Kurztrip ins südliche Oberbayern? Hotspots werden ab sofort kontrolliert
Landschaftsfoto: Rainer Nitzsche
Prosepkt Box

Kurztrip ins südliche Oberbayern? Hotspots werden ab sofort kontrolliert

Aufgrund der Reisebeschränkungen bezüglich der Corona-Pandemie unternahmen in den letzten Wochen und Monaten noch mehr Einheimische und Ausflügler einen Kurztrip in die Ausflugsregionen des südlichen Oberbayerns. Dies führte in Berg- und Seeregionen zu teils belastenden Verkehrsverhältnissen. In den nächsten Wochen führen die betroffenen Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei daher verstärkt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch.

Zudem wird nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, insbesondere beim Parken von Fahrzeugen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Bestimmungen der Gemeinden und Kommunen einzuhalten.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd befinden sich zahlreiche touristische „Hotspots“. Die An- und Abfahrtswege sowie öffentlichen Parkplätze waren bereits vor der Corona-Pandemie regelmäßig durch den Ausflugsverkehr überfüllt und nicht mehr aufnahmefähig. Während und auch nach der Ausgangsbeschränkung kam es in den Regionen der oberbayerischen Berge und Seen zu neuen Belastungsspitzen.

Vielerorts waren öffentliche Ausflugsparkplätze schon am frühen Vormittag belegt, sodass zahlreiche Fahrzeuge am Fahrbahnrand, auf Grünstreifen, in Wäldern oder auf Wiesen abgestellt wurden. Diese „Wildparkerei“ führte in den vergangenen Wochen zu massiven Verkehrsproblemen, da auf den schmalen Zufahrtsstraßen durch die am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge erhebliche Behinderungen entstanden. Für breitere Einsatzfahrzeuge, insbesondere des Rettungsdienstes und der Feuerwehr, wäre vielerorts kein Durchkommen möglich gewesen.

Aus diesem Grund werden die vom Ausflugsverkehr betroffenen Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd bis zum Ende der bayerischen Sommerferien an allen Wochenenden die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und das Freihalten der Rettungswege in den Ausflugsregionen verstärkt überwachen.
Die örtlichen Polizeiinspektionen werden hierbei von Einheiten der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Dies kann von einem Verwarnungsgeld oder einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis hin zur Abschleppung des Fahrzeugs führen.

Die Polizei appelliert im Interesse aller:
– Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und -flächen!
– Denken Sie an die Umwelt! Insbesondere Wiesen und Wälder, die nicht explizit als Parkplatz ausgewiesen wurden, sind nicht zum Abstellen eines Fahrzeugs geeignet!
– Halten Sie Rettungswege frei und achten Sie beim Parken am Fahrbahnrand auf eine ausreichende Fahrbahnbreite für größere Einsatz- und Rettungsfahrzeuge!
– Weichen Sie auf andere Parkplätze aus, auch wenn sich hierdurch Ihr Fußweg verlängert!
– Fahren Sie keine Ausflugsziele an, von denen Sie z. B. aus dem Rundfunk wissen, dass es hier bereits zu Stauungen auf der Anfahrt kommt!
– Nutzen Sie, wenn möglich, den öffentlichen Personennahverkehr oder bilden Sie Fahrgemeinschaften!
– Überlegen Sie sich vor Fahrtantritt einen „Plan B“, also ein alternatives Ausflugsziel!

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