Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Immobilienkrediten mit Sondertilgungsklausel nicht rechtens.
Banken dürfen nicht übermäßig hohe Entschädigungen verlangen, wenn Kunden Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen. Das hat am Dienstag, 19. Januar, der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Konkret geht es um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die der Immobilienfinanzierer erhebt zur Entschädigung für entgangene Zinsen. Über die Höhe streiten seit Jahren Verbraucherschützer und Banken.
Jetzt hat der BGH entschieden, dass bei der Berechnung der Entschädigung Sondertilgungsrechte berücksichtigt werden müssen. Sondertilgungen können neben den monatlichen Raten einmal im Kalenderjahr geleistet werden, oft bis zu fünf Prozent der Kreditsumme. Dabei mindert sich die Restschuld, auf die Zinsen gezahlt werden muss. Rückwirkend ist der aktuelle Richterspruch auch für Kunden interessant, die bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet haben, denn diese kann von der Bank zurückgefordert werden, man muss allerdings eine eventuelle Verjährung berücksichtigen.