Wahl zum Europäischen Parlament 2019: Quo vadis EU?
Grafik: Jörg D. Valentin
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Wahl zum Europäischen Parlament 2019: Quo vadis EU?

Europa – ein Subkontinent im Umbruch. 47 Staaten zählen zu ihm, von diesen gehören 28 zur Europäischen Union (EU), darunter 19 zum Euro-Raum. Zu den großen Herausforderungen gehören Klima- und Umweltschutz, Digitalisierung, Wirtschaftswachstum, Brexit, demografischer Wandel, Zuwanderung und Umsiedlung von Menschen aus anderen Weltregionen sowie Aufrechterhaltung der sozialen Sicherungssysteme. Alle fünf Jahre wählen die EU-Bürger ihre nationalen Vertreter für das Europäische Parlament (EP) in Straßburg. Im Zeitraum vom 23. bis 26. Mai werden die Mitglieder des EP für die Wahlperiode 2019 bis 2024 gewählt. Wahltag in Deutschland ist Sonntag, 26. Mai. Wahlberechtigt: rund 64,8 Millionen Menschen, davon 60,8 Millionen Deutsche und 3,9 Millionen in Deutschland lebende „Unionsbürger“. Jeder Wähler hat eine Stimme. Jedem EU-Mitgliedsstaat stehen mindestens sechs Parlamentssitze zu, der Bundesrepublik Deutschland mit 82 Millionen Einwohnern 96. Um diese Sitze bewerben sich heuer insgesamt 1.380 Kandidaten. 41 Parteien und sonstige politische Vereinigungen treten mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer oder mit Listen für einzelne Länder an. In jedem Bundesland weisen die Stimmzettel 40 Wahlvorschläge auf. Jede Stimme zählt: Das Fehlen einer Sperrklausel eröffnet auch Kleinparteien den Einzug. Analysten sehen die neunte Direktwahl des EP, die Wahlbeteiligung und die Stimmenverteilung als richtungweisend an für die künftige Politik der Europäischen Union, aber auch für die Deutschlands.

Der Aufwand in Deutschland ist enorm: Rund 72.000 Urnen- und etwa 15.000 Briefwahlbezirke werden eingerichtet. Zirka 609.000 ehrenamtliche Wahlhelfer ermöglichen die ordnungsgemäße Durchführung der EU-Wahl. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der sich aus einem Wahlvorsteher, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzern zusammensetzt. Manche Großstädte benötigen über 10.000 Wahlhelfer. Zeitgleich mit der EU-Wahl finden in zehn Bundesländern auch kommunale Wahlen statt: in acht Ländern Kommunalwahlen, in Bremen die Bürgerschaftswahl und in Hamburg Wahlen zu den Bezirksversammlungen. In diesen Ländern ist laut RTL/n-tv-Trendbarometer für die Wähler allerdings der lokale Urnengang wichtiger (31 Prozent) als die EU-Wahl (20 Prozent). Nicht einmal jeder Zweite (47 Prozent) hält beide Wahlgänge für gleich wichtig. So gerät die Werbung für die EU-Wahl in den Regionen mit kommunalen Wahlkämpfen ins Hintertreffen: Die Hälfte der Bürger (50 Prozent) nimmt die kommunalen Wahlkämpfe auch stärker wahr. Nur bei 21 Prozent überwiegt der EU-Wahlkampf. 54 Prozent der Wähler wollen bei beiden Urnengängen für die selben Parteien stimmen, über ein Drittel (37 Prozent) wird sich jeweils anders entscheiden. In vergleichbarer Gemengelage bei der letzten EU-Wahl 2014 hat die Kopplung der Urnengänge wiederum die Wahlbeteiligung gesteigert.

Die von den Großparteien für die EU-Wahl aufgestellten „Spitzenkandidaten“ sind den meisten Wahlberechtigten unbekannt. Laut RTL/n-tv-Trendbarometer können nur 28 Prozent den Kandidaten der CDU/CSU, Manfred Weber, nennen, nur 25 Prozent SPD-Spitzenkandidatin Dr. Katarina Barley. Jeweils elf Prozent wissen, dass Ska Keller für Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Nicola Beer für die FDP antreten. Zehn Prozent können AfD-Spitzenkandidat Prof. Dr. Jörg Meuthen angeben. Alle anderen Kandidaten sind weniger als zehn Prozent der Befragten bekannt. Selbst Parteianhänger können mehrheitlich nicht sagen, wer Spitzenkandidat der „eigenen“ Partei ist: 43 Prozent der SPD-Anhänger können Barley nennen, 41 Prozent der CDU/CSU-Anhänger Weber, 23 Prozent der FDP-Anhänger Beer, 21 Prozent der AfD-Anhänger Meuthen und 16 Prozent der Anhänger der Bündnisgrünen Keller. 2014 hatte Martin Schulz (SPD) als Kandidat für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission zu einer stärkeren Personalisierung und Aufmerksamkeit der EU-Wahl beigetragen.

