Brenner-Nordzulauf: Rosenheim erstellt Forderungskatalog – Landrat Lederer begrüßt „gelungenes Werk“
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Brenner-Nordzulauf: Rosenheim erstellt Forderungskatalog – Landrat Lederer begrüßt „gelungenes Werk“

Rosenheim — „Wir brauchen nicht die billigste Trasse, son­dern die ver­träg­lich­ste Trasse“, be­tont Rosenheims Land­rat Otto Lederer mit Blick auf den Brenner-Nordzulauf zwi­schen Tuntenhausen und Kiefersfelden. Da­her habe das Land­rats­amt Rosenheim in Ab­stim­mung mit den un­mit­tel­bar be­trof­fe­nen Kom­mu­nen „Kern­for­de­run­gen“ zu den Varianten­ent­schei­den der Deutschen Bahn vom 25. Ok­to­ber 2023 auf­ge­stellt. Diese ge­denkt Lederer an die Deutsche Bahn, die Bayerische Staats­re­gie­rung und den Deutschen Bundes­tag zu rich­ten. Ob­schon der Kreis­aus­schuss zu­nächst wei­te­re For­de­run­gen dis­ku­tier­te, ver­ab­schie­de­te er doch mehr­heit­lich die Vor­lage des Land­rates. Sie ent­hält drei „Ka­te­go­rien“: ers­tens ge­ne­rel­le For­de­run­gen wie jene nach dem grund­sätz­li­chen Nach­weis für den Be­darf einer Neu­bau­strecke, zwei­tens Kern­for­de­run­gen wie Tunnel­lö­sun­gen und drit­tens Hin­wei­se zum Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren. Der vier­sei­ti­ge For­de­rungs­ka­ta­log geht noch­mals an die Kom­mu­nen und soll vom Kreis­tag als maß­geb­li­ches po­li­ti­sches Ent­schei­dungs­gre­mi­um des Land­krei­ses Rosenheim un­ter­stützt werden.

„Jeder kann sich hinter die Forderungen stellen“, un­ter­streicht Stefan Lederwascher (CSU) in der Dis­kus­sion des Kreis­aus­schus­ses zum Brenner-Nordzulauf im Ab­schnitt zwi­schen Tuntenhausen und Kiefersfelden. Und selbst wenn Josef Fortner (ÖDP) den Be­stands­aus­bau vor­ran­gig sieht und Sepp Hofer (Freie Wähler) die For­de­run­gen als „zu schwam­mig“ de­kla­riert, so stellt sich der Aus­schuss nach ein­ge­hen­der Dis­kus­sion doch mehr­heit­lich hinter den von Land­rat Otto Lederer (CSU) vor­ge­leg­ten For­de­rungs­ka­ta­log. Dieser knüpft an die Varianten­ent­schei­de der Deutschen Bahn als Vor­ha­bens­trä­ge­rin vom 25. Ok­to­ber 2023 an. Die For­de­run­gen der be­trof­fe­nen Kom­mu­nen seien im Kon­sens zu­sam­men­ge­fasst wor­den und sol­len ge­gen­über der Vor­ha­bens­trä­ge­rin gel­tend ge­macht wer­den. Dazu wur­den die For­de­run­gen in drei Ka­te­go­rien un­ter­teilt: ers­tens in ge­ne­rel­le For­de­run­gen an die Bahn, die aber nicht die kon­kre­te Tras­sen­füh­rung be­tref­fen, zwei­tens in Kern­for­de­run­gen, die sich auf die vor­lie­gen­de Tras­sen­pla­nung be­zie­hen, und drit­tens in For­de­run­gen, die auf der Grund­lage ge­setz­li­cher Vor­ga­ben im spä­te­ren Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren zu be­ach­ten seien.

Forderungen des Landkreises Rosenheim

Der Landkreis Rosenheim fordert einen Nachweis für die Not­wen­dig­keit einer Neu­bau­strecke für den Brenner-Nordzulauf, an­dern­falls soll das Pro­jekt auf­ge­ge­ben wer­den. Davon un­ab­hän­gig sind so­for­ti­ge Lärm­schutz­maß­nah­men an der Be­stands­stre­cke und der Aus­bau mit ETCS durch­zu­füh­ren. Zu­dem sollen der Halb­stun­den­takt im Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr nach München, Salzburg und Kufstein ein­ge­führt und das An­ge­bot im Schie­nen­per­so­nen­fern­ver­kehr er­wei­tert wer­den. Wei­te­re For­de­run­gen sind der bar­riere­freie Aus­bau aller Bahn­höfe im Land­kreis und die Fer­tig­stel­lung der ABS 38. Wird die Neu­bau­stre­cke um­ge­setzt, soll der Flä­chen­ver­brauch mi­ni­miert und staat­li­che Fläche prio­ri­tär ge­nutzt wer­den. Auf­ge­las­se­ne Stre­cken­ab­schnit­te müs­sen voll­stän­dig zurück­ge­baut wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung soll vor Bau­be­ginn eine Lö­sung für Pro­ble­me der Block­ab­fer­ti­gung im Inntal fin­den, um Schäden zu vermeiden.

