Streit um Flüchtlingsunterkunft in Rott a. Inn spitzt sich zu
Eine im Rotter Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ gelegene Industriehalle soll nach der Vorstellung des Landratsamts Rosenheim Ankunftseinrichtung für 506 Asylbegehrende werden. Foto: Olaf Konstantin Krueger
Prosepkt Box

Streit um Flüchtlingsunterkunft in Rott a. Inn spitzt sich zu

Rott a.Inn / Rosenheim — Die Auseinandersetzung um die vom Landratsamt Rosenheim im Rotter Ge­wer­be­ge­biet „Am Eckfeld“ für 506 Asyl­be­geh­ren­de ge­plan­te An­kunfts­ein­rich­tung wird wohl vor Ge­richt aus­ge­tra­gen. Der Ge­mein­de­rat von Rott a.Inn hat so­wohl das Vor­ha­ben im Ge­wer­be­ge­biet ein­stim­mig ab­ge­lehnt als auch ei­nen „Kom­pro­miss“ für ein Alter­na­tiv­grund­stück mit dann maxi­mal 250 Per­so­nen mehr­heit­lich ver­wor­fen. Nach um­fas­sen­der Prü­fung ha­ben sich laut 1. Bür­ger­meis­ter Daniel Wendrock die Be­fürch­tun­gen „voll­um­fäng­lich be­stä­tigt“: Die avi­sier­te Ge­wer­be­halle sei als Un­ter­kunft un­ge­eig­net, Wasser­ver- und Abwasser­ent­sor­gung hoch­prob­le­ma­tisch, die Schad­stoff­be­las­tung un­klar, die Ent­wick­lung des Bau­ge­bie­tes „Meilinger Feld“ werde auf Jahre ge­hemmt, eine drin­gen­de Ent­schul­dung der Ge­mein­de auf un­be­stimm­te Zeit ver­scho­ben. Land­rat Otto Lederer sieht auf­grund der Ab­leh­nung sei­ner Al­ter­na­ti­ve „ei­ne außer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung ver­hin­dert“, wes­halb der ur­sprüng­li­che „Plan“ wei­ter­ver­folgt wer­de. Ob­schon die Ge­mein­de eine Wohn­nut­zung der Ge­wer­be­hal­le auf zwei Jahre aus­ge­schlos­sen hat, kann das Land­rats­amt diese laut Rechts­an­walt Jürgen Greß über einen „Not­aus­nah­me­tat­be­stand“ im Bau­ge­setz­buch um­ge­hen, um den be­ab­sich­tig­ten Er­satz für die zwei be­leg­ten Turn­hal­len in Bruckmühl und Raubling zu schaffen.

Rott a.Inn, 5. Februar 2024, 19 Uhr. Im Sit­zungs­saal des Rat­hau­ses sind alle Plätze be­setzt. Der 16-köp­fi­ge eh­ren­amt­li­che Ge­mein­de­rat ist voll­zäh­lig er­schie­nen. Rund 40 in­ter­es­sier­te Bürger sind ge­kom­men, darunter Ver­tre­ter der Bür­ger­ini­tia­ti­ve (BI) „Rott rot(t)iert“. Vier über­re­gio­na­le Medien­ver­tre­ter be­rich­ten. Ein Beleg: Diese kurz­fris­tig ein­be­ru­fe­ne öf­fent­li­che Ge­mein­de­rats­sit­zung mit dem Ta­ges­ord­nungs­punkt „Sam­mel­un­ter­kunft im Ge­wer­be­ge­biet ‚Am Eckfeld‚“ ist für die Ro­sen­hei­mer Land­kreis­ge­mein­de „eine der wich­tigs­ten der letz­ten Jahre“, wie es Ge­mein­de­rat Sebastian Mühlhuber (CSU) for­mu­liert. Ihre Wich­tig­keit un­ter­streicht auch Marinus Schaber von der Frak­tion „Bürger für Rott“ (BfR), seit 1990 Mit­glied des Ge­mein­de­rats und ehe­ma­li­ger 1. Bür­ger­meis­ter von Rott a.Inn.

