Mieten, streiten, wohnen
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Mieten, streiten, wohnen

Was Sie als Mieter und Vermieter rechtlich wissen sollten

Ganz gleich ob aus Überzeugung oder finanziellen Gründen: Deutlich mehr Deutsche leben in einem Mietverhältnis als in den eigenen vier Wänden. Wer
mietet, wird jedoch mit vielen Fragen konfrontiert: Darf der Vermieter einfach die Miete erhöhen? Wie hoch darf die Kaution maximal sein? Und kann er mir verbieten, einen Hund zu halten? ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke aus der Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter haben.

Mieterhöhung: Wie weit darf der Vermieter gehen?
Sie sind so beliebt wie Fußpilz: Mieterhöhungen. Aber wann darf der Vermieter überhaupt die Miete anheben? Und in welchem Umfang? ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke erklärt: „Wenn es im Mietvertrag nicht etwa durch eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart ist, kann der Vermieter eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.“ Das gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: „So darf die Mieterhöhung frühestens ein Jahr nach der letzten geltend gemacht werden. Außerdem gibt es eine sogenannte Kappungsgrenze bei Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nach der sich die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen darf – in manchen Kommunen sogar nicht mehr als 15 Prozent.“ Unabhängig davon kann der Vermieter übrigens unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen verlangen.

Kaution: Was ist erlaubt?
Eine Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Ist eine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters beschädigt oder wurde die Miete nicht gezahlt, ist die Kaution eine Art Rückversicherung. Doch wie hoch darf die Kaution sein? Und wann muss sie wieder zurückgezahlt werden? ROLAND-Partneranwalt Kai Solmecke stellt klar: „Die Kaution darf drei Monatsmieten (ohne Vorauszahlung für Nebenkosten) nicht übersteigen. Auch kann der Mieter grundsätzlich sofort nach der Wohnungsrückgabe die Kaution zurückverlangen.“ Häufig halten
Vermieter jedoch die Zahlung noch zurück – wegen angeblicher Schäden oder ausstehender Kostenabrechnungen. Rechtsanwalt Kai Solmecke: „Nach Vertragsende und Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter bis zu sechs Monate Zeit, um Ansprüche gegen die Kaution geltend zu machen.“ Ist dieser Zeitraum abgelaufen, muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen, sollte er keine Mängel festgestellt haben oder sollten keine Nebenkostennachzahlungen
ausstehen.

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