Grundsätzlich förderlich für das Interesse an der EU-Wahl ist eine ausgeprägte Identifikation. Dieser steht allerdings auch 40 Jahre nach der ersten Direktwahl des EP eine nur geringe Vertrautheit mit der Politik in Brüssel und Straßburg gegenüber: Für den BR-BayernTrend gaben Mitte März fast drei Viertel der Befragten im Freistaat an, fast nichts (14 Prozent) oder nur wenig (53 Prozent) über die Verfahren und Institutionen der EU zu wissen.

Aufbau der Europäischen Union

Kurz gefasst: Die Europäische Union ist kein Staat. Sie hat keine Regierung, keine Hauptstadt. Doch in bestimmten Politikbereichen handeln die Regierungen der EU-Mitgliedsaaten gemeinschaftlich und fassen für alle verbindliche Beschlüsse. Dazu wurden sieben gemeinsame „europäische“ Organe geschaffen: erstens das Europäische Parlament (Repräsentanz: Bürger der EU-Mitgliedsstaaten – Aufgabe: Gesetzgebung und Haushalt), zweitens der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten – politische Ziele und Prioritäten), drittens der Rat der Europäischen Union/„Ministerrat“ (Minister der EU-Mitgliedstaaten nach Ressorts – Gesetzgebung und Haushalt), viertens die Europäische Kommission (Exekutive mit Initiativrecht für EU-Rechtsakte – Einhaltung der EU-Rechtsakte), fünftens der Europäische Gerichtshof/EuGH (Richter und Generalanwälte – Rechtsprechung), sechstens die Europäische Zentralbank/EZB (nationale Zentralbanken – Geldpolitik) und siebtens der Europäische Rechnungshof/EuRH (Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten – Haushaltskontrolle).

In der EU werden Rechtsakte erlassen, die Gesetzeskraft erlangen. In den Bereichen gemeinschaftlicher Politik sind es vor allem Verordnungen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig werden. Beispiel: die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), welche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinheitlicht. In anderen Politikbereichen sind es Richtlinien, die von allen nationalen Parlamenten in Gesetzesform gebracht werden müssen. Beispiel: die EU-Urheberrechtsrichtlinie, die bestimmte Aspekte des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte in der Informationsgesellschaft harmonisiert.

Das Europäische Parlament wird als einzige politische Gruppe der EU von den Bürgern gewählt. Die Parlamentarier schließen sich im EP länderübergreifend zu Fraktionen zusammen, die eine ähnliche Politik verfolgen. Das EP hat Gesetzgebungsrechte, Haushaltsrechte und Kontrollrechte: Es bestimmt die Mitglieder der Kommission mit, ist in vielen Bereichen gemeinschaftlicher Politik entscheidend an der Gesetzgebung der EU beteiligt, kann Gesetzentwürfe der Kommission ändern oder zu Fall bringen sowie Gesetzentwürfe verabschieden. Ist das EP der Ansicht, bei einer Frage sei ein Gemeinschaftsgesetz erforderlich, kann es die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten. Das EP berät gemeinsam mit dem Ministerrat den Haushaltsentwurf der Kommission und verabschiedet ihn. In der Regel tagt es zwölf Mal im Jahr für mehrere Tage in Straßburg. Hinzu kommen gelegentliche Zusammenkünfte in Brüssel, dem Hauptsitz der EU, wo auch die 20 parlamentarischen Ausschüsse tagen. Ein EU-Abgeordneter erhält monatlich 8.757 Euro, die zu versteuern sind. Hinzu kommen eine Kostenpauschale von 4.513 Euro sowie ein Tagesgeld von 320 Euro pro Sitzungsteilnahme. Kritiker bemängeln, das EP trete hinter Kommission und Europäischen Rat zurück.