Inzwischen sind 18 Wochen ver­gan­gen, seit­dem der 1. Bür­ger­meis­ter Daniel Wendrock (BfR) von Land­rat Otto Lederer (CSU) am 9. Ok­to­ber 2023 – dem Tag nach der Wahl zum Baye­ri­schen Land­tag – da­von in Kennt­nis ge­setzt wurde, dass das Land­rats­amt (LRA) im Rotter Ge­wer­be­gebiet ei­nen 3.000 Qua­drat­me­ter gro­ßen In­dus­trie­bau für die Erst­auf­nah­me von 250 bis 300 Asyl­be­geh­ren­den an­ge­mie­tet hat. Der In­dus­trie­bau werde zur neuen An­kunft­sein­rich­tung für alle im Land­kreis Rosenheim „An­kom­men­den“. Das LRA be­zwecke da­mit, die seit ei­nem Jahr mit Mi­gran­ten be­leg­ten Turn­hal­len in Bruckmühl und Raubling wieder den Schulen und Ver­ei­nen für den Sport zur Ver­fü­gung zu stel­len sowie die an­kom­men­den Per­so­nen von vorn­herein „adäquat“ unterzubringen.

„Migrationsdruck“

Tatsächlich hält laut Bundesinnenministerium der „Migrationsdruck“ an, gerade die illegale Zuwanderung. Allein die für grenz­po­li­zei­li­che Auf­ga­ben im Frei­staat Bayern zu­stän­di­ge Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion München (BPOLD M) hat im Jahr 2023 ins­ge­samt 34.209 un­er­laub­te Ein­rei­sen re­gis­triert (2022: 29.229 Fäl­le). Selbst am Abend des 5. Fe­bru­ar 2024 nimmt die Bun­des­po­li­zei Migranten in Kiefersfelden in Ge­wahr­sam: Die Bun­des­po­li­zei­in­spek­tion bringt zehn Syrer im Alter zwi­schen 21 und 43 Jah­ren nach Rosenheim und lei­tet sie nach Ab­schluss der po­li­zei­li­chen Maß­nah­men an eine Auf­nah­me­stel­le für Flüchtlinge weiter.

Stichwort Asyl: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Zeit­raum von Ja­nu­ar bis De­zem­ber des letz­ten Jah­res 329.120 Asyl­erst­an­trä­ge ent­ge­gen­ge­nom­men (2022: 217.774), im Ver­gleich zu 2022 eine Zu­nah­me um 51,1 Pro­zent. 261.601 Ent­schei­dun­gen über Asyl­an­trä­ge wur­den ge­trof­fen (2022: 228.673), ein An­stieg um 14,4 Pro­zent. Die „Ge­samt­schutz­quote“ für alle Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten (Rechts­stel­lung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlings­kon­ven­tion, sub­si­diä­rer Schutz gem. § 4 Abs. 1 AsylG und Ab­schie­bungs­ver­bot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) lag bei 51,7 Pro­zent (135.277 po­si­ti­ve Ent­schei­dun­gen). Im Ver­gleich zum Vor­jah­res­wert (56,2 Pro­zent) sank die Ge­samt­schutz­quote um 4,5 Pro­zent­punkte.

„Grundsätzliche Einwände“

Seit Mitte Oktober hat der Rotter Gemeinderat mehr­fach seine laut Wendrock „grund­sätz­li­chen Einwände“ gegenüber dem LRA vor­ge­bracht. Auf der Bür­ger­ver­samm­lung vom 25. Ok­to­ber gab Lederer die un­ter­zu­brin­gen­de Per­so­nen­zahl neu mit 506 an. Da hatte sich die BI mit einem „Kern­team“ aus Nach­barn der ge­plan­ten Sam­mel­un­ter­kunft be­reits ge­grün­det. Sie bil­de­te eine WhatsApp-Gruppe, rich­te­te eine Website ein und star­te­te die Online-Petition „Wir sagen NEIN zur ge­plan­ten An­kunfts­ein­rich­tung für 506 Flücht­lin­ge in der Ge­mein­de Rott“ (ak­tu­ell: mehr als 4.420 Un­ter­stüt­zer). Oben­drein in­for­mier­te sie das LRA schrift­lich über ihre Be­den­ken hin­sicht­lich einer Schad­stoff­be­las­tung des ehe­ma­li­gen Pro­duk­tions­be­trie­bes ei­ner Lampen­firma mit Quecksilber, or­ga­ni­sier­te De­mon­stra­tio­nen am 26. No­vem­ber im Rotter Kaiser­garten und am 3. De­zem­ber auf dem Ge­län­de der Firma Hein ge­gen­über der ge­plan­ten Sammelunterkunft.

