen eine Genesung dokumentiert.

230 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 207, Stadt: 23). Von den Verstorbenen waren 7 Personen unter 60 Jahren. 150 Verstorbene waren über 80 Jahre alt. 50 COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich vier Patienten auf einer Intensivstation.

Die 7-Tage-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage) liegt mit Stand 06.11.2020 (0:00 Uhr) für die Stadt Rosenheim bei 281,66, für den Landkreis Rosenheim bei 265,56.

Infektionsübertragungen ereignen sich überwiegend im privaten Umfeld und in Schulen. Zunehmend ereignen sich aber auch Ausbrüche in Einrichtungen wie Kliniken, Pflege- und Behindertenheimen sowie Asylbewerberunterkünften. Es kommt aber auch vereinzelt zu Superspreading-Ereignissen zum Beispiel durch private Feiern.

„Der anhaltend exponentielle Anstieg der Fallzahlen in Stadt und Landkreis ist besorgniserregend und dramatisch. Die Lage spitzt sich weiter zu, insbesondere die Ausbrüche in den medizinischen Einrichtungen wie Kliniken und Heimen bereiten uns Sorgen“, mahnt Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim. „Es steht zu befürchten, dass durch die Ausbruchsgeschehen zunehmend betagte Personen sowie Patienten mit Grunderkrankungen und geschwächtem Immunsystem erkranken mit der Folge schwerer Krankheitsverläufe und von Todesfällen. Das Gesundheitsamt stemmt sich mit aller Macht gegen diese zweite Welle und versucht, durch deutliche Aufstockung des Personals eine weitere unkontrollierte Ausbreitung für die Region zu verhindern. Wir hoffen, dass durch die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen neuen Beschränkungsmaßnahmen das Infektionsgeschehen abgebremst werden kann. Wir müssen zwingend eine Überlastung der Krankenhäuser in unserer Region vermeiden. Das gelingt aber nur, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger streng an die Hygieneregeln halten!

Auch Oberbürgermeister März positiv

Seit Mittwoch, 4.11.2020 hat sich Oberbürgermeister Andreas März coronabedingt in Quarantäne begeben. Eine am gleichen Tag durchgeführte Testung erbrachte ein positives Ergebnis. Im Benehmen mit dem Rosenheimer Gesundheitsamt wurde die häusliche Quarantäne bis einschließlich Samstag, 14. November 2020 verhängt. „Zum Glück habe ich nur leichte Erkältungssymptome. Es besteht nach Einschätzung des Gesundheitsamtes kein Grund zur Besorgnis. Ich fühle mich relativ fit und kann die Amtsgeschäfte von zuhause aus weiterführen. Zudem werde ich von meiner Frau und meinen Töchtern ‚mit Abstand‘ intensiv betreut“, so Oberbürgermeister März in einer ersten Stellungnahme.

Sämtliche offiziellen Termine des Oberbürgermeisters werden in seiner Vertretung durch Rosenheims 2. Bürgermeister Daniel Artmann wahrgenommen.

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+++ Update +++  Landkreis über Schwellenwert – Sprunghafter anstieg in der Stadt Rosenheim  +++ Update +++

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass seit dem 14.10.2020 auch im Landkreis Rosenheim die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen mit nun 85,7 über dem Schwellenwert von 50 liegt.

Erstmals hat am 22.10. die Stadt Rosenheim den neuen Schwellenwert von 100 mit 114,9 deutlich überschritten. Seit dem 21.10. ist es dabei in Stadt und Landkreis zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen gekommen.

Infektionsübertragungen ereignen sich überwiegend im privaten Umfeld. Es kommt aber auch vereinzelt zu Superspreading-Ereignissen zum Beispiel durch private Feiern. In einem Fall wurde eine Party in einem unbelüfteten Kellerraum mit über 30 Personen gefeiert. Dem Gesundheitsamt gegenüber wurde durch den Verursacher des Ausbruchs die Feier nicht genannt, so dass wertvolle Zeit zur Eindämmung des Geschehens verloren wurde. Der Fall wurde mittlerweile der Kriminalpolizei übergeben.

Zunehmend fällt es schwerer, die Quelle einer Ansteckung zu ermitteln und die Infektionsketten nachzuverfolgen. Trotz des Anstiegs der Fallzahlen versucht das Gesundheitsamt Rosenheim, die Fälle weiterhin tagesaktuell telefonisch und schriftlich über ihre Infektion zu informieren und die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen anzuordnen. Es wird jedoch immer schwieriger, daran anschließend die engen Kontaktpersonen zeitnah zu kontaktieren und ebenfalls eine häusliche Quarantäne anzuordnen. Das Personal des Gesundheitsamtes wird derzeit weiter aufgestockt, um die Infektionsschutzmaßnahmen leisten zu können.

