Vorzeitiger Ausstieg aus Kreditverträgen
Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Immobilienkreditkunden. Foto: Alexander-Raths/123rf

Vorzeitiger Ausstieg aus Kreditverträgen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Immobilienkrediten mit Sondertilgungsklausel nicht rechtens.

Banken dürfen nicht übermäßig hohe Entschädigungen verlangen, wenn Kunden Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen. Das hat am Dienstag, 19. Januar, der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Konkret geht es um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Immobilienfinanzierer erhebt  zur Entschädigung für entgangene Zinsen. Über die Höhe streiten seit Jahren Verbraucherschützer und Banken.

Jetzt hat der BGH entschieden, dass bei der Berechnung der Entschädigung Sondertilgungsrechte berücksichtigt werden müssen. Sondertilgungen können neben den monatlichen Raten einmal im Kalenderjahr geleistet werden, oft bis zu fünf Prozent der Kreditsumme. Dabei mindert sich die Restschuld, auf die Zinsen gezahlt werden muss. Rückwirkend ist der aktuelle Richterspruch auch für Kunden interessant, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet haben, denn diese kann von der Bank zurückgefordert werden, man muss allerdings eine eventuelle Verjährung berücksichtigen.

Aktuelle Ausgaben

Rosenheim

Rosenheim

Wasserburg

Wasserburg

Inntal

Inntal

Mangfalltal

Mangfalltal

Inn-Salzach

Inn-Salzach

Mühldorfer Wochenblatt

Muehldorfer Wochenblatt

Freizeit Spezial

Freizeit Spezial