In der Gemeinderatssitzung erklärt Wendrock nun, der Bauantrag (BA) des LRA sei im Rah­men der Be­tei­li­gung der Ge­mein­de von dieser „um­fas­send ge­prüft“ wor­den. Der ge­schäfts­lei­ten­de Beamte und Leiter der Ge­schäfts­stel­le, Maximilian Brockhoff, er­läu­tert das Vor­ha­ben. Er merkt an, dass die 506 Asyl­be­geh­ren­den in dem In­dus­trie­bau auf zwei Eta­gen je­weils in 12,25 Qua­drat­me­ter gro­ßen Par­zel­len mit je sechs Per­so­nen un­ter­ge­bracht wür­den und nur zehn Toi­let­ten vor­ge­se­hen seien. Rechts­an­walt Jürgen Greß wür­digt das Vor­ha­ben bau­recht­lich. Die Münchener hgrs Hoffmann Greß Reitberger Sommer Rechts­an­wäl­te Part­ner­schaft mbB ver­tritt die Ge­mein­de recht­lich. Da­bei weist Greß da­r­auf hin, dass die von der Ge­mein­de er­las­se­ne „Ver­än­de­rungs­sperre“ zwar eine Wohn­nut­zung für zwei Jahre aus­schlie­ße, das LRA sich aber auf eine als „Not­aus­nah­me­tat­be­stand“ be­zeich­ne­te Vor­schrift des § 246 Abs. 14 Bau­ge­setz­buch (BauGB) stüt­zen könnte. So hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Schwerin mit Be­schluss vom 29. Au­gust 2023 den Eil­an­trag der Ge­mein­de Upahl im Land­kreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern gegen die Bau­ge­neh­mi­gung für eine Con­tai­ner­un­ter­kunft für 250 Asyl­be­wer­ber und Flücht­linge im Ge­wer­be­ge­biet „An der Silberkuhle“ ab­ge­lehnt (2 B 1269/23 SN). Upahl hatte im März eine Ver­än­de­rungs­sperre be­schlos­sen, das Mi­nis­te­rium für In­ne­res, Bau und Digita­li­sie­rung je­doch eine Ab­wei­chung davon zu­ge­las­sen und der Land­rat die Bau­ge­neh­mi­gung erteilt.

„Stichhaltige Argumente“

Demgegenüber habe Rott a.Inn „stichhaltige Argumente“ gegen die An­kunfts­ein­rich­tung: Wendrock zu­fol­ge ist die avi­sier­te Ge­wer­be­halle als Un­ter­kunft un­ge­eig­net, Wasser­ver- und Abwasser­ent­sor­gung sind nicht ge­si­chert, die Schad­stoff­be­las­tung ist un­klar, die Ent­wick­lung des Bau­ge­bie­tes „Meilinger Feld“ sei auf Jahre ge­hemmt und eine drin­gen­de Ent­schul­dung der Ge­mein­de auf un­be­stimm­te Zeit ver­scho­ben. „Irre“, „un­mög­lich“, „völlig in­dis­ku­ta­bel“, „men­schen­un­wür­dig“ nen­nen einige Ge­mein­de­rä­te das Vor­ha­ben des LRA in der Dis­kus­sion. Im Übrigen sei Rott a.Inn durch den Schul­neu­bau die mit Ab­stand am höchs­ten ver­schul­de­te Ge­mein­de im Land­kreis Rosenheim, könnte gar die erste sein, die einen Insolvenz­an­trag stel­len müss­te. Ab­schlie­ßend vo­tiert der Ge­mein­de­rat ein­stim­mig gegen den BA. In der Debatte um ein „Al­ter­na­tiv­an­ge­bot“ der Ge­mein­de (An­kunfts­ein­rich­tung für 100 Mig­ran­ten auf Ge­mein­de­grund) und einen „Kom­pro­miss“ des LRA (An­kunfts­ein­rich­tung für 250 Mi­gran­ten auf Al­ter­na­tiv­grund­stück) ge­hen die Mei­nun­gen in­des auseinander.