Aus Sicht des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim sind die Schulen keine Treiber der Pandemie. Trotzdem kommt es in Schulen zunehmend zum Auftreten von Infektionen mit Folgefällen: Im Zeitraum vom 1. bis zum 22. Oktober wurden in 15 Schulen im Landkreis und 10 Schulen in der Stadt insgesamt 78 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Von den 25 Schulen waren acht Grundschulen mit 14 Fällen betroffen. Insgesamt mussten über 1.200 enge Kontaktpersonen in häusliche Quarantäne geschickt werden.

Auf die steigenden Infektionszahlen reagierten Stadt und Landkreis Rosenheim in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Rosenheim erneut mit verschärften Maßnahmen, die mittels Allgemeinverfügungen vom 20.10. die Allgemeinbevölkerung betreffen. Die Bayerische Staatsregierung hat mit Änderungsverordnung zur 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.10. unter anderem eine Erweiterung der Maskenpflicht an Schulen angeordnet: Nunmehr besteht die Pflicht, dass bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner die Schüler aller Jahrgangsstufen, auch in Grundschulen, eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht tragen.

„Der plötzliche starke Anstieg der Fallzahlen in Stadt und Landkreis ist besorgniserregend und dramatisch. Die Lage spitzt sich zu, wir befinden uns aktuell mitten in der zweiten Welle und sehen eine rasante Ausbreitung des Infektionsgeschehens“, mahnt Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim. „Das Gesundheitsamt stemmt sich mit aller Macht gegen diese 2. Welle und versucht, durch weitere deutliche Aufstockung des Personals eine unkontrollierte Ausbreitung und damit zwangsläufig einen Lockdown für die Region zu verhindern. Ziel muss sein, Erkrankungen von Senioren und das Eindringen von Infektionen in Pflegeheime mit der Folge schwerster Erkrankungen und weiterer Todesfälle zu verhindern. Wir müssen zwingend eine Überlastung der Krankenhäuser in unserer Region vermeiden. Das gelingt aber nur, wenn sich alle Bürgerinnen und Bürger streng an die Hygieneregeln halten! Grundsätzlich lassen sich auch jetzt noch Infektionsübertragungen im privaten Umfeld durch einfache Mittel verhindern: Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich sowohl zu Hause als auch im Urlaub verantwortungsvoll an die AHA+L-Regeln, das sind das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern, die Hygienemaßnahmen mit Husten- und Niesregeln sowie regelmäßigem Händewaschen und die Verwendung von Alltagsmasken, einzuhalten zum Schutz unserer Gesundheit. Auch der gemeinsame Aufenthalt in geschlossenen Räumen über 30 Minuten kann im Einzelfall bei Aerosolbildung zu Übertragungen führen. Hier ist auf regelmäßiges und ausreichendes Lüften zu achten“, so Hierl.

Fallzahlenentwicklung
Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 15.10.2020 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 297 neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Seit dem 21.10. ist es dabei in Stadt und Landkreis zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen gekommen.

Bisher sind insgesamt 3.955 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 3067, Stadt: 888). Seit Juni liegt im Gegensatz zum Beginn der Pandemie der Schwerpunkt der Altersstruktur der positiv Gemeldeten bei Jugendlichen und Erwachsenen bis 60 Jahren. Personen ab 80 Jahren sind bislang noch kaum betroffen. Mittlerweile wurde bei mindestens 3163 Personen eine Genesung dokumentiert.

Seit dem letzten Wochenbericht sind drei weitere Personen im Landkreis mit über 80 Jahren mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Der letzte Todesfall war am 06.07. gemeldet worden. Insgesamt sind nunmehr 225 Personen an und mit COVID-19 gestorben (Landkreis: 202, Stadt: 23). Von den Verstorbenen waren 7 Personen unter 60 Jahren. 148 Verstorbene waren über 80 Jahre alt. 14 COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befindet sich ein Patient auf einer Intensivstation.

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+++ Update +++ 288 neue Erkrankungsfälle im September +++ Update +++

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass zunehmend Erkrankungsfälle an COVID-19 bei Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Landkreis Rosenheim auftreten, die nicht aus einem Risikogebiet eingereist sind. Der Anteil der Reiserückkehrer an den Neuinfektionen nimmt stetig ab. Im September 2020 wurden 288 neue Erkrankungsfälle registriert, davon waren 128 Personen (= 45 Prozent) Reiserückkehrer im Gegensatz zu 70-90% im August. In den letzten sieben Tagen wurden nur noch 15 Reiserückkehrer positiv getestet.

