Am 28. Februar 2023 enden die vom Bund finanzierten Bürgertests. Damit einhergehend wird auch der Betrieb des kommunalen Testzentrums in Mühldorf a. Inn eingestellt.
Testungen sind ab März 2023 voraussichtlich in ausgewählten Apotheken auf Selbstzahlerbasis und im Rahmen der Krankenbehandlung in den Hausarztpraxen möglich, des Weiteren können gültige Testnachweise auch im Rahmen der Mitarbeitertestungen ausgestellt werden. Die Inanspruchnahme von Bürgertestungen am kommunalen Testzentrum Mühldorf a. Inn ist nur noch bis einschließlich Montag, 27. Februar, möglich.
Der Freistaat Bayern hat aufgrund des niedrigen Infektionsgeschehens und der hohen Immunität in der Bevölkerung die Vorgaben der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst. So gelten seit dem 10. Februar gelockerte Besuchsregeln in den Kliniken, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in der Eingliederungshilfe. Für den Besuch von Angehörigen ist kein offizieller Schnelltest mehr erforderlich, eine mündliche oder schriftliche Eigenerklärung über eine negative Selbsttestung ist nun ausreichend. In Einzelfällen können Einrichtungen strengere Zugangsvoraussetzungen erlassen.
Bei Rückfragen zu den Corona-Regeln sowie den Testmöglichkeiten im Landkreis ist die Corona- Hotline des Gesundheitsamts Mühldorf a. Inn unter der Telefonnummer 08631/699 330 (Montag – Donnerstag von 8-16 Uhr und Freitag von 8-13 Uhr) erreichbar.
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