Corona-Krise: Reisefreizügigkeit mit Impfnachweis? – Impfkarte ohne „formale Gültigkeit“
Der Landkreis Altötting händigt seit dem 22. Januar 2021 Impfkarten aus. Foto: Landratsamt Altötting
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Corona-Krise: Reisefreizügigkeit mit Impfnachweis? – Impfkarte ohne „formale Gültigkeit“

München/Altötting — 110 Geimpfte haben sie bereits: eine Impfkarte im Kreditkartenformat. Die im oberbayerischen Landkreis Altötting gegen das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) Geimpften können ihre Impfdaten seit einer Woche freiwillig auf einer Impfkarte mit QR-Code speichern lassen. Erfasst werden Name, Geburtsdatum, Wohnort, Fotos des Geimpften, Impfstoff und beide Impftermine. Per Scan des QR-Codes können die Daten auf ein Smartphone übertragen werden. Das Angebot des Landratsamtes ist kostenfrei und Altötting mit seiner lokalen Lösung nach eigener Angabe bundesweit Vorreiter. Die „Impfbestätigung SARS-CoV-2“ soll im Vergleich zum gelben A6-großen Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Impfdaten frühzeitig digital erfassen – und ein Beitrag zur Reisefreizügigkeit sein. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege weist allerdings darauf hin, dass lokale Lösungen nicht das Impfbuch der WHO mit dessen internationalen Bescheinigungen über Impfungen als weltweiten Standard ersetzen.

Ein 71-jähriger praktizierender Kinder- und Jugendmediziner war der Erste, dem das Landratsamt Altötting am 22. Januar eine Impfkarte überreichte. Die Lösung sei mit der „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)“ entwickelt worden, der Datenschutz laut Landratsamt gewährleistet. Landrat Erwin Schneider (CSU) hatte seine Motivation zur Einführung aus der Lockdown-Debatte um „Privilegien“ für Geimpfte gezogen, wie Sachgebietsleiter Markus Huber ausführt: „Es wird aller Voraussicht nach Länder geben, die einen Impfnachweis zur Einreise verlangen werden. Aus diesem Grund hat der Landrat eine Möglichkeit gesucht, unsere Bürgerinnen und Bürger darauf vorzubereiten.“ Die Impfkarte werde nach der zweiten Impfung ausgehändigt. Personen, die außerhalb des Impfzentrums durch mobile Impfteams oder im Klinikum geimpft wurden, könnten sie auch nachträglich erhalten.

Huber zufolge haben bereits einige bayerische Landkreise angefragt, wie Altötting das Thema „digitaler Impfausweis“ umgesetzt habe. In Südostoberbayern gehört einstweilen der Landkreis Rosenheim nach den Worten von Pressesprecher Michael Fischer nicht zu den „Interessenten“ dieser Lösung. Auch im Landkreis Mühldorf am Inn ist laut Pressesprecherin Simone Kopf die Einführung derzeit nicht vorgesehen: „Grundsätzlich halten wir eine digitale Lösung für sinnvoll, insbesondere wenn es auf Landes- oder Bundesebene realisiert werden könnte. Im Idealfall gekoppelt mit einer digitalen Krankenkarte.“ Eine Sprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) mahnt sogar, für eine lokale Lösung könne es weder eine formale Gültigkeit geben, noch könne sie das WHO-Impfbuch ersetzen, denn: „Eine formale Lösung wird perspektivisch im digitalen Impfausweis im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) umgesetzt werden. Auf EU-Ebene gibt es auch Ansätze in Bezug auf eine Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten.“

EU-Impfpass und ePA: halb gar

Die EU-Debatte über Vorteile für geimpfte Reisewillige hatte erst Mitte Januar Griechenlands Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis angetrieben. Er plädierte für einen EU-weit gültigen Impfpass und forderte: „Die Personen, die geimpft sind, müssen frei reisen dürfen.“ Manfred Weber (CSU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei (EVP) im Europäischen Parlament (EP), empfahl einen standardisierten Impfpass für alle EU-Bürger, um Geimpften das Reisen im Binnenmarkt zu erleichtern. Derzeit diskutieren die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das gemeinsame Vorgehen bei „Impfzertifikaten“, welche Daten erfasst werden und ob dies digital geschehen soll. Offen ist aber, ob an einen EU-Impfpass tatsächlich „Privilegien“ wie einfaches Reisen geknüpft werden. Überdies ist unklar, ob Geimpfte andere weiterhin anstecken können, ob Allergiker, die sich nicht impfen lassen können, benachteiligt werden, oder ob eine Impfpflicht durch die Hintertür die Gesellschaft spalten könnte.

Die zum Jahreswechsel eingeführte elektronische Patientenakte, die sensible Gesundheitsdaten wie Arztbefunde, Röntgenbilder und Impfpass digital speichert, ist bis Juni 2021 noch in der Testphase. Ihr Mehrwert bleibt überschaubar und bestritten. Das IT-Großprojekt soll 200.000 Leistungserbringer mit potenziell 73 Millionen Versicherten vernetzen. Mit der App sollen etwa Praxen Mehrfachuntersuchungen vermeiden und Patienten weitere digitale Angebote in der Pflege, bei elektronischen Rezepten und Videosprechstunden in Anspruch nehmen können. Anfang Januar erst hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag zur ePA abgewiesen. Beide Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wollten die Auswertung der Daten durch die gesetzlichen Krankenkassen für gezielte Informationen über und Angebote zu Versorgungsinnovationen verhindern. Das BVerfG erklärte bündig, der Beschwerdeführer bräuchte nur keine Einwilligung zur Nutzung der ePA zu erteilen (Az. 1 BvR 619/20 u.a.).

Statt Reisen „härteres Grenzregime“

Ob mit Impfpass, Impfkarte oder App: Eine Lockerung des vertieften und verlängerten „harten Lockdowns“ ist derweil nicht in Sicht. Der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) etwa befürwortet zwar einen EU-Impfpass für jene, die gegen SARS-CoV-2 geimpft sind – wenn er funktioniere und fälschungssicher sei. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) scheint jedoch der Diskussion über „Öffnungen“ mit Verweis auf den Kontrollverlust wenig abgewinnen zu können: „Uns ist das Ding entglitten“, soll sie in einer internen Videoschalte der Unions-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern offenbart und ein „härteres Grenzregime“ gefordert haben. Quarantäne solle vielmehr „Reisen unattraktiv unangenehm machen“ und: „Wir müssen den Flugverkehr so ausdünnen, dass man nirgendwo mehr hinkommt.“ Bereits im ersten Lockdown hatte Merkel in einer Schaltkonferenz des CDU-Präsidiums Ende April 2020 Lockerungen als „Öffnungsdiskussionsorgien“ scharf kritisiert und vor nachlassender Disziplin gewarnt.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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