Neue Gesetze – neues Glück? Das bringt der April
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Neue Gesetze – neues Glück? Das bringt der April

Arbeitnehmer, Beamte, Verbraucher, Autofahrer und Urlauber müssen umdenken: Erfolgte am 31. März die Umstellung auf Sommerzeit, so greifen seit dem 1. April neue Regelungen und Gesetze. Einiges macht sich direkt im Portemonnaie bemerkbar, anderes verändert manche Gewohnheit.

Der Mindestlohn für Zeitarbeiter in den alten Bundesländern steigt um 3,2 Prozent auf 9,79 Euro (bislang: 9,49 Euro), für Zeitarbeiter in den neuen Bundesländern bleibt er gleich. Bis zum 1. Oktober 2019 wird der Mindestlohn in den alten Bundesländern auf 9,96 Euro angehoben und in den neuen Bundesländern auf 9,66 Euro. Der Mindestlohn bei Dienstleistern der Aus- und Weiterbildung steigt auf 15,72 Euro oder 15,79 Euro brutto pro Stunde. Beamte erhalten eine Gehaltserhöhung von 3,09 Prozent, ihr Sold steigt in 2020 um weitere 1,06 Prozent.

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann Steuern sparen: Der Pauschbetrag für Verheiratetet liegt nun bei 1622 Euro (bislang: 1573 Euro) und für Ledige bei 811 Euro (vorher: 787 Euro). Abgesetzt werden können Kosten des Umzugswagens, Maklergebühren, doppelte Mieten und Reisekosten. Leben auch Kinder oder andere Verwandte in der neuen Wohnung, erhöht sich der Pauschbetrag um 357 Euro. Hamburger, die ihre Wohnung als Ferienunterkunft vermieten wollen, benötigen eine spezielle Anmeldung, um eine Wohnraumschutznummer zu erhalten. Wer Ferienunterkünfte unangemeldet vermietet, muss mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen.

Seit Monatsbeginn müssen elektrische Ladesäulen mit eichrechtskonformen Messgeräten ausgestattet sein, welche statt der benötigten Ladedauer pro Kilowattstunde abrechnen. eMobil-Fahrer können damit die Ladung ihrer Elektrofahrzeuge präzise abrechnen. Säulenbetreibern, die die Umstellung nicht geschafft haben, drohen Strafzahlungen. Das Dieselfahrverbot in Stuttgart gilt jetzt auch für Anwohner: Diesel, die nicht die Abgasnorm 5 enthalten, sind nicht mehr erlaubt. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet. Fahrschüler erhalten seit Anfang April in der theoretischen Führerscheinprüfung 32 neue Fragen, 38 weitere sind überarbeitet worden.

Verkaufspackungen mit Fleisch-Siegel

Verbraucher, die bei den Supermarktketten Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto, Penny und Rewe einkaufen, werden mit einem einheitlichen Fleisch-Siegel auf den Verkaufspackungen über die Haltungsbedingungen der Schlachttiere informiert. Die Systematik zeigt vier Stufen an: Die erste Stufe „Stallhaltung“ entspricht den gesetzlichen Anforderungen, die zweite Stufe „Stallhaltung plus“ sichert Tieren zehn Prozent mehr Platz und zusätzliches Beschäftigungsmaterial zu, die dritte Stufe „Außenklima“ garantiert Tieren nochmals mehr Platz und den Kontakt zu Frischluft, die vierte Stufe „Premium“ zeugt von Auslaufmöglichkeiten im Freien, geeignet für Biofleisch. Aldi verzichtet obendrein auf Folien bei allen Salatgurken, bietet deutlandweit nur noch unverpackte Salatgurken an.

Kliniken erhalten mehr Geld, um ihre Organisationsstrukturen zu verbessern und sich stärker um Organspenden kümmern zu können. Mobile Ärzteteams sollen in kleineren Krankenhäusern ohne eigene Experten helfen, die Voraussetzungen für Organentnahmen zu schaffen. Darüber hinaus diskutiert der Bundestag derzeit über neue Organspende-Regelungen, um die Spenderzahl zu erhöhen.

Rund 4,5 Millionen Verträge des Mobilfunkanbieters Congstar wurden zu Monatsbeginn auf den Mutterkonzern Telekom umgeschrieben, doch sonst soll alles beim Alten bleiben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Beim Online-Bezahldienst Paypal ändert sich zum 29. April der Käuferschutz, welcher Verbraucher vor betrügerischen Händlern und unsicheren Transaktionen schützen soll. Danach räumt Paypal im Einzelfall eine flexibler gehaltene Frist als maximal zehn Tage ein.

Benimmregeln für „Malle“-Touris

Deutlich strengere Benimmregeln müssen Urlauber nun auf Mallorca befolgen: „Happy Hours“ mit hochalkoholischen Getränken und Alkohol in Schaufenstern sind verboten, Biergärten müssen umzäunt sein, Getränke dürfen nicht mehr auf die Straße mitgenommen werden. Denn: Mallorca kann auch nüchtern sehr schön sein. Bei Vergehen beträgt die Mindesthöhe der Bußgelder 2200 Euro.

Der Technologie-Konzern Google hat sein soziales Netzwerk Google+ zum 2. April eingestellt. Der Software- und Hardwarehersteller Microsoft bringt diesen Monat ein Update seines Betriebssystems Windows 10 heraus – mit neuem Design sowie einer Trennung der Windows-Suche vom Sprachassistenten Cortana. Die Editionen Pro und Enterprise erhalten zudem das Feature Sandbox, mit dem potenziell gefährliche Apps und Anwendungen ohne Risiko ausgeführt werden können.

Schließlich wird der 500-Euro-Schein von der Deutschen Bundesbank und der Österreichischen Nationalbank nur noch bis zum 26. April ausgeliefert. Die anderen 17 nationalen Zentralbanken der Eurozone haben die Ausgabe des Scheins bereits vor drei Monaten gestoppt. Mit den im Umlauf befindlichen 500-Euro-Scheinen kann weiter gezahlt werden.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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