Seit 1. November: FFP2-Maskenpflicht und 2G in Diskotheken und Clubs
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Seit 1. November: FFP2-Maskenpflicht und 2G in Diskotheken und Clubs

Regionale Ampel steht auf „Rot“: Betroffene Landkreise beschließen gemeinsame Maßnahmen.

Die Landkreise Mühldorf, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind derzeit besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Zahl der Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten in den Kliniken der Region ist in den letzten Tagen schnell und deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim auf folgende Maßnahmen verständigt:

FFP2-Maske statt medizinischer Maske

In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.

2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs

Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.

„Die jetzt ergriffenen Maßnahmen sind angesichts der hohen Belastung der RoMed-Kliniken mit COVID-Patienten leider unumgänglich. Ich hätte auf diese neuerliche Verschärfung gerne verzichtet. Allerdings ist die hohe Inzidenz in der Stadt Rosenheim auch Ergebnis einer im landesweiten Vergleich deutlich unterdurchschnittlichen Impfbereitschaft. Deshalb appelliere ich nochmals eindringlich an die Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt: Nur bei weiteren erheblichen Impffortschritten lässt sich die angestrebte Herdenimmunität erreichen. Jeder, der sich nicht impfen lässt, muss angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem Virus wissen, dass er sich damit für die Infektion entscheidet – mit all ihren Folgewirkungen, mit denen das medizinische Personal und die Pflegekräfte auf unserer Intensivstation tagtäglich konfrontiert sind“, so Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März.

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