Keine weiteren Luftreinigungsgeräte für die Schulen im Landkreis Rosenheim
Foto: Alexandra Koch
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Keine weiteren Luftreinigungsgeräte für die Schulen im Landkreis Rosenheim

Für 21 weiterführende Schulen und zwei Fachschulen ist der Landkreis Rosenheim Sachaufwandsträger und damit auch grundsätzlich zuständig für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für die Klassenzimmer. Knapp vier Monate, nachdem der Kreisausschuss die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Beschaffung entsprechender mobiler Luftreinigungsgeräte beauftragte, entschied er nun, auf die Beschaffung dieser Geräte zu verzichten.

In der Debatte des Kreisausschusses wurden zahlreiche Argumente für und gegen die Anschaffung diskutiert. Maßgeblich war letztlich, dass sich die Rahmenbedingungen für die Raumhygiene in Schulräumen anders entwickelt haben als dies zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens absehbar war. Ging man vor vier Wochen noch davon aus, dass bei Einsatz solcher Geräte auf jeden Fall der dauerhafte Präsenzunterricht gewährleistet werden kann, so weist der Bayerische Landkreistag inzwischen darauf hin, dass dies so nicht zutrifft.

Zweifel gibt es auch beim Umweltbundesamt, das klar für das Lüften in den Klassenzimmern und den Einsatz von CO2-Ampeln wirbt. Zudem ist seit der Ausschreibung von der Bayerischen Staatsregierung der Rahmenhygieneplan Schulen neu überarbeitet worden. Demzufolge findet der Präsenzunterricht grundsätzlich inzidenzunabhängig ohne Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Der noch im Juli im Raum stehende Verzicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einsatz von Luftreinigungsgeräten findet sich ebenso nicht im Rahmenhygieneplan vom 11. November wie der Verzicht auf das regelmäßige Lüften. Explizit heißt es dort: „Dem infektionsschutzgerechten Lüften kommt enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern.“ Mobile Luftreinigungsgeräte ergänzen das Lüften, aber ersetzen es nicht.

Mangels signifikanter Vorteilen entschied der Kreisausschuss deshalb am Ende mehrheitlich, keinem Anbieter den Zuschlag für den Kauf von mobilen Luftreinigungsgeräten zu erteilen und die Ausschreibung aufgrund geänderter Voraussetzungen bei der Sicherstellung des Unterrichtsbetriebs aufzuheben.

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