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim erläutert: Zwar sinkt der Anteil der Reiserückkehrer, so dass im Moment sowohl Signalwert als auch Schwellenwert unterschritten werden konnten. Mit dem Wiederbeginn der Schule wurden jedoch bereits mehrere Erkrankungsfälle in Schulen festgestellt, die Maßnahmen gegenüber mehreren Schulklassen und Lehrkräften erforderten. Insgesamt sind die Fälle seit letzter Woche wieder gestiegen. Derzeit sind alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Das Gesundheitsamt beobachtet und analysiert die Lage sehr genau.“

Lesen Sie hier:
Risikogebiet Tirol: Das sind die geltenden Bestimmungen

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Vom 1. bis zum 17. September wurden für die Stadt Rosenheim 156 neue Erkrankungsfälle [1] registriert, davon waren 118 Personen (= 76 Prozent) Reiserückkehrer. Dies führte dazu, dass der Wert der 7-Tages-Inzidenz, d.h. der Zahl an Neuerkrankungen in den letzten sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner, für die Stadt Rosenheim in der Zeit vom 6. bis zum 11. September über dem Schwellenwert von 50 lag.

Seit 12. September wird der Schwellenwert unterschritten, seit 16. September wird sogar der Signalwert von 35 unterschritten. Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 31,6. Der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, erläutert: “Alle positiv getesteten Reiserückkehrer wurden durch das Gesundheitsamt umgehend über das Testergebnis informiert, sobald uns der Befund vorlag. Bei den Erkrankten und ihren engen Kontaktpersonen wurde umgehend eine häusliche Quarantäne angeordnet.

Darüber hinaus wurde in Stadt und Landkreis Rosenheim eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der geregelt wird, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten einen zweiten Test in der Zeit vom 5. bis zum 7. Tag nach Einreise durchführen lassen müssen, um eine Aufhebung der Quarantäne zu erreichen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim beschränkt zudem Kontakte im öffentlichen Raum und begrenzt die Anzahl von Teilnehmern nicht öffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Für das Landkreisgebiet gelten diese beiden Maßnahmen als dringende Empfehlungen. Derzeit sind alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst.“

Darüber hinaus wurden zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen für Schulen und die Kindertagesbetreuung der Stadt Rosenheim durch das Gesundheitsamt angeordnet. Bis einschließlich 18. September galt für alle Schulen einschließlich der Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren eine allgemeine Pflicht zum Tragen für Mund-Nasen-Bedeckung für alle auf dem Schulgelände befindlichen Personen – auch im Unterricht. Vorbehaltlich der Zustimmung der vorgesetzten Behörden gilt ab dem 21. September die Stufe 2 des Rahmen-Hygieneplans des Bayerischen Kultusministeriums: die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen der Stadt Rosenheim ab Jahrgangsstufe 5 sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

Aufgrund der günstigen Entwicklung der Infektionsaktivität in der Stadt Rosenheim entfällt nun die Maskenpflicht im Unterricht für die Grundschulen. Für die Kindertagesbetreuung gilt ebenfalls folgende Regelung: Es können weiterhin alle Kinder die Einrichtung besuchen. Soweit Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen wieder feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu erleichtern. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

[1] Im Folgenden werden mit dem Begriff Erkrankungsfall sowohl Erkrankte mit klinischen Symptomen als auch Infizierte ohne Symptomatik bezeichnet.

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+++ Update +++  Stadt Rosenheim 71 neue Erkrankungsfälle +++ Update +++

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass zunehmend Erkrankungsfälle an COVID-19 bei Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Landkreis Rosenheim auftreten, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind.

Insbesondere bei der Stadt Rosenheim wird dies deutlich: Vom 1. bis zum 27. August wurden für die Stadt Rosenheim 71 neue Erkrankungsfälle registriert, davon waren 58 Personen (= 82 Prozent) Reiserückkehrer. Allein in den letzten sieben Tagen wurden 26 Reiserückkehrer positiv getestet. Dies führt dazu, dass der Wert der 7-Tages-Inzidenz, d.h. der Zahl an Neuerkrankungen in den letzten sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner, für die Stadt Rosenheim auf 52,1 angestiegen ist.

