Rats- und Bürgerbegehren zum „Gewerbegebiet Thann Nord und Süd“: Stimmberechtigte sollten Briefwahl nutzen
Stimmzettelmuster. Foto: re
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Rats- und Bürgerbegehren zum „Gewerbegebiet Thann Nord und Süd“: Stimmberechtigte sollten Briefwahl nutzen

Aschau am Inn – Die Abstimmung über den doppelten Bürgerentscheid zum „Gewerbegebiet Thann Nord und Thann Süd“ in der Gemeinde Aschau am Inn soll wegen der Corona-Krise möglichst per Briefwahl erfolgen. Die Briefwahlunterlagen werden derzeit zugestellt, die ausgefüllten Wahlbriefe sollen bis zum Wahltag am 5. Juni um 18 Uhr retourniert werden.

Der Doppelte Bürgerentscheid fußt auf einem Streit um das etwa acht Hektar große Terrain in Thann, wo ein Gewerbegebiet südlich und nördlich der Staatsstraße 2352 entstehen soll. Während der Aschauer Gemeinderat das Vorhaben befürwortet, wird laut der Mühldorfer ÖDP-Kreisvorsitzenden Lisa Sieber mit dem zusätzlichen Gewerbegebiet „massiv in den ländlichen Charakter und in das Landschaftsbild der Gemeinde Aschau am Inn eingegriffen“. Trotz der Versicherung von Bürgermeister Alois Salzeder (Aschauer Wählergemeinschaft/AWG), das Grundstück werde ökologisch aufgewertet, mit zwei Radwegen entlang der Staatsstraße versehen und die anzusiedelnden Gewerbebetriebe bedeuteten Arbeitsplätze, wird nun das Rats- und Bürgerbegehren am 5. Juni Klarheit bringen müssen.

Stimmabgabe in der Corona-Krise

Die Stimmabgabe kann – anders als bei der Bürgermeisterstichwahl vom 29. März – auch per Urnenwahl im Wahllokal erfolgen, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) erklärt. Wegen der Corona-Krise appelliert die Kommunalverwaltung jedoch, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Alle Stimmberechtigten sind von Amts wegen in das Bürgerverzeichnis eingetragen und erhalten dieser Tage ohne Antrag einen Abstimmungsschein plus Briefwahlunterlagen zugesandt. Falls die Wahlunterlagen bis zum 22. Juni nicht zugestellt sein sollten, können Betroffene im Melde- und Passamt bei Sonja Überacker, Rufnummer 0 86 38/9 43 50, vorstellig werden.

Der gelbfarbene Stimmzettel enthält zwei Bürgerentscheide sowie eine Stichfrage. Der „Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren)“ und der „Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren)“ sind voneinander rechtlich getrennt, auf dem Stimmzettel zwar nebeneinander platziert, doch optisch unterscheidbar. Bürgerentscheid 1 ist betitelt „Einstellung der Planungen des Gewerbegebietes Thann Nord und Thann Süd“, Bürgerentscheid 2 heißt „Fortführung der Planungen des Gewerbegebietes Thann Nord und Thann Süd“.

Die Gemeinde hat das Bürgerbegehren am 10. März für zulässig erklärt. Hier lautet die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Aschau a. Inn sämtliche Planungen, die der Errichtung des Gewerbegebietes Thann Nord und Thann Süd dienen, einstellt und dort kein Gewerbegebiet entsteht?“ Der Bürgerentscheid 1 wäre erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ abgegeben werden und die Anzahl der „Ja“-Stimmen mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten (insgesamt 514) erreicht. Bei Gleichstand der Stimmen oder bei mehrheitlichen „Nein“-Stimmen ist Bürgerentscheid 1 abgelehnt.

Der Aschauer Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung vom 28. April ein konkurrierendes Ratsbegehren für gültig erklärt. Dessen Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Aschau a. Inn die bestehenden Planungen zur Errichtung des Gewerbegebietes Thann Nord und Thann Süd fortführt?“ Dieser Bürgerentscheid 2 wäre seinerseits erfolgreich, wenn er mehrheitlich „Ja“-Stimmen erhielte und diese von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten kämen. Er wäre abgelehnt bei Gleichstand der Stimmen oder bei mehrheitlichen „Nein“-Stimmen.

Bedingungen für die Annahme

Für den Fall, dass beide Bürgerentscheide erfolgreich mit „Ja“ beantwortet werden, würden sich diese in der Ausführung gegenseitig blockieren, weshalb eine Stichfrage erforderlich ist: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“ Abgestimmt wird mit „Planung einstellen, Bürgerentscheid 1 (Bürgerbegehren)“ oder „Planung fortführen, Bürgerentscheid 2 (Ratsbegehren)“. Ein Entscheid gilt als angenommen, wenn er mehrheitlich bejaht wird und die Anzahl der „Ja“-Stimmen das Quorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten erreicht.

Mehr Information ist online abrufbar unter aschau-a-inn.de. Über diese Website sind ebenfalls die Stellungnahmen des ehemaligen Bürgermeisters Alois Salzeder sowie des Landratsamtes Mühldorf am Inn einsehbar. Dabei sind die Planungsalternativen besprochen hinsichtlich Immissionsschutz, Kreistiefbauverwaltung, Ortsplanung, Lärmschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Bauamt, Bodenschutzrecht, Wasserwirtschaftsamt und Verkehrswesen.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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