Wilde Müllablagerungen in Mühldorf: 75.000 Euro Beseitigungskosten im Jahr 2015
Jeder Bürger finanziert über die allgemeinen Müllgebühren auch die Kosten für wilde Müllablagerungen. Foto: Landratsamt Mühldorf am Inn

Wilde Müllablagerungen in Mühldorf: 75.000 Euro Beseitigungskosten im Jahr 2015

Eine zerschlissene Couchgarnitur im Wald, Altreifen neben den Straßen, Müllberge an den Containerstandorten: Wilde und umweltbelastende Müllablagerungen müssen selbstverständlich entfernt werden. Doch wer bezahlt die Beseitigungskosten für diesen unrechtmäßig und wild abgelagerten Müll im Landkreis Mühldorf am Inn? Die Antwort lautet: die Mühldorferinnen und Mühldorfer – und zwar mit den Müllgebühren.

Alleine 2015 musste die Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf mit rund 75.000 Euro für die Beseitigung von wild abgelagertem Müll aufkommen. So hoch sind die angefallenen Personal- und Entsorgungskosten.

Ist die rechtmäßige Müllentsorgung zu teuer? „Nein, ist sie nicht“, erklärt Markus Heiml, Fachbereichsleiter der Abfallwirtschaft am Landratsamt. „Die ordnungsgemäße Entsorgung von beispielsweise Altholz, Grüngut, Elektrogeräten, Metallschrott, mineralischem Bauschutt, Batterien und CDs ist in haushaltüblichen Mengen an jedem Wertstoffhof im Landkreis Mühldorf am Inn völlig kostenlos.“ Auch die Entsorgung von Sperrmüll (Sofas, Matratzen, Teppiche) kostet mit dem Sperrmüllscheck für 15 Euro, bei dem der Sperrmüll bis zu einer Menge von drei Kubikmetern sogar zu Hause vor der Haustür abgeholt wird, nicht einmal einen Bruchteil der Mindesthöhe eines bei illegaler Entsorgung fälligen Bußgeldes. Dieses kann nämlich sehr saftig ausfallen: „Wenn sich die Verursacher wilder Müllablagerungen ermitteln lassen, müssen diese mit empfindlichen Bußgeldern rechnen“, so Heiml.

Die kommunale Abfallwirtschaft weist daher nochmals explizit darauf hin, dass das Ablagern von Müll außerhalb der dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen, wie den Wertstoffhöfen oder der Müllumladestation in Altmühldorf, strikt verboten ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet wird.

Anzeigen über widerrechtliche Abfallablagerungen nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des staatlichen Abfallrechts des Landkreises Mühldorf am Inn entgegen. Das Team der Abfallwirtschaft ist unter Rufnummer 0 86 31/69 97 44 und per E-Mail an abfallwirtschaft@lra-mue.de erreichbar. Mehr Information ist online abrufbar unter lra-mue.de/abfallwirtschaft.

Sandra Schließlberger

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