Der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, erläutert: “Alle positiv getesteten Reiserückkehrer wurden durch das Gesundheitsamt umgehend über das Testergebnis informiert, sobald uns der Befund vorlag. Bei den Erkrankten und ihren engen Kontaktpersonen wurde umgehend eine häusliche Quarantäne angeordnet. Darüber hinaus wurde sowohl in Stadt und Landkreis Rosenheim eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der geregelt wird, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten einen zweiten Test in der Zeit vom 5. bis zum 7. Tag nach Einreise durchführen lassen müssen, um eine Aufhebung der Quarantäne zu erreichen.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim beschränkt zudem Kontakte im öffentlichen Raum und begrenzt die Anzahl von Teilnehmern nicht öffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Für das Landkreisgebiet gelten diese beiden Maßnahmen als dringende Empfehlungen. Derzeit sind alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Das Gesundheitsamt beobachtet und analysiert die Lage sehr genau.“

Lesen Sie hier: Corona-Testzentrum auf Loretowiese in Betrieb

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Die Stadt Rosenheim hat in Abstimmung mit dem Rosenheimer Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung Kontakt-Beschränkungen erlassen, um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu unterbinden. Der Grenzwert für die 7 Tage-Inzidenz war in der Stadt Rosenheim am vergangenen Wochenende (22./23.08.) mit 53,7 überschritten. Die Maßnahmen sehen im Einzelnen vor:

  • Reiserückkehrer aus Risikogebieten werden zu einem zweiten Test nach fünf bis sieben Tagen verpflichtet. Er ist Voraussetzung für die Aufhebung der häuslichen Quarantäne. Diese Anordnung gilt für Stadt und Landkreis Rosenheim.
  • Der Aufenthalt von Gruppen im öffentlichen Raum wird ab sofort auf Angehörige eines Hausstands, andernfalls auf maximal fünf Personen beschränkt. Diese Anordnung erfolgt für das Gebiet der Stadt Rosenheim verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.
  • Die Teilnehmerzahl bei nicht öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf 50 Personen begrenzt. Unter freiem Himmel sind maximal 100 Personen zugelassen. Diese Regelung ist wiederum für das Rosenheimer Stadtgebiet verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.
  • Allen Reiserückkehrern aus dem Ausland, vor allem aus südosteuropäischen Ländern wird zudem dringend empfohlen, das kostenlose Testangebot, z.B. an der Teststation Hochfelln an der A8 und an der Rastanlage Heuberg an der A93 in Anspruch zu nehmen.

Die Maßnahmen werden mindestens solange aufrechterhalten bis der Schwellenwert 7 Tage in Folge nachhaltig unterschritten wird.

Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März sieht angesichts der neuerlich erhöhten Infektionszahlen die positiv Getesteten in einer besonderen Verantwortung: „Bitte halten Sie sich dringend an die geltenden Quarantäneregeln, auch wenn nicht wenige Infizierte, gerade jüngere Menschen, symptomfrei sind. Es geht um die Verantwortung für Ihre Mitmenschen.“ Der Oberbürgermeister bittet speziell auch die städtische Gastronomie, auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzkonzepte zu achten. Deren Einhaltung werde angesichts der steigenden Infektionszahlen ab sofort intensiver überwacht, so der städtische Ordnungsdezernent Herbert Hoch: „Die verschärfte Überwachung ist auch deshalb erforderlich, um das bisherige Entgegenkommen gegenüber den Gastronomen in der Stadt weiter aufrecht erhalten zu können.“

Der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamts, Dr. Wolfgang Hierl, appelliert mit Nachdruck an die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis, die geltenden AHA-Abstands- und Hygieneschutzmaßnahmen zuhause und auch bei Urlaubsreisen einzuhalten. „Sollte die Zahl der Neuinfektionen nicht wieder sinken wird an einer noch weitergehenden Verschärfung der Beschränkungen kein Weg vorbeiführen. Das gilt sowohl für die Regelungen für Reiserückkehrer als auch für Beschränkungen im privaten Bereich“, weist Dr. Hierl auch auf weitere mögliche Maßnahmen hin.

+++ Update 20. August 2020 +++ Merh COVID-19 -Fälle bei Reiserückkehrer +++

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass zunehmend Erkrankungsfälle an COVID-19 bei Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Landkreis Rosenheim auftreten, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind.

Insbesondere bei der Stadt Rosenheim wird dies deutlich: Vom 1. bis zum 19. August wurden für die Stadt Rosenheim 34 neue Erkrankungsfälle registriert, davon waren 28 Personen (= 82 Prozent) Reiserückkehrer. Allein in den letzten sieben Tagen wurden 19 Reiserückkehrer positiv getestet. Dies führt dazu, dass der Wert der 7-Tage-Inzidenz, d.h. der Zahl an Neuerkrankungen in den letzten sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner, für die Stadt Rosenheim auf 33,2 angestiegen ist.

