Vor Mutter und Kindern entblößt – Polizei sucht Exhibitionist
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Vor Mutter und Kindern entblößt – Polizei sucht Exhibitionist

Waldkraiburg. Vor einer Mutter und ihren beiden Kindern trat am Samstag, 5. Februar 2022, ein Unbekannter als Exhibitionist auf. Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn übernahm die Ermittlungen in dem Fall und bittet dabei auch um Hinweise möglicher Zeugen.

Am Samstagabend war eine 33-jährige Frau mit ihren beiden 3 und 8 Jahre alten Kindern um 21 Uhr in ein Mehrparteienhaus im Iserring gegangen und hatte dort den Personenaufzug betreten. Nach ihren Angaben war ihr der spätere Täter dabei bereits ein Stück weit bis zum Eingang des Mehrparteienhauses gefolgt. Noch bevor sich die Aufzugtür geschlossen hatte, war der Unbekannte vor die gläserne Haustür, mit Blickrichtung zu den Geschädigten, getreten. Der Mann hatte dabei nach Angaben der Geschädigten die Hose geöffnet und sein entblößtes Genital hing heraus. Sein Gesicht hatte der Täter dabei mit einem roten Schal verhüllt.

Außer der Frau mussten auch die beiden Kinder den Anblick ertragen. Nachdem die Frau mit dem Aufzug in eine Wohnung in den oberen Etagen gefahren war, konnte sie beim Blick aus dem Fenster sehen, wie der Mann in einen weinroten Pkw Mercedes mit Traunsteiner Kennzeichen stieg, den Wohnblock noch mit hoher Geschwindigkeit und lauten Motorengeräuschen umrundete und anschließend in Richtung der Berliner Straße wegfuhr.

Die Geschädigte verständigte die Polizei, die sofort eingeleitete Fahndung blieb aber leider erfolglos. Die Ermittlungen in dem Fall wurden von der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn übernommen. Dort wird gegen den Unbekannten wegen eines Vergehens einer exhibitionistischen Handlung (§183 Strafgesetzbuch) sowie wegen eines Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§176 Strafgesetzbuch) ermittelt.

Den Täter beschrieb die Geschädigte wie folgt: Der Mann war mittleren Alters, ca. 180 cm groß und hatte mit geschätzten 100 kg Körpergewicht eine untersetzte Statur; bekleidet war er mit blauen Jeans und einer schwarzen Winterjacke mit schwarzem Fellkragen, vor dem Gesicht trug einen roten Fleece-Schal. Nach der Tat stieg der Unbekannte in einen weinroten Pkw der Marke Mercedes (schräges Heck, möglicherweise Kombi) mit Traunsteiner Zulassung. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Täter bzw. zum verwendeten Pkw des Täters geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 08631/36730 mit der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

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Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung für “Montagsspaziergang”

Eine für den Montag, 7. Februar 2022, geplante, nicht angezeigte Versammlung in Form eines „Montagsspaziergangs“ in Mühldorf a. Inn darf nur stationär stattfinden. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Dementsprechend darf die Versammlung ausschließlich zwischen 17:30 Uhr und 20
Uhr in einem klar definierten Bereich auf dem Mühldorfer Stadtplatz stattfinden (siehe Grafik). Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Zudem sind alle Personen, die an der Versammlung teilnehmen, grundsätzlich verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen – mit Ausnahme von Kindern bis zum sechsten Geburtstag. Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Geburtstag reicht eine medizinische Gesichtsmaske.

Seit dem 13. Dezember finden in Mühldorf a. Inn erneut jeden Montag nicht angezeigte Versammlungen statt, zu denen in Chatgruppen und sozialen Medien aufgerufen wird. Während diese „Spaziergänge“ bislang grundsätzlich friedlich abliefen, ist für Montag mit einem erhöhten Konfliktpotential zu rechnen, nachdem wie schon am 10. und 31. Januar zeitgleich eine Gegenversammlung für den Mühldorfer Stadtplatz angezeigt wurde.

Aufgrund der fehlenden Abstimmungsmöglichkeiten mit den Initiatoren des “Montagsspaziergangs” und der schwer einschätzbaren Situation hält es das Landratsamt Mühldorf a. Inn als Versammlungsbehörde nach Rücksprache mit der Polizei für erforderlich und verhältnismäßig, für den “Spaziergang” am 7. Februar Anordnungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz zu treffen und diese im Amtsblatt zu veröffentlichen. Das Amtsblatt ist auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht: https://www.lra-mue.de/buergerservice/amtsbl-tter.html.

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