EU-Führerscheinreform „bürokratischer Albtraum“ – Ginhold: Neue Regeln „absolutes No-Go“
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EU-Führerscheinreform „bürokratischer Albtraum“ – Ginhold: Neue Regeln „absolutes No-Go“

Brüssel/Berlin — Die geplante neue Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union soll in den Mit­glied­staa­ten die Re­ge­lun­gen für den Er­werb und die Gül­tig­keit von Füh­rer­schei­nen ver­ein­heit­li­chen, die Si­cher­heit im Stra­ßen­ver­kehr er­hö­hen und die Mobilität der Bürger ver­bes­sern. Die vor­ge­se­he­nen Re­ge­lun­gen füh­ren al­ler­dings in der Bun­des­re­pu­blik Deutschland zu ei­ner Reihe dras­ti­scher Än­de­run­gen, darun­ter: für Fahr­an­fän­ger Ge­schwin­dig­keits­be­gren­zung und Nacht­fahr­ver­bot zwi­schen Mit­ter­nacht und 6 Uhr mor­gens nebst einer Zu­satz­prü­fung für schwere SUV, für ältere Fahrer ab 60 Jah­ren re­gel­mä­ßi­ge Fahr­eig­nungs­tests so­wie für alle Ver­kehrs­teil­neh­mer digitale Füh­rer­schei­ne und QR-Codes. Jan Ginhold, Ge­schäfts­füh­rer der CODUKA GmbH und Be­trei­ber des Por­tals geblitzt.de, kri­ti­siert: „Mit den ge­plan­ten Extra-Prü­fun­gen grenzt man Teile der Be­völ­ke­rung so­zial aus.“

Die Europäische Union (EU) will 2024 eine neue Führerscheinrichtlinie mit teils dras­ti­schen Re­ge­lun­gen ver­ab­schie­den. So soll für Fahr­an­fän­ger EU-weit eine zwei­jäh­ri­ge Pro­be­zeit ein­ge­führt wer­den. In die­ser Zeit gel­ten ver­schärf­te Regeln, bei­spiels­wei­se ein Alkohol­ver­bot von 0,0 Pro­mil­le und ein Tempo­limit von 130 km/h auf Auto­bah­nen. Fahr­an­fän­ger müss­ten zu­dem nach ei­nem Jahr ei­nen ob­li­ga­to­ri­schen Nach­schu­lungs­kurs ab­sol­vie­ren. Die be­ste­hen­de Pro­be­zeit­re­ge­lung soll da­hin ge­hend ge­än­dert wer­den, dass mit je­der wei­te­ren Klasse eine neue Pro­be­zeit be­ginnt. Da im Ver­gleich zum leich­ten Per­so­nen­kraft­wa­gen (Pkw) ein schwe­re­res Sport Utility Vehicle (SUV) an­fäl­li­ger für Zu­sam­men­stö­ße wäre, soll das Ge­samt­ge­wicht des mit dem Füh­rer­schein Klasse B nutz­ba­ren Fahr­zeugs auf 4250 kg be­grenzt wer­den. Die Gül­tig­keits­dauer von Füh­rer­schei­nen für äl­te­re Fahrer soll ab 60 Jah­ren auf sie­ben Jahre ver­kürzt wer­den, ab 70 Jah­ren auf fünf Jahre und ab 80 Jah­ren auf zwei Jahre. Senioren ab 70 Jah­ren müss­ten oben­drein alle fünf Jahre eine me­di­zi­ni­sche Un­ter­su­chung absolvieren.

Die neuen Regelungen bezüglich der Einschränkung, Aus­set­zung oder Ent­zie­hung von Fahr­er­laub­nis­sen sol­len künf­tig von den Mit­glied­staa­ten ge­gen­sei­tig an­er­kannt wer­den. Die Novel­lie­rung be­zweckt über­dies, die Ver­brei­tung des digitalen Füh­rer­scheins zu for­cie­ren: Bei Polizei­kon­trol­len oder Auto­ver­mie­tun­gen reicht dann die ent­spre­chen­de App auf Smartphone oder iPhone. Für die Füh­rer­schein­scheck­karte ist ein QR-Code an­stel­le des heu­ti­gen Chips vor­ge­se­hen, um ihn „fäl­schungs­si­che­rer“ zu machen.

Die Richtlinie muss noch vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union ver­ab­schie­det wer­den. So­bald sie in Kraft ist, ha­ben die Mit­glied­staa­ten zwei Jahre Zeit, die neuen Re­ge­lun­gen in nationales Recht umzusetzen.

Soziale Ausgrenzung?

