Polizeikontrolle in Asylunterkunft endet mit Festnahme
Foto: Katharina Schlosser

Polizeikontrolle in Asylunterkunft endet mit Festnahme

Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) kündigte vor kurzem regelmäßige Kontrollen von Asylbewerberunterkünften an. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd überprüfte jetzt eine Gemeinschaftsunterkunft in Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, und nahm am Donnerstagvormittag, 16. Februar, dort einen Mann fest, dem einige Delikte zur Last gelegt werden.     

„Wir müssen wissen, wer sich in den Asylunterkünften aufhält und was dort vor sich geht“, hatte Joachim Hermann vor wenigen Tagen gesagt und in den kommenden Wochen systematische Kontrollen angekündigt. Ziel sei es dabei, die Unterkünfte und ihr Umfeld deutlich sicherer zu machen. Außerdem könne man dadurch Identitätstäuschungen und Leistungsbetrug verhindern.

Rund 30 Beamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd kontrollierten am Mittwochabend, 15. Februar, die Gemeinschaftsunterkunft in der Nonnenwaldstraße in Penzberg. Eine knappe Stunde lang dauerte die Aktion. Alle anwesenden 34 Personen und alle Zimmer auf den drei Ebenen der Unterkunft wurden überprüft. Zunächst gab es nichts zu beanstanden. Am Donnerstagmorgen aber teilte die Leitung der Gemeinschaftsunterkunft der Polizei mit, dass sich ein Mann dort ohne Befugnis aufhalte, der wohl im Laufe der Nacht und nach Beendigung der Polizeikontrolle in die Unterkunft gelangt war. Der Unbekannte wurde festgenommen, weil er sich mit gefälschten zypriotischen Ausweisdokumenten auswies, bei ihm Verpackungsmittel mit Anhaftungen von Haschisch gefunden wurden und er außerdem über zwei Schlüssel zu der Gemeinschaftsunterkunft verfügte, obwohl der Mann dort nicht wohnt.

Die ersten Ermittlungen der Polizeiinspektion Penzberg ergaben, dass es sich bei dem Festgenommenen wohl um einen iranischen Staatsangehörigen handelt. Sein tatsächliches Alter ist jedoch unklar, denn der Mann lebte wohl unter fünf verschiedenen Identitäten in Deutschland. Wegen Urkundenfälschung, Hausfriedensbruch, einem Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz und möglicherweise auch dem unberechtigten Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird sich der Iraner verantworten müssen.

Stefan Sonntag

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