Wie bereits von Ministerpräsident Dr. Markus Söder angekündigt, werden aufgrund der aktuellen Lage und der damit verbundenen Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen die Betreuungsgebühren für alle Kinder, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, für die Monate April, Mai und Juni 2020 zurückerstattet. Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn geht einen Schritt weiter und kommt auch den Eltern entgegen, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, das teilt erster Bürgermeister Hetzl mit.
Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn setzt in den Monaten Juni, Juli und August die Gebühren aus, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Um die Eltern zusätzlich zu entlasten, werden die Gebühren für die in Anspruch genommene Notbetreuung nur anteilig berechnet. Die einzelnen Tage werden mit 1/20 des tatsächlichen Monatsbeitrags/der entsprechenden Buchungskategorie berechnet.
„Wir gehen als Kreisstadt Mühldorf a. Inn mit der Gebührenrückerstattung noch einen Schritt weiter, als es die Staatsregierung vorsieht“, erklärt erster Bürgermeister Michael Hetzl. „Wir wollen möglichst viele Eltern finanziell entlasten.“ Das System der anteiligen Berechnung stelle ein faires Mittel dar, so dass auch die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, nicht zwangsläufig den vollen Beitrag leisten müssen, so der Rathauschef.
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