Der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, erläutert: “Alle positiv getesteten Reiserückkehrer wurden durch das Gesundheitsamt umgehend über das Testergebnis informiert, sobald uns der Befund vorlag. Bei den Erkrankten und ihren engen Kontaktpersonen wurde umgehend eine häusliche Quarantäne angeordnet. Derzeit sind alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Das Gesundheitsamt beobachtet und analysiert die Lage sehr genau.“

Lesen Sie hier:
Rosenheim beim Infektionsgeschehen im bundesweiten Vergleich besonders betroffen – OB März ruft zu erhöhter Vorsicht auf

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Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 23.07.2020 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 21 neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet.

Die tägliche Zahl der Neuerkrankten schwankte dabei zwischen null und sieben Fällen. Zu einem großen Teil handelte es sich dabei um familiäre Häufungen. Bisher sind insgesamt 2865 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 2326, Stadt: 538).

Mittlerweile wurde bei mindestens 2614 Personen eine Genesung dokumentiert. 222 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 199, Stadt: 23). Von den Verstorbenen waren 7 Personen unter 60 Jahren. 151 Verstorbene waren über 80 Jahre alt. Aktuell werden in Stadt und Landkreis Rosenheim drei COVID-19-Patienten stationär behandelt.

Die 7-Tage-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage) liegt mit Stand 31.07.2020 (0:00 Uhr) für die Stadt Rosenheim bei 11,05, für den Landkreis Rosenheim bei 4,98.

„Die Zahl der täglichen Neuerkrankungen bewegt sich in Stadt und Landkreis Rosenheim derzeit noch im einstelligen Bereich. Allerdings hat die durchschnittliche Fallzahl im Vergleich zu den letzten Wochen zugenommen. Insbesondere familiäre Häufungen haben bislang zu der Steigerung der Fallzahlen beigetragen. Um von einer Trendumkehr zu sprechen, ist es jedoch noch zu früh. Teilweise ist in der Bevölkerung zu beobachten, dass Abstandsregeln nicht mehr konsequent eingehalten werden und Mund-Nasen-Bedeckungen nicht korrekt getragen werden. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin verantwortungsvoll an die AHA-Regeln, das sind das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern, die Hygienemaßnahmen mit Husten- und Niesregeln sowie regelmäßigem Händewaschen und die Verwendung von Alltagsmasken, einzuhalten zum Schutz unserer Gesundheit. Der Anstieg der Fallzahlen sollte für uns eine Warnung sein; wir dürfen das Erreichte keinesfalls verspielen!“, sagt Dr. Wolfgang Hierl, der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim.

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Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 16.07.2020 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 8 neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet.

Bisher sind insgesamt 2.844 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 2.313, Stadt: 531). Mittlerweile wurde bei mindestens 2.607 Personen eine Genesung dokumentiert. 222 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 199, Stadt: 23). Von den Verstorbenen waren 7 Personen unter 60 Jahren. 151 Verstorbene waren über 80 Jahre alt.

Die 7-Tage-Inzidenz (Fälle pro 100.000 Einwohner während der letzten 7 Tage) liegt mit Stand 24.07.2020 (0:00 Uhr) für die Stadt Rosenheim bei 6,32, für den Landkreis Rosenheim bei 1,53.

Vorübergebend wurde die Aufgabe der Nachverfolgung von Kontaktpersonen von COVID-19-Erkrankten durch die Landkreisgemeinden bzw. die Stadt Rosenheim übernommen. Aufgrund der geringen Fallzahlen hat das Gesundheitsamt zum 01.07.2020 die Kontaktpersonennachverfolgung wieder selbst übernommen.

Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird umfassend ermittelt, ob ein enger Kontakt mit erhöhtem Infektionsrisiko bestanden hat. Diese engen Kontaktpersonen der Erkrankungsfälle werden zeitnah kontaktiert und über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und die Verpflichtung zu einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne belehrt. Treten bei den Kontaktpersonen Atemwegssymptome auf, so sind sie verpflichtet, diese umgehend gegenüber dem Gesundheitsamt mitzuteilen. In diesem Fall wird eine Testung durchgeführt.

Durch Allgemeinverfügungen des bayerischen Gesundheitsministeriums sowie der Stadt und des Landkreises Rosenheim ist automatisch für alle bestätigten Erkrankungsfälle und deren enge Kontaktpersonen eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine mündliche oder schriftliche Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörde ist nicht mehr notwendig.

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