Mit dem Anwalt in die Schule?
Foto: BLLV

Mit dem Anwalt in die Schule?

Der Himmel hängt nicht immer voller Geigen – und das ist auch im Schulalltag nicht anders. Jeder, der mit Schule zu tun hat, weiß, dass es nicht nur unter Schülern und Lehrern zu Konflikten kommt, sondern auch zwischen Eltern und Lehrern. „Nicht selten enden sie vor dem Anwalt“, weiß der Leiter der Rechtsabteilung im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), Hans Peter Etter.

„Das ist schade und müsste eigentlich nicht sein.“ Gestritten wird um Noten, Erziehungsmaßnahmen, zu viel Hausaufgaben, Ordnungsmaßnahmen als Schulstrafen, eine Nichtversetzung, verletzte Aufsichtspflicht oder um den nicht erreichten Übertritt auf ein Gymnasium… die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

„Immer mehr Eltern  suchen den Weg zum Anwalt“, bedauert Etter, der auf steigende Fallzahlen blicken kann. Und so komme  es auch immer öfter zu Dienstaufsichtsbeschwerden. Nicht selten werde gar wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens direkt bei der Polizei angezeigt oder aber ein Anwalt wendet sich direkt an das Kultusministerium zur Klärung eines banalen Vorgangs in der Klasse. „Wir haben es auch immer öfter mit formalen Widersprüchen gegen Entscheidungen einzelner Schulen zu tun oder aber mit Klagen beim Verwaltungsgericht.“
 
Folgen bleiben da nicht aus und so wird nicht selten die wichtige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule negativ beeinträchtigt. „Eltern sollten bedenken, dass es Lehrkräfte sehr verunsichert, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Sie verhalten sich dann viel formaler in ihrem Handeln und bei Entscheidungen“, weiß Etter.

Und er weiß auch, dass es immer wieder vorkommt, dass Kindern oder Jugendlichen das strikte Vorgehen der Eltern gegen die Lehrkraft peinlich oder unangenehm ist. „Eltern sollten sich klar machen, dass ein so massiver Konflikt alle Beteiligten sehr belastet – und natürlich auch das Kind. Vor allem Grundschulkinder neigen dazu, sich selbst die Schuld an dem Konflikt zu geben oder aber sie sind in ihren Gefühlen hin und her gerissen.“  

Als Rechtsexperte weiß Etter, dass der Weg zum Anwalt nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt ist. Zum andere gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, Probleme zu regeln, die erfolgsversprechender sind:

• das Gespräch mit der Lehrkraft suchen – das direkte und offene Gespräch ist natürlich das A und O. Nur so können Differenzen bzw. Irritationen ausgeräumt werden. Eltern können sich jeder Zeit an die Lehrkraft ihres Kindes wenden, sie können immer Einblick in den aktuellen Notenstand in allen Fächern bekommen
 
• in die wöchentliche Elternsprechstunde gehen – jede Schule bietet zusätzlich Elternabende an, es gibt also viele Möglichkeiten mit der Lehrkraft ins Gespräch zu kommen. Der Kommunikation und dem Erkennen von Konfliktfeldern kommt bei den Lehrkräften und den Eltern eine große Bedeutung zu

• an den Schulleiter oder die Schulleiterin wenden – sollten die Fronten so verhärtet sein, dass ein Gespräch schwierig ist, dann können sich die Eltern an die Schulleiterin oder den Schulleiter wenden und ihr Problem dort vortragen. Es besteht für Eltern auch die Möglichkeit den Klassenelternsprecher oder den Elternbeirat zu bitten, hier vermittelnd einzuwirken

• Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen einschalten – wenn es um die schulische Laufbahn ihres Kindes geht, gibt es Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen an der Schule, an die sich die Eltern wenden und Rat erfahren können

Etter kennt natürlich auch Fälle, in denen eine Lehrkraft sehr empfindlich auf Kritik reagiert. „Sie sollte zur Selbstreflexion bereit sein und die ‚Wahrnehmung berechtigter Interessen‘ durch die Eltern akzeptieren.“ Die Fähigkeit zum Dialog, die pädagogische und fachliche Kompetenz, die Fähigkeit Angelegenheit und schwierige Situationen mit den Eltern zu deeskalieren sei ein wichtiger Baustein in der Professionalität einer Lehrkraft.

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