EU-Skepsis vor dem Urnengang

Fast jeder zweite Europäer (48 Prozent) sieht das EU-Projekt derzeit skeptisch. Das besagt eine Online-Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos, die in 28 Ländern weltweit durchgeführt wurde, darunter in den neun EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Belgien, Schweden, Polen und Ungarn. Besonders pessimistisch sind danach die Italiener (57 Prozent), gefolgt von den Franzosen (54 Prozent) und den Briten (52 Prozent). Nicht einmal jeder dritte befragte Unionsbürger (28 Prozent) ist der Überzeugung, dass sich die EU grundsätzlich auf dem richtigen Weg befindet. In Deutschland betrachtet beinahe jeder Zweite (48 Prozent) die Entwicklungen in der EU kritisch (2017: 45 Prozent). Die Ursache für die EU-Skepsis wurzelt laut Ipsos in einem tiefen Misstrauen zwischen Regierenden und Regierten: Fast jeder zweite befragte Europäer (45 Prozent) ist der Ansicht, dass die Regeln und Bestimmungen der Europäischen Union manipuliert sind, um Reiche und Mächtige zu begünstigen. Eine knappe Mehrheit (52 Prozent) glaubt zudem, führende Politiker kümmern sich nicht um die alltäglichen Belange der Menschen. Innerhalb der EU stimmen Belgier (57 Prozent) und Franzosen (56 Prozent) dieser Aussage am ehesten zu, deutsche (48 Prozent) und polnische Staatsangehörige (47 Prozent) zeigen sich weniger skeptisch.

Zwei entscheidende Katalysatoren für die EU-Skepsis waren die Finanz- und Eurokrise ab 2008 und die Flüchtlingskrise ab 2015, denn der mit ihnen verbundene Kontrollverlust ließ Zweifel an den politischen Grundversprechen der EU aufkommen, Wohlstand und Sicherheit zu gewährleisten. So vertritt laut Ipsos nicht einmal jeder vierte Unionsbürger (23 Prozent) die Ansicht, dass die EU in der Migrationspolitik einen positiven Beitrag geleistet hat. Besonders ausgeprägt ist die Kritik in Frankreich (Zustimmung: 12 Prozent, Ablehnung: 43 Prozent) und Italien (16/44), in Deutschland weniger (28/35).

Fast drei Viertel (73 Prozent) aller Europäer sagen aber auch, dass die EU die Reisemöglichkeiten erleichtert hat. Zwei von drei Befragten (66 Prozent) sehen positive Wirkungen für den Handel. Und eine deutliche Mehrheit (59 Prozent) stimmt der Aussage zu, dass dank der EU friedliche Beziehungen zwischen den europäischen Nationen erreicht werden konnten. Mitte Mai veröffentlichte die deutsche Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin einen „Faktencheck“, welcher „die gängigsten Mythen“ über die EU entkräften soll und online abgerufen werden kann.

Schlussphase des EU-Wahlkampfes

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in der Schlussphase des EU-Wahlkampfes vor einer Fehleinschätzung der Rolle Deutschlands in der EU gewarnt: „Wir Deutschen halten uns gern für die besten Europäer. Wir bescheinigen uns besondere Großzügigkeit gegenüber unseren Partnern und besondere Rücksichtnahme auf ihre Interessen.“ In vielen Fragen gingen jedoch Eigen- und Fremdwahrnehmung auseinander. Europäische Politik müsse vielmehr gemeinsame Antworten auf die Herausforderungen finden, so Steinmeier.

Die sechs wichtigsten „Baustellen“ der EU sind aktuell: die Industrie- und Wettbewerbspolitik beim Handel mit China und den USA, die Ausgestaltung der Eurozone, eine langfristige Klimaschutzstrategie, die Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips, die Asylreform und Migration sowie die Erweiterung um Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei.

Der bisherige EU-Wahlkampf war freilich von anderen Schwerpunkten geprägt: den Unwägbarkeiten des Brexit, den Konzepten zur Vertiefung der EU, den Appellen zur Überwindung der Krisen, der Zuspitzung auf eine Auseinandersetzung zwischen EU-Unterstützern und EU-Kritikern, den Klimawandel-Debatten und „Fridays for Future“-Demonstrationen, den Skandalisierungen gewisser Aussagen wie die Vergemeinschaftung von Wohneigentum und die Kollektivierung von Unternehmen, den Warnungen vor Desinformation, Wahlmanipulation und Rechtspopulismus sowie den Forderungen nach „Haltung“ und Wahlteilnahme. Die bundesdeutsche Strahlkraft der EU-Wahl spiegelt sich auch in den Spekulationen über die politische Zukunft der Großen Koalition in Berlin und von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wider.

Inhaltlich Interessierte können sich vor ihrer Stimmabgabe auf spielerische Weise online mit dem „Wahl-O-Mat“ der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) über die Parteiprogramme informieren.

Dr. Olaf Konstantin Krueger

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