Das „allerletzte Wort des Landrats“ wird den Gemeinderäten zur Kennt­nis ge­bracht. Dem­nach „ver­si­chert“ das Land­rats­amt Wendrock schrift­lich, unter fünf Be­din­gun­gen von der Nut­zung des Grund­stücks „Am Eckfeld“ ab­zu­se­hen. So ver­langt das LRA ers­tens ei­nen po­si­ti­ven Ge­mein­de­rats­be­schluss für ein Al­ter­na­tiv­grund­stück, zwei­tens die Er­tei­lung des ge­meind­li­chen Ein­ver­neh­mens nach § 36 BauGB für ei­nen Bau­an­trag zur Er­rich­tung einer An­kunfts­ein­rich­tung für Flüchtlinge und Asyl­su­chen­de für maxi­mal 250 Per­so­nen, drit­tens eine schrift­liche Zu­si­che­rung über die aus­rei­chen­de Er­schlie­ßung, ins­be­son­de­re mit Wasser und Ab­wasser, vier­tens die Wirt­schaft­lich­keit des Al­ter­na­tiv-Vor­ha­bens nebst die Zu­stim­mung der Re­gie­rung von Oberbayern da­zu sowie fünf­tens die Zu­stim­mung des Ver­mie­ters zur Auf­lö­sung des Mietvertrages.

„Klage weiterverfolgen“

Während die CSU den „Kompromiss“ hauptsächlich wegen der „Halbierung“ der Per­so­nen­an­zahl, der Kün­di­gungs­mög­lich­keit nach fünf Jah­ren und des un­wäg­ba­ren Ge­richts­ver­fah­rens be­grüßt, po­si­tio­nie­ren sich die BfR da­ge­gen. Sie be­zwei­feln, dass das Sport­ge­län­de am Bahn­hof als das ein­zi­ge für ei­nen Al­ter­na­tiv­stand­ort zur Ver­fü­gung ste­hen­de Grund­stück bald­mög­lichst nutz­bar ge­macht und die dor­ti­ge Nut­zung als An­kunfts­ein­rich­tung nach fünf Jah­ren durch die Ge­mein­de wie­der be­en­det wer­den kann. „Statt­des­sen wol­len wir den Weg über eine Ab­leh­nung des Bau­an­tra­ges mit an­schlie­ßen­der Klage wei­ter­verfolgen.“

Entsprechend fällt die Abstimmung um 20.45 Uhr aus: Der Kompromiss wird bei sechs Stim­men da­für und elf da­ge­gen ab­ge­lehnt. Da­mit bleibt es beim „Al­ter­na­tiv­an­ge­bot“ der Ge­mein­de an das LRA. Die­ses er­klärt je­doch post­wen­dend: „Die Chance auf eine ge­mein­schaft­li­che Ei­ni­gung wurde ver­tan.“ Der Ge­mein­de­rat habe „eine au­ßer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung ver­hin­dert“. Daher will Lederer den „ur­sprüng­li­chen Plan wei­ter­ver­fol­gen und die Ge­wer­be­hal­le in Rott für die Erst­auf­nah­me von Ge­flüch­te­ten als Er­satz für die Schul­turn­hal­len nutzen“.

Allzu sicher dürfte sich das Landratsamt Rosenheim dennoch nicht wähnen. Das Ver­wal­tungs­ge­richt München hat mit Eil­be­schluss vom 18. Ja­nu­ar 2024 dem Frei­staat Bayern vor­läu­fig bis zu ei­ner Ent­schei­dung in der Haupt­sa­che un­ter­sagt, der Ge­mein­de Greiling im Land­kreis Bad Tölz-Wolfratshausen Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­be­rech­tig­te zur Auf­nah­me und Un­ter­brin­gung in ei­ge­ner Zu­stän­dig­keit zu­zu­wei­sen und Greiling zur Be­reit­stel­lung ent­spre­chen­der Un­ter­künf­te zu ver­pflich­ten. Die Auf­nah­me und Un­ter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern im lau­fen­den Asyl­ver­fah­ren ist zwar Auf­ga­be des Frei­staats Bayern, wird je­doch zu­vor­derst von den Re­gie­run­gen aus­ge­führt, in den Kreis­ge­bie­ten auch durch die Land­rats­äm­ter. Eine sol­che Auf­nah­me und Un­ter­brin­gung von Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­be­rech­tig­ten in ei­ge­ner Zu­stän­dig­keit stelle einen rechts­wi­dri­gen Ein­griff in das Selbst­ver­wal­tungs­recht der Ge­mein­de dar (M 24 E 23.5726).

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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