Outfit sorgt für Aufregung
Der 20-Jährige war auf dem Rückweg von der "Comic Con" in München. Foto. Bundespolizei

Outfit sorgt für Aufregung

Mit Anscheinswaffe und Tarnanzug am Rosenheimer Bahnhof festgenommen.

Am Samstagabend (27. Mai) hat die Bundespolizei am Rosenheimer Bahnhof einen jungen Mann festgenommen. Das Outfit des 20-Jährigen hatte kurz zuvor für große Aufregung gesorgt. Er war unter anderem mit Tarnanzug, Springerstiefeln, Gefechtshelm, Kampfmittelweste und Sturmmaske unterwegs. Außerdem führte er eine Softair-Waffe sowie Nachahmungen anderer Waffen mit. Da die Beamten zunächst davon ausgehen mussten, dass es sich um ein Sturmgewehr beziehungsweise echte Waffen handelt, waren sie in hohem Maß alarmiert.

Eine Bahnangestellte informierte die Bundespolizei telefonisch über eine bewaffnete Person, die sich mit einem Kampfanzug bekleidet in unmittelbarer Bahnhofsnähe aufhalten würde. Kurz nach Eingang des Hinweises trafen die Bundespolizisten am Bahnhofsgebäude tatsächlich einen Mann an, auf den die Beschreibung passte. Dieser wurde zunächst aufgefordert seine Waffen abzulegen. Er kam der polizeilichen Anordnung nach und ließ sich widerstandslos festnehmen. Erst nach genauer Begutachtung stellte sich heraus, dass das Sturmgewehr lediglich eine Nachbildung in Form einer Softair-Waffe sowie die Faustfeuerwaffe und das Kampfmesser nur Attrappen waren.

Dem als Soldaten verkleideten Mann war die Brisanz seines öffentlichen Auftretens offenbar nicht bewusst. Schon kurz nach der Sicherstellung seiner Anscheinswaffen erkundigte er sich, wann er seine Ausrüstung, die viel Geld gekostet habe, wieder zurückbekommen könne. Dem Wunsch auf Herausgabe entsprachen die Bundespolizisten jedoch nicht und zogen Gefechtshelm, Kampfmittelweste, Oberschenkelholster und sämtliche Anscheinswaffen ein. Da sich auf dem Tarnanzug auch deutsche Hoheitsabzeichen befinden, wird sich der Deutsche voraussichtlich schon bald wegen Missbrauchs von Abzeichen und Uniformen verantworten müssen. Außerdem leiteten die Beamten gegen ihn ein Verfahren nach dem Waffengesetz ein.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Rosenheim

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