Ab 1. Juli wieder erlaubt: Bootsfahren auf der Alz
Alzschleife bei Truchtlaching Foto: Landratsamt Traunstein
Prosepkt Box

Ab 1. Juli wieder erlaubt: Bootsfahren auf der Alz

Das Warten hat ein Ende: Pünktlich zum 1. Juli dürfen die Bootsfahrer auch heuer wieder auf die Alz. Das hat die Sicherheitsbefahrung ergeben, die Vertreter von Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt, DLRG und der Anliegergemeinden Seeon-Seebruck sowie Altenmarkt durchgeführt haben.

Einige Informationen sind dem Landratsamt und allen beteiligten Stellen sehr wichtig: Insbesondere im unteren Abschnitt zwischen Truchtlaching und Altenmarkt ist stets damit zu rechnen, dass in den Uferbereichen hineingestürzte Bäume oder große Findlinge knapp unter der Wasseroberfläche die Fahrt empfindlich stören oder gar jäh unterbrechen können.

Besondere Vorsicht ist im Bereich der Offlinger Insel angesagt. Dort gräbt sich die Alz im linken Arm immer weiter ein und wird zum gefährlichen Wildfluss, während der rechte Alzarm zunehmend mit weniger Wasser versorgt wird. Hier empfiehlt das Landratsamt, die Insel entsprechend der Beschilderung ausschließlich über den rechten Alzarm zu passieren. Das bedeutet, rechtzeitig auf die Gefahr gefasst zu sein, das Boot auf Höhe der vorgelagerten Kiesbank zu verlassen, über die Kiesbank zu tragen sowie am rechten Ufer wieder einzusteigen und die Fahrt dort fortzusetzen.

Auch wenn das Bootsfahren auf der Alz stets auf eigenes Risiko erfolgt, sollten sich generell im unteren Abschnitt nur wirklich erfahrene Bootsfahrer mit wildwassergeeigneten Booten und entsprechender Schutzausrüstung auf das Wasser begeben. Allen anderen, insbesondere Familien mit Kindern, wird dringend geraten, die Fahrt in Truchtlaching zu beenden und den unteren Abschnitt bis zur Laufenau den Profis zu überlassen.

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