Die geplante Novellierung ist aus Sicht der CODUKA GmbH, eines Legal Tech-Un­ter­neh­mens mit Haupt­sitz in der Bun­des­haupt­stadt Berlin, nicht nur im­prak­ti­ka­bel, viel­mehr kommt sie einer so­zia­len Aus­gren­zung der adres­sier­ten Be­völ­ke­rungs­grup­pen gleich. Jan Ginhold, Coduka-Ge­schäfts­füh­rer und Be­trei­ber des Portals geblitzt.de, hält die vor­ge­se­he­nen re­gel­mä­ßi­gen Fahr­eig­nungs­tests für ein ab­so­lu­tes No-Go: „Mit den ge­plan­ten Extra-Prü­fun­gen grenzt man Teile der Be­völ­ke­rung so­zial aus. Denn die da­von be­trof­fe­nen Jungen und Alten haben in der Regel am we­nig­sten Geld und müs­sen den­noch in der Lage sein, die nicht gerade gün­sti­gen Fahr­prü­fun­gen bzw. Eig­nungs­tests zu fi­nan­zie­ren.“

Der geplante Zusatzführerschein für SUV würde paradoxerweise sogar die von der EU prä­fe­rier­ten Elektro­fahr­zeuge be­tref­fen, denn einige E-Autos ha­ben auf­grund ihrer schwe­ren Bat­te­rien ein Ge­wicht von meh­re­ren Tonnen: Laut auto-motor-und-sport.de liegen Elek­tro­autos „sehr oft“ über dem Limit von 4,25 Ton­nen, „selbst ein VW ID.3 wäre dann aus dem Ren­nen“, wo­hin­ge­gen die meist­ver­kauf­ten SUV größ­ten­teils un­ter­halb die­ser Ge­wichts­gren­ze lägen (siehe allerdings den Nachtrag unten).

Auslaufmodell Führerschein?

Für Ginhold ist auch die Verschiebung der Gewichtsklassen nicht um­setz­bar: „Die EU-Vor­schlä­ge sind voll­kom­men rea­li­täts­fern. Wer soll die Ein­hal­tung die­ser Vor­schrif­ten über­haupt ef­fek­tiv kon­trol­lie­ren? Die Polizei ist be­reits jetzt über­las­tet und könnte zu­sätz­li­che Kon­trol­len nicht mehr stemmen.“

Zudem besteht laut Ginhold die Gefahr, dass der Führerscheinerwerb durch die ge­plan­ten Maß­nah­men für junge Men­schen un­at­trak­tiv wird: „Ins­be­son­de­re auf dem Land sind immer noch viele Men­schen auf das Auto an­ge­wie­sen. Warum las­sen die Politiker nicht die Finger von der Füh­rer­schein­re­form und sor­gen statt­des­sen da­für, dass die öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel auch außer­halb der Städte aus­ge­baut wer­den?“ So aber stehe Deutschland ein büro­kra­ti­scher Alb­traum be­vor mit noch mehr un­nö­ti­gen Be­las­tun­gen für die Bürger.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

Nachtrag

Die Angabe zum Gewicht des VW iD.3 stammt von auto-motor-und-sport.de selbst. Allerdings weichen deren eigene Angaben auf ihrer Website voneinander ab. So wird für das „Basismodell“ durchaus ein Leergewicht von unter zwei Tonnen wiedergegeben, Stand: 24. Oktober 2023.

Hier zum Vergleich die originale Quelle und drei weitere Quellen zur Gewichtsangabe des Basismodells des VW iD.3 (Pro).

Original Zitat auf ⭱ auto-motor-und-sport.de: „Übersehen hat sie dabei, dass Elektroautos mit ihren schweren Batterien sehr oft über diesem Limit liegen, selbst ein VW ID.3 wäre dann aus dem Rennen.“

Demgegenüber gilt für das Basismodell, Zitat ⭱ auto-motor-und-sport.de: „Gewichte. Leergewicht 1794 kg. Zulässiges Gesamtgewicht 2260 kg. Zuladung 466 kg.“

Und, Zitat ⭱ carwow.de: „Gewicht. Im Vergleich mit Verbrennern der gleichen Fahrzeugklasse bringt der ID.3 ein ganz schönes Gewicht auf die Waage, denn der Akku ist schwer und macht alleine schon rund 500 Kilogramm aus. Da muss man sich sogar wundern, dass der ID.3 noch gut unter 2 Tonnen wiegt. Die Zuladung ist im Vergleich völlig in Ordnung und liegt mit der Konkurrenz auf einer Linie.“

Sowie, Zitat ⭱ chip.de: „Leergewicht 1805 kg. Zulässiges Gesamtgewicht 2270 kg“.

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