Die Kernforderungen umfassen vier Punkte. Erstens eine Innunterquerung nördlich von Rosenheim und eine maxi­male Tunnel­lö­sung nörd­lich von Rosenheim, ein­schließ­lich der Prü­fung wei­te­rer Tras­sen­al­ter­na­ti­ven wie der Tras­sen­vor­schlag „Orange“. Be­grün­dung: Die ober­ir­di­sche Trasse führe zu schwer­wie­gen­den Be­ein­träch­ti­gun­gen der Land­schaft und Nah­er­ho­lungs­ge­bie­te. Al­ter­na­ti­ven sol­len die Inn­unter­que­rung nörd­lich von Rosenheim er­mög­li­chen. Zu­sätz­li­che Maß­nah­men um­fass­ten die Ver­schie­bung der Ver­knüp­fungs­stelle Ostermünchen nach Norden, den Er­halt der be­ste­hen­den Bahn­strecke und des Bahn­hofs Ostermünchen sowie Ein­hau­sung/Un­ter­tun­ne­lung in be­stimm­ten Be­rei­chen von Tuntenhausen und Großkarolinenfeld. Zwei­tens ein durch­ge­hen­der Tunnel von Kirnstein bis zur Innleiten, um Be­ein­träch­ti­gun­gen für den Lebens­raum von Mensch und Natur zu mi­ni­mie­ren. Al­ter­na­tiv sei der Innleitentunnel mit ma­xi­ma­ler Länge und re­du­zier­tem Über­hol­bahn­hof zu rea­li­sie­ren. Drit­tens die Ver­le­gung der Ver­knüp­fungs­stelle Kirnstein in den Wildbarren in berg­män­ni­scher Aus­füh­rung, um schäd­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Um­ge­bung zu ver­mei­den. Bei Ab­leh­nung die­ser For­de­rung sol­len Be­stands­gleise im Westen und Neu­bau­gleise im Osten ne­ben­ein­an­der an­ge­ord­net wer­den, um den Flä­chen­be­darf zu re­du­zie­ren. Vier­tens der Schutz der Land­wirt­schaft durch mi­ni­ma­le In­an­spruch­nah­me von land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen im Land­kreis Rosenheim. Der Flä­chen­be­darf der Neu­bau­strecke und be­glei­ten­de Maß­nah­men müss­ten auf­grund der be­grenz­ten Flä­chen und klein­struk­tu­rier­ten Land­wirt­schaft mi­ni­miert werden. Aus­gleichs- und Er­satz­maß­nah­men sol­len vor­ran­gig fi­nan­ziell ab­ge­gol­ten oder über Öko­kon­ten rea­li­siert werden.

Schließlich betont der Landkreis Rosenheim mit Blick auf eine mög­li­che Bau­maß­nah­me sieben Aspekte für das spätere Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren: Ers­tens ist wäh­rend der Bau­phase für die be­trof­fe­ne Be­völ­ke­rung ein ma­xi­ma­ler Schutz vor Lärm, Staub und Er­schüt­te­run­gen si­cher­zu­stel­len. Zwei­tens muss die Trink­was­ser­ge­win­nung im Ein­fluss­be­reich der Bau­maß­nah­me um­fas­send ge­schützt wer­den. Drit­tens dür­fen Pla­nung und Durch­füh­rung der Bau­maß­nah­me keine schäd­li­chen Aus­wir­kun­gen auf die um­ge­ben­de Land­schaft, Bau­grund­ver­hält­nis­se, an­gren­zen­de Ge­bäu­de und Denk­mä­ler haben. Vier­tens sind der Um­fang der Bau­stel­len­ein­rich­tungs­flä­chen zu mi­ni­mie­ren und die tem­po­rä­re In­an­spruch­nah­me ord­nungs­ge­mäß zu ent­schä­di­gen. Fünf­tens ist wäh­rend der Bau­phase die Frei­hal­tung von Ret­tungs­zu­fahrts­wegen si­cher­zu­stel­len. Sechs­tens sind für die Be­nut­zung öf­fent­li­cher Stra­ßen im Bau­be­trieb die Stra­ßen­bau­last­trä­ger von den bau­li­chen und be­trieb­li­chen Fol­ge­las­ten frei­zu­stel­len. Und sieb­tens muss der Aus­hub­trans­port vor­ran­gig über För­der­bän­der, die Schiene und die Autobahn erfolgen.

Ergebnis ist „fundiert“

Die unterschiedlichen Forderungen der betroffenen Kommunen an eine Neu­bau­stre­cke in ein Papier zu gie­ßen, sei für das Land­rats­amt „nicht ganz ein­fach“ ge­we­sen, er­läu­tert Land­rat Lederer. Doch das Er­geb­nis sei „fun­diert“, ein „ge­lun­ge­nes Werk“ und „ein kla­res Signal Rich­tung Berlin, was wir hier wollen: Wir brau­chen nicht die bil­lig­ste Trasse, son­dern die ver­träg­lich­ste Trasse“. Die Bürger, die über Ge­ne­ra­tio­nen mit der Trasse leben müss­ten, soll­ten „wirk­lich ge­schützt“ sein. Dass der Ka­ta­log an die Vor­ha­bens­trä­ge­rin gehe, sei ein „be­währ­tes Ver­fah­ren“. Zu­vor werden die Kom­mu­nen noch­mals ein­ge­bun­den, bevor der vier­sei­ti­ge For­de­rungs­ka­ta­log vom Kreis­tag als dem maß­geb­li­chen po­li­ti­schen Ent­schei­dungs­gre­mium des Land­krei­ses Rosenheim be­schlos­sen wer­den soll.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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